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Für die Oberbauanordnungen der Gruppe II, welche mit 138 mm hohen, im Stege 14—18 mm starken Schienen ausgeführt werden, gelten hin sichtlich der Verwendung auch die zu Gruppe I getroffenen Bestimmungen. Die Oberbauanordnungen für Nebenbahnen sind unter Gruppe III zusammengefafst; sie werden beide mit 12m langen Schienen auf Querschwellen und mit stumpfem Stofse ausgeführt. Der Oberbau mit Schienen 10a ist im wesentlichen dem gewöhn lichen Oberbau auf Haupt bahnen gleich, er unter scheidet sich hauptsächlich davon durch die um 5 mm geringere Schienenhöhe* und durch besondere Form der Lasche. Der Oberbau mit Schiene Ila findet nur auf Nebenbahnen untergeordneter Bedeutung Verwendung, sofern der gröfste Raddruck den Werth von 6 t nicht über schreitet. Die Bestimmung über die Verwendung der einen oder der anderen Anordnung dieser Gruppe bleibt der be sonderen Genehmigung Vor behalten. Im ganzen sind die aus Abbildung 1 ersichtlichen 6 Schienenwalzprofile festgestellt, welche mit Nr. 6 bis 11 be zeichnet sind; die Nummern entsprechen der Einreihung in der „Nachweisung der auf den preufsischen Staatseisenbahnen vorkommenden Schienenfor- men“. Nachstehende Tabelle ent- f hält die normalen Längen und i Gewichte, sowie die Trägheits- und Widerstandsmomente der einzelnen Schienen. der len ne _t5 rägheits- m om ent Wider stands- Trägheits moment Wider stands- • • 5 E88 Länge norma Schiei - • — 522 zur mom. zur wagerechten Schwer- zur mom zur senkrechten Schwer- ”e- punktsachse punktsachse m cm 4 cm 3 cm« ein 3 — (6d 12 33,40 1036,6 154,0 150,7 28,7 7b 15 37,24 1063 157,2 153,4 29,2 E 7c 18 37,24 1063 157,2 153,4 29,2 = (8 a 12 11,00 1351,6 193,1 228,1 41,5 9 b 15 13.43 1362,5 197,0 229,9 41,8 E 9c 18 43,43 1362,5 197,0 229,9 41,8 — (10a 12 31,16 917,1 138,3 142,7 27,2 5 Illa 12 27,55 641,4 111,6 117,5 23,5 * Der Kopf ist um 5 mm niedriger gehalten; der Fufs u. s. w. ist wie bei den Hauptbahnschienen. Aufser den Schienen von normaler Länge sind auch für jede Schienensorte 3 Ausgleichschienen vorgesehen, deren Länge bei den 12 und 15 m langen Schienen um 40 mm abgestuft sind (11,96; 11,92; 11,88 bezw. 14,96; 14.92; 14,88), während bei den 18 m langen Schienen die Abstufungen je 45 mm betragen. Für sämmt- liche Oberbauanordnungen ist das Querschwellen system zur Voraussetzung genommen und zwar sind Holz- und Eisenschwellen zugelassen, je nachdem der Preis der einen oder der anderen sich am Orte der Verwendung niedriger stellt. Der Querschnitt der hölzernen Schwellen ist für alle Fälle derselbe, die Länge ist im allgemeinen bei der Gruppe I und II auf 2,7 m, bei Gruppe III auf 2,5 m festgesetzt; bei den eisernen Kofferschwellen ist der Walzquerschnitt bezw. die Prefsform an den Enden für alle Oberbauanordnungen die gleiche, die Länge ist ebenfalls zu 2,7 m bezw. 2,5 m an genommen. Zur Anwendung kommt der mit Nr. 51 be zeichnete, in Abbild. 2 dar gestellte Querschnitt. Die Anzahl der Schwellen beträgt bei den Anordnungen 6 d H bezw. 6 d E und 8 a H bezw. 8aE bei 12 m langen Schienen 15 oder 16, je nach dem Bahnuntergrund und Bet tungsmaterial gut oder von ungünstiger Beschaffenheit ist; in Geleiskrümmungen mit Halb- L messern von 500 m und dar unter kann erforderlichenfalls noch eine Schwelle mehr (also 1 7) eingelegt werden. Auf die 15-m Schiene 7 b kommen 20 bezw. 21, auf die 15-m Schiene 9 b dagegen 19 bezw. 20, auf die 18-m Schiene 7 c kommen 25 und auf die 18-m Schiene 9 c nur 24 Quer schwellen, während bei Gruppe III auf eine 12 m lange Schiene 13 bis 14 Schwellen zur Ver wendung gelangen. Die Laschen je einer der Gruppen I und II sind unter sich völlig gleich, mit Ausnahme der Laschen für die Schienen 7 b bezw. 9 b, welche etwas kürzer sind; die Laschen für die Schienen 10 und 11 haben besondere Form erhalten. Für den Uebergang der bisherigen Schienen 6 b zu den Schienen der Gruppe II und III sind ent sprechend bearbeitete Flachlaschen angeordnet. Die Abbild. 3 zeigt die Laschen für Gruppe 1 und 11; und Abbild. 4 die für Gruppe III. N° 8 N 9 —— 58 —9 N? 10 Abbild- 1