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Wir haben in diesem Jahre eine außergewöhnlich reiche Tagesordnung zu erledigen, und ich spreche auch diesmal den Wunsch aus, daß die Beschlüsse, die wir fassen werden, zum Segen des Börsenvereins und des deutschen Buchhandels gereichen mögen. Ich stelle fest, daß unsere Hauptversammlung satzungsgemäß einberufen ist durch Veröffentlichung der Einladung und der Tagesordnung im Börsenblatt vom 7. April, also mehr wie 14 Tage vor der heutigen Hauptversammlung, und in Wiederholung am 18. April. Ich teile ferner mit, daß die Herren Paul Toeche juu. (Kiel) und Otto Cyriacus (Berlin) das Amt von Stimm zählern übernommen haben; ich bitte die Herren hier vorn Platz zu nehmen und nachher ihres Amtes zu walten. Ich richte dann an die Versammlung die Frage, ob alle Herren ihren Stimmzettel abgegeben haben; soweit es nicht der Fall ist, bitte ich das jetzt noch zu tun. —- Es scheint allerseits geschehen zu sein, dann schließe ich hiermit die Wahl. Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen zu 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1969/10. Der Geschäftsbericht ist Ihnen allen durch Beilage zum Börsenblatt bekannt geworden; im übrigen liegt er auch hier auf diesem Tische aus, und ich bitte die Herren, die ihn noch nicht in Händen haben, ihn hier in Empfang zu nehmen, auch die übrigen Drucksachen, Rechnungsabschluß und Voranschlag, sind hier ausgelegt. Wir haben in früheren Jahren davon abgesehen, den Geschäftsbericht zur Verlesung zu bringen, und wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, so werden wir auch diesmal ebenso Verfahren. Ich werde die einzelnen Punkte des Ge schäftsberichtes aufrufen und bitte diejenigen Herren, die zu einem der Abschnitte sprechen wollen, sich zum Wort zu melden. Herr Kommerzienrat Siegismund wird die Freundlichkeit haben, die Rednerliste zu führen. Es hat sich kein Widerspruch dagegen erhoben, ich nehme an, daß Sie einverstanden sind, daß der Jahresbericht nicht verlesen wird. Ich rufe die einzelnen Punkte des Geschäftsberichtes aus und darf zunächst nochmals daran erinnern, daß wir die große Freude gehabt haben, im vorigen Jahre die Herren Geheimen Kommerzienrat vr. Adolf von Kröner und I)r. Eduard Brockhaus zu Ehrenmitgliedern unseres Börsenvereins ernennen zu dürfen, und daß die beiden Herren uns die Ehre erwiesen haben, diese Ehrung anzunehmen. Wir kommen dann zu den einzelnen Punkten des Geschäftsberichtes. Die Steuerreform, — der Hansabund, — Entwurf eines deutschen Gesetzes zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, — neues russisches Urheber recht, — die Niederlande und die Berner Konvention, — die von der Geschäftsstelle aufgestellte Statistik der Übersetzungen, — die Reichsversicherungsordnung, — der deutsch-portugiesische Handelsvertrag, — Zoll stand des Buchhandels, — buchhändlerische Konkursstatistik, — Postscheckverkehr, — Bestimmungen für Postaufträge und Postnachnahmen, — Sachoerständigen-Konserenz im Reichspostamt, — Eilgutsendungen für Leipzig und Bücherwagen nach Stuttgart, — Internationaler Verlegerkongreß in Amsterdam, — Internationales Jahrbuch, — Schaffung einer Internationalen Auskunstsstelle, — Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, — Zeitungsprämien, — Internationale Statistik von Druckwerken, — Statistik der literarischen Produktion, — Bibliographie der deutschen naturwissenschaftlichen Literatur, Mitgliederzahl des Börsenvereins, — Geschästsumfang der Geschäftsstelle; Verkaussordnung, — außer ordentlicher Ausschuß zur Abänderung der Satzungen, — Eingabe an das Königlich Preußische Justiz ministerium. (Zu allen diesen Abschnitten wird nichts bemerkt.) Zu dem Abschnitt Vereinsbuchhaudlungen: Herr Ernst Mohrmann-Stuttgart: Meine sehr geehrten Herren! Ich bin von dem Württembergischen Buch händlerverein, den ich als Vorstand zu vertreten die Ehre habe, beauftragt, bei der heutigen Gelegenheit den schärften Protest gegen die Schleudereiofscrten zu erheben, die seitens des Vereins zur Verbreitung von Volksbildung gemacht werden. Es ist mir bekannt, daß vor sünf Jahren der Vorstand des Börsenvereins sich bemüht hat, mit dem Verein zur Verbreitung von Volksbildung eine Vereinbarung zu treffen, die alle die Übelstände, die mit dem Geschäftsbetrieb dieses Vereins Zusammen hängen, für uns mildern sollte. Es war damals nicht möglich, das, was man unter dem Begriffe Schenkungen in jenem Verein versteht, abzuschneiden; namentlich in der erregten Zeit der Gründung des Akademischen Schutzvereins konnte sich der Börsenvercin nicht dem Verdacht aussetzcn, als wolle er in unhumaner Gesinnung diesem Vereine, der ja ganz lobens werte Zwecke verfolgt, irgendwelches Hemmnis in den Weg stellen, dadurch, daß er sich gegen die Art, wie dort Bücher verschenkt werden, aussprach. Der Verein schenkte damals Bücher zu halben Preisen, und es wurde ihm die Auflage ge stellt, wenigstens nur ganze Schenkungen zu machen, damit es nicht den Anschein habe, als ob ein unerlaubter Preisnach laß vorliege. Aber es hat das dem Übel nur wenig abgeholfen. Wir haben es in letzterer Zeit speziell in Württemberg in Heidenheim, einer sehr bemittelten Gemeinde, erlebt, daß die Stadtgemeinde den einzigen dortigen Buchhändler beauftragte, einen Vorschlag für Schaffung einer Volksschulbibliothck zu machen. Dieser bemühte sich, der Stadt eine Aufstellung über die dafür in Betracht kommende Literatur zu machen und ihr Offerten zu unterbreiten, natürlich in dem Rahmen dessen, was er als ein solider Sortimenter bieten darf, und er mußte es erleben, daß überraschenderweise in dem dortigen Lokal blatt ein Bericht über eine Sitzung der Stadtverwaltung erschien, in dem besonders hervorgehoben wurde, die Stadt verwaltung habe als Mitglied des Vereins zur Verbreitung von Volksbildung Gelegenheit genommen, für 500 M. Bücher für die Volksschule von demselben zu kaufen, wovon für 100 M. geschenkt worden seien. Es kam deshalb eine Beschwerde an mich. Nun haben wir uns überlegt: Wie ist dem beizukommen? Man kann es ja niemand verwehren, wenn er Bücher verschenken will, aber wir würden doch einen Kollegen, der sich erlauben wollte, die Rabattüberschreitung dadurch zu decken, daß er dem Kunden, der für 500 M. Bücher kauft, für 100 M. zum Geschenk machte, der Schleuderei bezichtigen, und würden ganz gewiß die Maßregeln gegen ihn ergreifen, die dem Börsenverein für solche Fälle zur Verfügung stehen. Warum soll ein Verein für Verbreitung von Volksbildung, der eine Buchhandlung betreibt, in diesem Sinne eine Aus-