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5600 MrI-n«I-tt s. d. Dtlchn. Buch-»nd-l. Amtlicher Teil. ^ 106, 11. Mai 1910. nähme machen? Ich habe erwogen, wie etwa, um nicht Unmögliches zu fordern, der Sache am besten Zügel angelegt werden könnten. Zu unserer Freude kam damals, als wir uns mit der Sache beschäftigten, eine Anzeige im Börsenblatt, daß Herr Kommerzienrat Siegismund sich in dankenswerter Weise bemüht habe, mit dem Verein zur Vcrbeitung von Volks bildung ein neues Abkommen zu treffen, einen neuen Verpflichtungsschein sich unterschreiben zu lassen. Ich ließ mir den Verpflichtungsschein kommen, in der Hoffnung, daß schon versucht worden sei, der Schenkungsfreiheit, soweit sie schädlich wirkt, in diesem neuen Verpflichtungsschein die nötigen Zügel anzulegen. Es war dies noch nicht der Fall, und es mag das aus guten Gründen geschehen sein; aber immerhin wollen wir nicht versäumen, an den Vorstand des Börsenvereins die Bitte zu richten, er wolle die zwei Vorschläge, die ich zu machen mir erlaube, in wohlwollende Erwägung ziehen und mit dem Verein zur Verbreitung von Volksbildung in Verbindung treten, damit er sich vielleicht dazu versteht, etwas Derartiges anzunehmen. Wir würden fordern, daß der Verein Schenkungen künftig nur noch an nachweisbar unbemittelte Gemeinden oder sonstige Empfänger macht, die eben nicht in der Lage sind, für Volksbibliotheken zu normalen Preisen anzuschaffen, und in zweiter Linie würden wir die Bedingung aufstellen, daß es vermieden werde, zugleich mit der Lieferung gegen Be zahlung eine Schenkung zu verbinden; daß dies höchstens geschehen dürfte in einem Zwischenraum von mindestens sechs Monaten; wenn also eine Schenkung an eine Gemeinde gemacht würde, die durch einen Ankauf vielleicht ihre Mittel er schöpft hätte, der Verein erst in der Lage sein soll, nach Ablauf eines Zeitraumes von sechs Monaten von seinem Schcnkungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn es gelingt, dem Verein diese bescheidenste Grenze zu ziehen, so wird vielleicht doch einige Besserung eintreten. Im übrigen ist das Geschäftsgebaren des Vereins zur Verbreitung von Volksbildung so in Schleudern ansgeartet, daß es Wohl notwendig ist, dagegen ernstliche Maßregeln zu ergreifen; ich überlasse das dem Vorstand, weil ich von Herrn Kommerzienrat Siegismund weiß, daß er die Sache von jeher mit Energie verfolgt hat und tun wird, was in diesem Falle zu tun möglich ist. Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren! Solange die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung ihren Bücherhandel betreibt, solange bestehen die Klagen des Sortiments über diese Lieferungen, und diese Klagen sind, wie wir ohne weiteres zugestehen, zum großen Teile nicht unberechtigt gewesen. Aber genau ebensolange arbeitet der Börsenvereinsvorstand in dieser Angelegenheit, und wenn sie hier diese Aktenhefte sehen, die die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung betreffen, so werden Sie allein aus dem Umsang dieser Faszikel ersehen, daß die Arbeit des Börsenvereinsvorstandes eine nicht wenig umfangreiche gewesen ist. Es ist uns möglich gewesen, am Anfang dieses Jahres die langjährigen Verhandlungen mit der Gesellschast insofern zum Abschluß zu bringen, als die Gesellschaft eine Kaution hinterlegt und sich bereit erklärt hat, den Verpflichtungsschein, der jedem Buchhändler vorgelegt wird, der die Satzungen ver letzt, zu unterzeichnen. Wir haben im Börsenblatt vom 28. Februar 1910 folgendes veröffentlicht. In einer Konferenz vom 6. Januar d. I., in der der Vorstand der Gesellschaft durch Seine Durchlaucht Prinz Heinrich zu Schoenaich-Carolath, Herrn Justizrat l>r. Lewin und Herrn Generalsekretär Tews, der Vor stand des Buchhändler-Börsenvereins durch Herrn Kommerzienrat Karl Siegismund hier, vertreten war, ist be schlossen worden: »Vorbehaltlich der Zustimmung des Zentralausschusses der Gesellschaft soll der vorgelegte Verpflichtungs schein von Herrn Tews als Generalsekretär der Gesellschaft unterschrieben werden. Die in dem Berpflich- tungsschein vorgesehene Konventionalstrafe wird auf 100 M. festgesetzt. Die in einem Akzept des Herrn Tews zu hinterlegende Kaution soll 500 M. betragen. Die Rickert-Stistung soll in Zukunft nur noch Bücher völlig unentgeltlich abgeben.« Meine Herren, ich muß gestehen, daß es mir unverständlich ist, wie nach den langen Verhandlungen, die ich mit dem Vorstand der Gesellschast geführt habe, und nachdem in diesen der Justitiar der Gesellschaft zugegeben hat, daß der Generalsekretär gegen die Verkaussbestimmungen des Börsenvereins verstoßen habe und trotz allen Erklärungen des General sekretärs sorgsältigft die Verkaufsvorschriften zu beachten, die Gesellschaft wiederum die Verkaussbestimmungen verletzen konnte, so daß wir seit Jahren mit der Sache beschäftigt, wirklich nicht begreifen, wie das möglich ist. Die kurz nach der Konferenz mit dem Vorstand der Gesellschast herausgegebenen weiteren Angebote verstoßen in einer Weise gegen die Verkaufsbestim mungen, wie man das nach den Verhandlungen kaum für denkbar erachten sollte. Es schweben über diese Sache die Verhandlungen; in welcher Weise sie zum Abschluß gebracht werden können, ist jetzt noch nicht zu sagen. Aber wir müssen bedenken, daß die Ausgaben, die die Gesellschaft sich gestellt hat: Die Verbreitung von Volksbildung, der Kampf gegen Schmutz und Schund in der Literatur, doch nicht so ohne weiteres unberücksichtigt bleiben dürfen. Das soll aber nicht ausschließen, daß jedenfalls, solange die Gesellschaft eine Buchhandlung betreibt, diese Buchhandlung nicht anders behandelt werden darf, als wir jeden Kollegen behandeln müssen, der gegen die Satzungen und Verkaussordnungen verstößt. Meine Herren, ich hoffe nicht, daß es notwendig sein wird, daß der Börsenvereinsvorstand zu der schärfsten Maß regel greifen muß, nämlich die Buchhandlung der Gesellschast für Verbreitung von Volksbildung auf die Liste derjenigen Firmen zu setzen, an welche die Verleger nicht mehr berechtigt sind, zu liefern. Ich hoffe, es kommt nicht zu dieser Maß regel, ich weiß, daß in dem Vorstand der Gesellschast einsichtige Männer sitzen, die die Geschäftspraktiken des Generalsekretärs sicher nicht gut heißen werden. Meine Herren, ich bitte Sie, zu dem Vorstande das Vertrauen zu haben, daß er auch in dieser Sache die richtigen Wege beschreiten wird. (Bravo!) Vorsitzender Herr Or. Vollert: Wünscht hierzu noch jemand das Wort? — Ich nehme an, daß Herr Mohrmann keinen Antrag zu stellen beabsichtigt. (Wird verneint.) Dann können wir in der Besprechung des Jahresberichts sortfahren. — Bekämpfung der Schleuderei im und nach dem Auslande, — abgeänderte Verkaussbestimmungen, —ab geänderte Satzungen der Orts- und Kreisvereine, — Anerkennung eines kleinen buchhändlerischen Vereins als Organ des Börsenvereins, — Verletzung der Verkaussbestimmungen, —Verletzung der Maßregeln,— Lehrlingsfrage. (Zu den vorstehend aufgeführten Abschnitten wird nichts bemerkt.) Zur Bekämpfung der Schmutz- und Schundliteratur: