so ordnen, daß 300 Mitglieder der Funeralkasse und 30 Mitglieder der Witwenkasse wurden, und dies war 1811 erreicht. Später wurde dies geändert, so daß nach und nach die erste Klasse ganz einging. 1838 waren nur noch 2 Mitglieder und mit Herrn ?. ?r. Schulze starb 1860 das letzte Mitglied. Witwen finde ich angegeben 1802 37 Witwen, 1829 14 Witwen, 1806 23 1843 9 1807 22 1849 8 1815 21 1856 2 bis 1877 den 28. Februar die letzte Witwe Frau Wilhelmine verw Monse im Alter von 93 Jahren starb. Das Begrübnisgeld betrug anfangs für Mitglieder 1. Klasse 50 Thlr., für Mitglieder 2. Klasse 40 Thlr.; aber schon 1799 wurde der Beschluß gefaßt, daß bei der dermaligen Lage der Sache die Leichensteuer bei jedesmaligem Sterbcfalle vor der Hand von nun an mit 40 Thlr. gezahlt werden solle. Weil aber im Jahre 1800 der Zuwachs der Funeralkasse von der Beschaffenheit befunden wurde, daß eine Erhöhung der Leichenstener stattfinden könne, so wurde fest gesetzt, von nun an jede Leichenaussteuerung mit 42 Thlr. aus der Kasse zu bezahlen. 1801 fand eine weitere Erhöhung auf 45 Thlr., 1802 auf 47 Thlr. und endlich 1806 auf 50 Thlr. statt, wobei es hinfüro sein Bewenden hat. Dieser Beschluß des Konvents war eine völlige Verkennung des Interesses der Gesellschaft. Bei einer Grabekasse kommt es doch darauf an, den Hinterlassenen möglichste Erleichterung des immerhin erheblichen Aufwandes zu verschaffen den ein anständiges Begräbnis verlangt. Dazu reichten aber auch unter den damaligen Verhältnissen 50 Thlr. nicht aus. Anstatt daher bei der weitern Verwaltung ängstlich darauf bedacht zu sein, alles an die Vermehrung des Vermögens zu setzen, ging man von dem Grundsätze aus, sich die Beisteuer so gering als möglich zu machen und verwendete etwaige Überschüsse für sogenannte Freileichen, d. h. es wurde das ganze Begräbnisgeld von der Kasse getragen und kein Beitrag von den Mitgliedern erhoben. Wenn dies in dem Kriegsjahre 1813 stattfand, in welchem 32 Sterbefülle waren, so wird man das ganz natürlich finden; wenn sich dies aber fast all jährlich wiederholt, trotzdem, wie wir sehen werden, die Kasse mit ziemlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, und wenn z. B. noch 1870 vier Freileichen gewährt wurden, so ist mir dies unbegreiflich. Unsere jetzigen Statuten kennen diese Einrichtung nicht, obwohl seiner Zeit viel darüber gestritten wurde. Auch war man bei der Ein-