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5610 v«rl-»«att >. d. Dtlchn. Buch-and-I. Amtlicher Teil. ^ 106, 11. Mai 1910. schusses und des Vorstandes; ich nehme an, daß die Sache rein redaktioneller Natur ist. (Zuruf des Herrn Prager: Ein verstanden!) Herr Prager hat also den Antrag gestellt, die Verkehrsordnung, wie sie Ihnen vorliegt, mit den Änderungsvorschlägen, die der Vorstand des Börsenvereins Ihnen heute vorgelegt hat und mit der letzten Änderung, die Herr vr. Ehlermann im Namen des Vorstandes eben noch beantragt hat, en dloo anzunehmen. Ich bitte diejenigen Herren, die dafür sind, sich von den Plätzen zu erheben. Ich glaube, ich darf wieder seststellen, daß die Annahme einstimmig erfolgt ist. (Lebhaftes Bravo und Hände klatschen.) Meine Herren! Mbit der Annahme der Verkehrsordnung, und nachdem nun auch die Verkaussordnung ihre end gültige Gestalt bekommen hat, und nachdem wir endlich heute die Satzungsänderungen angenommen haben, hat der Börsenverein die drei großen Gesetze festgelegt, nach denen er seine Geschäfte nach innen und außen zu leiten hat, und in denen die Rechte und Pflichten enthalten sind, die die Mitglieder des Börsenvereins gegeneinander und gegen den Verein haben. Meine Herren! Ich möchte der Freude darüber Ausdruck geben, daß insbesondere auch die Beschlüsse, durch die die Verkehrsordnung in ihrer neuen Gestalt nunmehr angenommen ist, einstimmig gefaßt worden sind. Wir dürfen daraus schließen, daß, mögen auch die Ansichten innerhalb des Börsenvereins manchmal auseinandergehen, doch in den großen Fragen Einstimmigkeit zwischen uns herrscht (Bravo!) und dies heute in dem Augenblick, wo wir unsere innere Organi sation zum Abschlüsse gebracht haben, hier ausdrücklich seststellen zu können, ist mir eine ganz besondere Freude. Meine Herren! Ich möchte nun aber noch einem Gefühl des Dankes Ausdruck geben gegen den Vereinsausschuß und insbesondere seinen Vorsitzenden, Herrn Or. Paetel, der es in zweijähriger, außerordentlicher mühevoller Arbeit dahin gebracht hat, daß wir die Verkehrsordnung heute annehmen konnten. Meine Herren! Wer das umfangreiche Material kennt, das dem Vereinsausschuß für seine Beratungen zur Verfügung gestellt war, und die unendliche Zahl von Wünschen und Anträgen, die von einzelnen Mitgliedern und von den Orts- und Kreisvereinen an den Vcrcinsausschuß gelangt sind, der kann allein das Maß von Arbeit schätzen, das der Ver- einsausschuß in diesen zwei Jahren geleistet hat, und dafür spreche ich ihm in unser aller Namen den herzlichen Dank aus. (Lebhaftes Bravo.) Nun bitte ich endlich noch, den Vorstand zu ermächtigen, daß er etwaige redaktionelle Änderungen, die sich in der Verkehrsordnung noch als notwendig ergeben sollten, vornehmen darf. Sie ermächtigen ihn dazu, nicht wahr? (Zustimmung.) Ich stelle das fest. Wir kommen jetzt zu 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die Rcstbuchhandels-Ordnung nunmehr in ihrem ganzen Umfange außer Kraft gesetzt wird. Dazu gebe ich Herrn Kommerzienrat Siegismund das Wort. Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Meine Herren! Auch hier haben wir nur einen formellen Be schluß zu fassen. Als vor drei Jahre» der Vorstand die Begründung zur Beratung einer Verkaussordnung aussprach, sagte er, daß die Restbuchhandelsordnung Bestimmungen enthalte, welche in zwei Abteilungen zu zerlegen seien, in diejenigen Bestimmungen, die den Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum betreffen, und diejenigen, die den Verkehr der Buch händler untereinander betreffen. Nachdem nun in die Verkaufsordnung die Bestimmungen, die den Verkehr mit dem Publi kum betreffen, ausgenommen worden sind, nachdem in der heute angenommenen Verkehrsordnung sämtliche übrigen Be stimmungen eingearbeitet sind, hat die Ncstbuchhandelsordnung keinen Zweck mehr. Ihre sämtlichen Bestimmungen sind in den beiden großen Ordnungen enthalten. Damit nun die Restbuchhandelsordnung gesetzmäßig aus der Welt geschafft werde, wird Ihnen der Antrag zur Beschlußfassung vorgelcgt, nunmehr auch formell die Restbuchhandelsordnung außer Kraft zu setzen. Vorsitzender Herr Or. Vollcrt: Wünscht jemand zu diesem Anträge das Wort? Es scheint nicht der Fall. Dann stelle ich den Antrag: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die Restbuchhandelsordnung außer Kraft gesetzt werde, hiermit zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, die dem Anträge zustimmen wollen, aufzustehen. Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle gemäß Z 56 der Satzungen die Einsetzung eines außerordentlichen Aus schusses beschließen mit dem Aufträge, in die Satzungen Bestimmungen auszunehmen, durch welche eine Lieferungs- Pflicht der Mitglieder untereinander ausdrücklich ausgeschlossen wird, und diejenigen Richtigstellungen in den Satzungen vorzunehmen, die sich im Lause der Zeit als notwendig erwiesen haben. Ich bitte Herrn Or. Ehlermann hierzu das Wort zu nehmen. Zweiter Vorsteher des Börsenvereins Herr Or. Ehlcrmann: Meine Herren! Es ist bereits hingewiescn worden auf das Urteil des Königlichen Obcrlandesgerichts Dresden, wonach ein Lieferungszwang des Verlegers gegenüber dem Sortimenter konstruiert worden ist. Es steht noch dahin, ob dieses Urteil ein endgültiges bleiben wird. In der Begründung ist nicht Bezug genommen worden aus ganz bestimmte Sätze in unseren Satzungen, sondern es ist nur aus dem allgemeinen Verhältnis der Mitglieder untereinander ein solcher Lieferungszwang konstruiert worden. Dieses Urteil wäre ohne Zweifel unmöglich gewesen, wenn schon früher eine Bestimmung vorhanden gewesen wäre, wie sie in der heute beschlossenen Ver kehrsordnung steht, in der ausdrücklich gesagt wird, daß ein Lieferungszwang der Mitglieder untereinander nicht besteht. Ich möchte heute ausdrücklich seststellen, daß dieses Urteil im Widerspruche steht zu den einstimmigen Anschauungen des Buch handels. Darüber, daß ein einseitiger Lieferungszwang des Verlegers gegenüber dem Sortimenter nicht besteht und nicht