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25. Juli 1759 vereinigten sich in Bautzen eine Anzahl Männer, um eine Gesellschaft zu gründen, deren Zweck die Fürsorge für Witwen und Waisen war. Sie nannten sich „Christ löbliche und Pflichtgemäße Vorsorge vor hinterlassene Witwe» und Waisen" und hatten als Motto 1. Tim. V, 16: So aber ein Gläu biger Witwen hat, der versorge dieselben und lasse die Gemeine nicht beschwert werden, auf daß die, so rechte Witwen sind, mögen genug haben. Als Muster diente eine ähnliche Gesellschaft, welche 1756 in Dresden unter dem Namen „Ehrendenkmal christlicher Milde und ehelicher Liebe" entstanden war. Ausgenommen wurden Gelehrte, Kaufleute und andere Honoratiores, welche der evangelischen Re ligion zugethan sind. Die Zahl der Mitglieder betrug 300, gleich zeitig wurden Exspektanten ausgenommen. Um die Zahl 300 zu erreichen, war man zum Nachteil der Gesellschaft mit dem Lebens alter nicht vorsichtig genug und nahm Personen auf, die 60 und mehr Jahre alt waren. Später aber war das 44. Jahr Alters grenze. Als Begräbnisgeld wurden 50 Thlr. gewährt; außerdem, erhielt eine Witwe 40 Thlr. als jährlichen Witwengehalt in den ersten 2 Jahren, 45 Thlr. in den nächsten 2 Jahren, hierauf bis an das Lebensende jährlich 50 Thlr. Im Fall keine Witwe da war oder starb und unmündige Kinder hinterließ, wurde diesen auf 3 Jahre dieselbe Summe gewährt. Bei der Aufnahme gab ein jeder 1 Thlr. 12 Gr. und bei jedem Stcrbefalle 4 Gr. 6 Pfg.: für jede Witwe mußte jedes Mitglied vierteljährlich 1 Gr. steuern. Bei 300 Mitgliedern betrug dies gerade 50 Thlr. Wenn aber mehr Männer als Frauen starben und sich so die Zahl der Witwen mehrte, kam die Witwensteuer ziemlich hoch zu stehen. Den 17. Novbr. 1766 erhielt die Kasse die landesherrliche Bestätigung. Die ersten Vor iteher waren Herr Domstiftsshndikus Hering, „ Gymnasiallehrer und Musikdirektor Gössel, „ Kauf- und Handelsmann Tietzen.