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147 „Das Gefängnifs steht unter der Aufsicht von vierzehn Inspektoren , sechs von die sen werden von dem Gemeinderath der Stadt, vier von den Commissarien der Nor- thern-Liberties, und vier von den Commissarien von Southwark ernannt.“ „Zwei dieser Inspektoren, welche den Nahmen der besuchenden Commitee führen, besuchen zweimal in der Woche jeden Theil des Hauses, und es vergeht kein Tag, an dem nicht einer, oder mehrere derselben zugegen sind.“ „Sie erhalten keine Belohnung für diese Amtsführung, und es sind gewöhnlich Män ner welche dieses Geschäft übernehmen um ihrem Vaterlande nützlich zu seyn und die Humanität zu befördern. Die meisten derselben gehören zu der Gesellschaft der Freunde oder Quäker.“ „Sie werden nur für ein Jahr gewählt, allein mehrere bleiben längere Zeit in die sem Amte.“ „Die Inspektoren wählen einen Oberschliefser und acht Untergefangenwärter. Sie empfehlen der Regierung einige der Gefangene die sich durch ihr Betragen dessen am würdigsten machen, zur Begnadigung; um dadurch die übrigen zugleich zum Fleifs und guten Aufführung zu ermuntern; sie wachen aufserdem mit der gröfsten Sorgfalt über jeden Gegenstand welcher zu der inneren Polizei und Oekonomie des Hauses gehört.“ „In einem Saale, welcher sieh in der Fronte des Hauses befindet, sind die von den Gefangenen angefertigten Artikel als Schuhe, Stiefel, Bürsten, Nägel, Leinwand u. s. w. zum Kaufe ausgestellt.“ ö Das Sägen des Marmors bringt jährlich ungefähr roooo Dollars *), und die Kosten *) Im Jahre 1792 erliefs die Regierung eine Verordnung zur Errichtung einer Münzstätte und Re- gulirung der Münzen in den verschiedenen Provinzen; dieser Verordnung zufolge sollen nachste hende Münzen geschlagen werden: Adler von dem Werthe von 10 Dollars, diese sollen 135 Gr. reines oder i47sr legirtes Gold enthalten; ferner halbe Adler und viertel Adler in demselben Ver hältnisse. Von Silbermünzen wurden folgende beliebt: Dollars, von diesen sollte jeder hundert Centimen Gelten, und 3714 Grains feines Silber oder 416 Gr. legirtes enthalten ; ferner halbe Dollars und viertel Dollars in dem erforderlichen Verhältnisse. Von Kupfermünzen sollten geschlagen werden: Centimen gleich Dollar; sie sollen 168 Gr. Kupfer wiegen ; halbe Centimen von 84 Gr. Gewicht. Die G o 1 d m ü n z e n sollen aus einer Mischung von 11 Theilen reinem Golde und 1 Theile Legirung geprägt werden. Letztere soll aus Silber und Kupfer bestehen, doch soll das Kupfer nicht die Hälfte des Silbers übersteigen. Die Silberm Anzen sollen 1489 Theile reines Silber gegen 17g Theile Kupfer enthalten. Picture of Philadelphia p. 155.