Gewährung durch die bei stattfindenden Sterbefällen für sie einzu - fordernden und zur Kasse zu zahlenden Bcgrübnisgelder zu mannig fachen Jnkonvenienzen führt, das Rechnungswert weitschichtiger macht, so beschloß der Konvent, daß der Betrag der noch vor handenen zinsfallsigen Reste in der nächsten Rechnung abgeschrieben werde." 1828 wurde eine Bekanntmachung in den hiesigen Nach richten erlassen, um die leeren Stellen zu besetzen. 1829 waren einige 20 Stellen leer, aber bestimmt, den Kassenüberschuß zu Frei leichen zu verwenden. Zugleich wurde das Direktorium ermächtigt, da so viele Stellen leerstehen und der Fall eintreten könne, wo die Kasse die vvrfallendcn Ausgaben ohne Angreifen eines Kapitals nicht zu bestreiten vermöge, dann einen außerordentlichen Beitrag von 4 Gr. in Forni einer Leichensteuer zu erheben. Wäre es da nicht einfacher gewesen, mit der Freileiche zu warten und nicht der Kasse Verlegenheiten zu bereiten? 1830 fällt das von den Revi soren bisher bezogene Honorar von 1 Thlr. 8 Gr. zur Erleichter ung der Kasse künftig weg. 1832 sah sich der Konvent genötigt, da so viele Stellen leer stehen lind die Kasse bei jedem Todesfälle zusetzen muß und man doch vor der Hand die Aussteuer noch nicht herabsetzen will, das auf Grüngrübchen stehende Kapital von 500 Thaler zu kündigen. Um neuen Mitgliedern den Eintritt zu er leichtern, sollen diese zunächst ohne Eintrittsgeld cintreten und nur 8 Gr. Schreibgebühren bezahlen. Dieser Beschluß führte der Ge scllschaft neue Mitglieder zu, so daß von 1838 an wieder Eintritts geld erhoben wurde. Um die Kasse zu Kräften zu bringen, soll, wenn bis Ende des Rechnungsjahres nicht mehr als 16 Sterbe fälle Vorkommen, ein außerordentlicher Beitrag von 4 Gr. in Form einer Leichensteuer erhoben werden. 1833 wurde im Konvent der seltsame Antrag gestellt, um die Kassenschwicrigkciten zu beseitigen, die Gesellschaft in eine Lebensversicherung umzuwandeln. Die zur Beratung dieses Vorschlags uiedergesetzte Kommission berichtete im Konvente 1834 ungünstig und so fiel der Antrag. 1840 wurde festgesetzt, daß Mtglicder unter 30 Jahren ohne Eintrittsgeld cin- trcten sollten. Endlich wurde 1854 bemerkt, daß nur noch eine leere Stelle vorhanden. Eine Schattenseite unserer Gesellschaft ist der geringe Besuch der Konvente, so daß oft nur 5—6, höchstens 15—18 Personen daran teilnahmcn, und als Kuriosum mag mitgeteilt werden, daß als an die Stelle des verstorbenen 2. Vorstehers, Herrn Primarius Lubenskh, in dem hierzu einberufenen Konvente am 9. Oktober 1840