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3) hätte der Besitzer der hydraulischen Betriebs maschine für das ganze Kapital K, welches dem Werte der anderen Betriebsmaschinen ent spricht, Zinsen und Amortisationen zu zahlen, ob er dieselbe nutzbar macht oder nicht, während der Besitzer einer der anderen Betriebsmaschinen nur Zinsen und verminderte Amortisationen a v für das feste Anlagekapital A zu zahlen hat, die Ausgaben <? ä aber für Brennmaterial, War tung, 01 usw. fortfallen, sobald der Betrieb steht; 4) verursachen die früher erwähnten zeitweisen Störungen des Betriebes durch Hochwasser, Uferbauten, Wiesenbewässerungen, Eisungen, Grabenreinigungen, Flößerei mitunter erheb liche Unkosten, und außerdem gehen die General kosten und ein Teil der Betriebskosten der ganzen Anlage weiter, auch wenn der Betrieb steht; 5) bedingt endlich, wie auch schon früher ange führt wurde, in sehr vielen Fällen die Notwen digkeit, sich vor Betriebsstörungen und deren wirtschaftlichen Nachteilen zu sichern, die An wendung der Dampf- oder Sauggasmaschine, die wiederum ein neues Anlagekapital erfordert und neue Betriebskosten verursacht. Außer diesem letzteren Falle kann auch die Notwendigkeit vorliegen, daß die hydraulische Energie allein oder endlich auch unter zeit weiliger Benutzung einer Ersatzmaschine in elek trische umgesetzt und diese weiter transportiert werden muß. In allen diesen Fällen dürfen sich die Kosten für 1 PSe bei Wasserbetrieb nicht höher stellen, als bei reinem Dampf- bezw. Sauggasbetrieb. Daher ist im allgemeinen der höchste Wert IKmax einer vollständig eingerichteten hy draulischen Betriebsmaschine im besten Zustande, einschließlich sämtlieher Gräben und Wasserbauten, auf 0,2 0,6 des wie vor hin erm i ttelt en Kapital wer t es K einer gl eich starken Dampf- oder Sauggasbetriebsma schine anzunehmen; also: IFinax = 0,2 K bis 0,6 K. Auf die erwähnten Fälle muß nun etwas näher eingegangen werden. Die folgenden Grenzwerte be ziehen sich auf einen Preis für Steinkohlen von 2 Mk. und 1 Mk., wie sich später ergeben wird. I. Fall. Die hydraulische Betriebsmaschine ist auch in Betreff der Erfüllung der allgemeinen Be standbedingungen für den Fabrikbetrieb günstig ge legen, dann kann, wenn eine Hilfsmaschine nicht erforderlich wird und ein ununterbrochener Betrieb sicher zu erwarten steht, für die hydraulische Be triebsmaschine der höchste Wert von I Umax = 0,5 K bis 0,6 K angelegt und doch noch mit Vorteil gegenüber einer anderen Betriebskraft gearbeitet werden. II. Fall. Die hydraulische Betriebsmaschine ist wie vorhin günstig gelegen, ihre Energie reicht aber nicht immer aus und erfordert, um den Fabrik betrieb ununterbrochen aufrecht erhalten zu können, die Aufstellung einer ebenso starken Hilfsmaschine. Dann darf für die hydraulische Betriebsmaschine allein höchstens der Wert von II Umax = 0,3 K bis 0,4 A' gezahlt werden. III. Fall. Die hydraulische Betriebsmaschine liegt in bezug auf die allgemeinen Bestandbeding ungen (Arbeiter, Transportmittel) ungünstig, sodaß ihre Energie auf elektrischem Wege fortgepflanzt werden muß bis zu einer günstiger gelegenen (aller dings nicht allzu fernen) geeigneteren Fabrikations stelle, jedoch ist stets ein genügendes Wasserquantum vorhanden. Alsdann kann man für erstere allein höchstens den Wert HI UTnax = 0,3 K bis 0,4 K anlegen. IV. Fall. Wenn die ungünstig gelegene hydrau lische Betriebsmaschine zeitweise infolge Wasser mangels oder anderer Störungen versagt, sodaß eine Hilfsmaschine alsdann die Erzeugung der elektrischen Energie übernehmen muß, dann hat die erstere den geringsten Wert, der etwa abzuschätzen ist auf: IV HTnax = 0,2 K bis 0,3 K. Bei der Übertragung der hydraulischen Energie auf elektrischem Wege ist noch zu bedenken, daß erstere um den Betrag größer sein muß, der bei dieser Umformung verloren geht, damit an der Empfangsstelle die verlangte effektive Energie vor handen ist. (Fortsetzung folgt.) Die /rbeiterverhältnisse in der Textilindustrie im Jahre 1906. [Nachdruck verboten.] Auch aus anderen Bezirken wird von einer Verkürzung der täglichen Arbeitsdauer berichtet, abgesehen von Spinnereien bleibt der Prozent satz der Textilbetriebe, die in den letzten Jahren eine kürzere Arbeitsdauer eingeführt haben, im allgemeinen hinter dem anderer Industriezweige nicht oder nur wenig zurück. Eine für den Regierungsbezirk Düsseldorf aufgestellte Statistik zeigt das folgende Bild: In der gegebenen Aufstellung, die aus I den bei den Gewerbeinspektionen geführten Katastern und den dort vorhandenen Arbeits ordnungen und Akten zusammengestellt wurde, sind nicht alle vorhandenen Betriebe und Arbeite rinnen zur Aufnahme gelangt. Es ist insbe sondere nicht aus ihr ersichtlich, in welchem Umfange die Betriebe von anderen Industrie zweigen zum Vergleich herangezogen worden sind, es scheinen nur diejenigen Bezirke, in denen die Textilindustrie vorwiegt, oder die jenigen Betriebe, die hauptsächlich Arbeiterinnen beschäftigen, berücksichtigt worden zu sein, Die absoluten Zahlen sind bei der letzten Gruppe deshalb weggelassen und nur die Verhältnis zahlen eingesetzt worden. Soviel ist aus der Aufstellung jedenfalls ohne weiteres zu erkennen, daß die seit 1902 ein- [Nach Berichten der preußischen Gewerbeaufsicht.] (Von Dr. Georg Adam, Düsseldorf.) (Fortsetzung.) getretenen Änderungen sich durchweg im Sinne einer größtenteils recht erheblichen Verkürzung der täglichen Arbeitszeit vollzogen haben. In allen Industriegruppen bildet der 10-stündige Arbeitstag die Regel, und eine längere als 10 1 / 2 -stündige Beschäftigung kommt nur als Ausnahme vor. Auch in der Textilindustrie hat die Einführung des Zehnstundentages er hebliche Fortschritte gemacht; der Prozentsatz der Betriebe mit 10-stündiger Arbeitszeit ist hier von 52,6 auf 72 und derjenige der eben solange beschäftigten Arbeiterinnen von 43,1 auf 61,3 gestiegen; lO 1 /^ Stunden und weniger wird gegenwärtig in 89,7 Proz. aller Anlagen der Textilindustrie in dem oben genannten Regierungs bezirk und von 76,8 Proz. aller in diesen tätigen Arbeiterinnen gearbeitet. Wenn die Spinnereien, in denen der 1 l-stündige Arbeitstag sich nöch am häufigsten vorfindet, unberücksichtigt bleiben, erhöht sich der Prozentsatz für den Zehnstunden tag in der Textilindustrie bezüglich der Zahl der Betriebe auf 74,4 und bezüglich der Arbeite rinnen auf 73,6. Eine längere als 10 1 / 2 -stündige Arbeitszeit haben in der Textilindustrie, abgesehen von den Spinnereien, gegenwärtig nur noch 8,4 Proz. der Arbeiterinnen und 7,2 Proz. sämtlicher Betriebe. Zu den in der Aufstellung angegebenen Zahlen ist zu bemerken, daß die für 1906 er mittelten Zahlen sich nur auf die eigentlichen Spinnereien beziehen, während für 1902 auch die Spulereien, Hecheleien, Haspeleien, Zwirne reien und sonstigen Nebenbetriebe hinzugerechnet sind. Hierdurch erklärt sich in den einzelnen Spalten, sowohl der scheinbare Rückgang der Zahl der Betriebe und Arbeiterinnen als auch die Unstimmigkeit in den Prozentsätzen; unmittel bare Vergleiche können aus der Gegenüber stellung der Ziffern bei den Spinnereien nicht gezogen werden. Bemerkenswert ist jedoch, daß nach den jetzt ermittelten Zahlen 49,6 Proz., also fast die Hälfte sämtlicher Spinnereien, mit 26,7 Proz. der Arbeiterinnen freiwillig eine Arbeits zeit von nicht mehr als 10 Stunden einhalten, und insgesamt 60,6 Proz. dieser Betriebe mit 34,9 Proz. aller Arbeiterinnen sich auf eine Arbeitszeit von 10 1 / 2 Stunden und darunter beschränken. Der Bericht spricht die Ansicht aus, daß auch in den Spinnereien der grundsätzliche Wider stand gegen eine Herabsetzung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit immer mehr an Boden verliert. Im M.-Gladbacher Bezirk sind neuer dings 4 Baumwollspinnereien mit insgesamt 29 120 Spindeln und 342 Arbeiterinnen von der 1 l-stündigen zur 10-stündigen Arbeitszeit über gegangen, und 3 andere Spinnereien, darunter die große Viersener Flachsspinnerei, haben die Arbeitszeit auf 10*/ 2 Stunden herabgesetzt. Die im Essener Bezirk gelegene große Kammgarn spinnerei (in Kettwig) hat ebenfalls im August 1906 eine Verkürzung der bisherigen 1 l-stün digen Arbeitsdauer auf 10 1 / 2 Stunden und vom 1- Januar d. J. ab auf 10 Stunden eintreten lassen. Eine Verkürzung der Arbeitsdauer in Spinne reien wird auch aus anderen Landesteilen be richtet. So hat die Flachsgarnspinnerei von J. D. Grüschwitz in Neusalz a. O. seit August v. J. für Arbeiterinnen eine der zehnstündigen entsprechende Arbeitszeit derartig eingeführt, daß an den ersten fünf Tagen der Woche je 10 1 / a und am Sonnabend 7 1 / 2 Stunden, zusammen Zahl der Es wurden beschäftigt täglich 10 Stunden darunter und 1 über 10 Stunden bis ein- mithin bis 10’/ 2 Stunden einschließlich insgesamt | schließlich 0P 2 Stunden Betriebe 11102 190« Arbeiterin nen Arbeiterin nen in Bet 1902 Proz. rieben 1906 Proz. Arbeiterin ¬ nen in Betrieben Arbeiterin nen in Betrieben 1902 1906 1902 Proz. 1906 Proz. 1902 Proz. 1906 Proz. 1902 Proz. 1906 Proz. 1902 Proz. 1906 Proz. 1902 Proz. 1906 Proz. in der gesamten Textilindustrie in derTextilindus- 1263 1635 39 978 43 883 43,1 61,3 52,6 72,0 27,6 15,5 30,0 17,7 70,7 76,8 82,6 89,7 trie, ausgenom men Spinnereien 999 1480 28 262 32 370 52,1 73,6 54,4 74,4 33,4 18,0 31,9 18,4 85,5 91,6 86,3 92,8 in Spinnereien in den anderen In- 237 155 11 716 11 513 21,4 26,7 44,7 49,6 13,4 8,2 21,9 11,0 34,8 34,9 66,6 60,2 dustriezweigen außer der Textil- 63,1 80,2 61,0 74,1 bis 5,0 1,2 5,8 1,5 bis 89,8 bis 94,0 76,2 89,5 Industrie bis bis bis bis bis bis bis bis bis 95,0 98,1 94,2 98,0 29,8 19,1 29,3 19,2 100,0 99,3 100,0 99,5