Volltext Seite (XML)
Bilder ans Kirschaus Geschichte 1. Bau der Zolleinnahme n Kirschau soll eine Zolleinnahme gewesen sein? so wirst du, lieber Leser, verwundert fragen. Und doch war es so zu der Zeit, als Schirgiswalde noch zu Böhmen gehörte. Ein alter Grenzstein erinnert noch heute daran. Nur wenige finden ihn. Ver borgen steht er in dem Gestrüpp bei der Kriegersiedlung an der Kesselwiese. Da kannst du an der Südseite lesen: Schirgiswalde in Boeme 1746, an der Ostselte Kirsaw in Lausni 1746 und an der Nordwestseite Willen in Meise 1746. 3 Länder stießen früher hier zusammen. Verlassen träumt der Stein in der Gegenwart. Zu dieser Zeit, als der Stein gesetzt wurde, war Gottfried Richter Zolleinnehmer in Kirschau. Da er alt und krank war, so half ihm sein Sohn Christian Gott- Helf Richter. Dieser bewirbt sich nach seines Vaters Tode um die Zolleinnehmcrstelle zu Kirschau. Aus dem Schreiben erfahren wir, daß in Kirschau in den Jahren 1751—55 302 Thlr. 11 gr. 6 Pf. eingenommen worden sind. Der Einnehmer erhält als Besoldung den 5. Teil, also im Jahre ungefähr 12 Thlr. Um ja sicher zu gehen, muß der Einnehmer, ehe er sein Amt antritt, eine Kaution hinter legen. Gottfried Richter hatte 100 Thlr. hinterlegen müssen. In Anbetracht, daß die eingenommenen Gelder viertel jährlich an die Landeshauptmannschafts-Kasse nach Budissin abgeführt werden müssen, ermäßigt sich die Kaution auf 50 Thlr. Christian Gotthelf Richter erhält die Einnahme stelle und verwaltet sie 10 Jahre. 1769 bittet er um seine Demission, da er gesonnen ist. aus Kirschau fortzuziehen. Er empfiehlt seinen Bruder Christian Gottlob Richter an seine Stelle zu setzen. Von Bautzen aus wird das Ge such befürwortet, da es schwer fällt, in einem solchen Orte passende und tüchtige Subjekte zu finden. Dem Gesuch wird entsprochen. Interesse erweckt ein Schreiben des Karl Gottlob Richter, des Neffen des Zolleinnehmers, aus dem Jahre 1801. Dieser ist bei der sächs. Armee als Schirrmeister tätig gewesen und hat nach beendetem Reichskriege seinen Abschied erhalten. Jährlich erhält er ein Gnadengehalt von 12 Thlr. Da er keine Prosession erlernt hat und auch von seinen Eltern keine Unterstützung erhalten kann, so bittet er, als Gehilfe bei seinem Onkel Christian Gott lob Richter, dem Zolleinnehmer in Kirschau, angestellt zu werden. Die Einnahme ist zurückgegangen. Während im Jahre 1759 75 Thlr. eingenommen wurden, beträgt die Einnahme im Jahre 1800 nur 46 Thlr. 3 gr. 1 Pf. Die Bautzner Behörde befürwortet das Gesuch des Karl Gott lob Richter und weist darauf hin, daß ein Fremder in dem kleinen Dorfe Kirschau keine passende Wohnung finden werde. Außerdem erbe Karl Gottlob Richter von seinem Onkel das Haus, das sehr günstig an der Straße, die nach Böhmen und in das Meißnische führe, liege. K. G. Richter wird 1802 als Zolladjunkt ohne Gehalt angestellt, hatte aber zuvor in Bautzen eine Probe ab zulegen und 50 Thlr. Kaution zu hinterlegen. Nach dem Tode des Zolleinnehmers erhält Karl Gottlob Richter die Zolleinnehmcrstelle zu Kirschau. Quelle: Hauptstaatsarchiv zu Dresden. 2. Wie ein Haus im Jahre 1845 aussah In den Kaufbüchern, die im Hauptstaatsarchiv liegen, finden wir unter 20. 12. 1845 eine genaue Beschreibung des Hausgrundstückes Nr. 41. Es heißt da : Vor dem Haus und zu dessen Giebelseite findet sich ein Grasfleck nebst einigen Beeten, 13 Obstbäumen und Espenbäumchen, auch einen Lärchenbaum, der ungefähr 2 Mätzchen Aussaat beträgt. Das Haus selbst ist mit Strohdach gedeckt. Zum großen Teil und namentlich an der Giebelseite ist es von Holz und Latten gebaut, zum geringeren Teil besteht es aus Fachwerk mit Lehmstock. An der Vorderseite hat es einen im 1. Stock herausgebauten Hang, an der Hinter seite einen Anwurf. Im Erdgeschoß befindet sich ein Bor haus, der Boden aus Lehm bestehend, eine Stube, ge spundet und mit 4 Fenstern, eine Kammer mit 3 Fenstern, teils gespundet, teils mit Estrich, ein Backofen und ein freier Raum, der in drei Teile geteilt ist. Neben dem Anwurf befindet sich eine Auszugsstube mit 2 Fenstern und gespundetem Fußboden. Zum 1. Stock und weiter zum Boden führt je eine Holztreppe von 7 Stufen. Im 1. Stock befindet sich ein Vortritt und 3 Kammern. Der Fußboden besteht aus Estrich. 2 Kammern haben je 2 Fenster, während die 3. kein Fenster hat. Der freie ge spundete Bodenraum ist durch Lattenoerschlag in 2 Teile geteilt. Auf der Häuslerwohnung haften 19,63 Steuerein heiten. An das Domstift als Grundherrschaft sind jähr lich 2 kaiserliche Groschen, an die Handelsrentenbank für abgelöste Frondienste 14 gr. zu zahlen. Die Witwe des Besitzers (sie steht im 50. Jahre) hat als Ausgedinge lebenslang für sich frei Herberge und für ihre Kinder freie Wohnung bis zu ihrer Verheiratung zu beanspruchen. Der Inwohner und Zimmermann Karl Gottlob Hühne erhält das Grundstück für 65 Rthlr. Gehen wir jetzt durch Kirschau, so sehen wir nur noch wenig alte Häuser. Solche altertümliche Häuser finden wir nur noch an der Straße, die vom Galgen zum Erbgertcht führt und am Schloßberg. 3. Vom Einkehrhaus zum Stern Wenn du Kirschau besuchst, so vergißt du sicher nicht, den Mittelpunkt des Ortes aufzusuchen. Schmucke Ge bäude grüßen dich. Ich erinnere nur an das Gemeinde amt, die Schule, die Bank und das Geschäftshaus. Du bist vom Wandern müde geworden und möchtest gern ausruhen. Freundlich ladet dich der Stern zur Einkehr ein. Folge seinem Rufe und betritt die schön eingerichteten neuen Räume. Während du dich labst, laß dir ein wenig von seiner Geschichte erzählen. Jin Jahre 1797 taucht in den alten Kaufbüchcrn zum 1. Male die „Neue Schänke" auf. Sie liegt an der Dorsstraße an der Gemeindeaue. Zu ihr gehören zwei Scheffel Land, die an der Rodewitzer Grenze unweit der Straße, die nach Bautzen führt, liegen. Für 200 Rthlr. übernimmt der Bruder des Ortsrichters, Christian Gott lob Richter, im Jahre 1797 die Schänke erb- und eigen tümlich. Du kennst ihn schon, es ist der Zolleinnehmcr, von dem ich dir früher erzählt habe. Aus dem Kauf vertrag ist noch interessant zu erfahren, daß in der „Neuen Schänke" abends kein Bier geschenkt, noch Gäste be herbergt werden dürfen. Alles Bier und den Branntwein darf der Besitzer nur aus dem Erbkretscham beziehen, d. h. wenn die Gerste nicht über 2 Thlr. kostet. Ebenso