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2 Revidirte Gesindeordnung vom 2. Mai 1892. zu einer dafür zu gebenden, bestimmten, wenn auch nach Höhe eines Tage- oder Wochenlohnes berechneten, Vergütung sich verbindlich macht. Unverbindlichkeit zu früh abgeschlossener Verträge. 8 3. Gesindeverträge, welche länger als vier Monate vor dem beabsichtigten Dienstantritte abgeschlossen werden, sind für keinen Theil verbindlich. Auf wen dieses Gesetz nicht anwendbar sei? ß 4. Das gegenwärtige Gesetz leidet nicht Anwendung: 1. auf solche Verhältnisse, welche keine ununterbrochene Dienstleistung zum Gegenstände haben; 2. auf diejenigen Leistungen, welche eine wissenschaft liche, oder sonstige höhere Ausbildung erfordern; 3. auf die Verhältnisse der gewerblichen Hilfsarbeiter. Zweiter Abschnitt. Vorschriften, die Eingehung des Dienstvertrags betreffend. Beschränkungen des Rechts, Gesinde anzunehmen. § 5. Eine Person, die entweder a) nicht im Genüsse der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet, oder d) unter polizeilicher Aufsicht steht, oder o) der in 8 361,, des Reichs-Strafgesetzbuchs*) ge dachten polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, darf Minderjährige nicht als Dienstboten annehmen oder halten. Eben so wenig darf dies feiten einer Person geschehen, zu deren Hausstande eine andere Person gehört, bezüglich *) Die angeführte Gesetzesstelle (R.-G.-BI. S. 40) lautet: 8 361. Mit Haft wird bestraft: 6) eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ord nung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.