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( 11 ) desselben bestimmt, indem der ermittelte Reinertrag mir dem 2 5fachen Betrage zu Capital erho ben wird. Das Direktorium kann jedoch nach seinem Ermessen bei ländlichen Grundstücken bis auf ^ des Steuereinheitswerths Credit ertheilen. Diese innerhalb des Werths von bis zu nachgelassenen Creditsertheilungen sind in der Regel zu einer hohem Verzinsung, als die Darlehne innerhalb der ersten ^ zu gewähren. Diese Erhöhung des Credits darf nicht eintreten, wenn bei Berechnung des Credits die baaren Geldgefälle berücksichtigt worden sind (ck. § 43 und 45). § 43. Bei Gütern, welchen auf einseitigen Antrag nicht ablösliche, in die Hypotheken- Berückstchtig-- bücher der verpflichteten Grundstücke als wirkliche Reallasten eingetragene, unveränderliche, ""6 baarer jährlich in demselben Umfangt wiederkehrende baare Geldgefälle zuständig sind, können diese mit dem 20fachen Betrage zu Capital erhoben und der nach 8 42 festgestellte Credit bis zur Hälfte des ermittelten Capitalwerths der baaren Geldgefälle erhöht werden. § 44. Zu Erlangung eines solchen Credits ist die Einreichung eines von der Grund - und Fortsetzung. Hypothekenbehörde der verpflichteten Grundstücke ertheilteu Verzeichnisses erforderlich, in wel chem die Natur und die Beträge der einzelnen haaren Gefälle und die Grundstücke, worauf die selben haften, aufgeführt sind. § 45. Diese Gefälleverzeichnisse sind alljährlich wiederum einzureichen. Sollte sich erge- Fortsetzung, ben, daß eine falsche Angabe der Gefälle oder eine, wenn auch nur theilweise Ablösung dersel ben ohne Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften § 52 jet. 8 2 des Ablösungsgesetzes vom 17ten März 1832 stattgesuudkii habe, so ist das ganze nach 8 43 gewährte Darlehn sofort mit dem nächstinsteheiiden Verzinsungstermiue ohne Kündigung zur Rückzahlung fällig und Über bein eine Conventionalstrafe von der Hälfte des Betrags des falsch angegebenen oder respective durch die Ablösung gewonnenen Capitals an die Casie der Bank verwirkt. § 46. Darlehne auf Häuser werden nur bis zur Hälfte des bei der Landes-Jmmobiliar- Darlchue aus brandversicherungsanstalt des Königreichs catastrirten Werths ertheilt. Häuser. Auf dem Lande werden hierunter solche Häuser, zu denen nicht mehr als 150 Quadrat ruthen an Grund und Boden gehören, insoweit mitbegriffen, als das Haus nach der Höhe der versicherten Summe und nur das dazu gehörige Areal nach den ermittelten Steuereinheiten ab geschätzt wird. In beiden Fällen ist das Direktorium ermächtigt, eine besondere Abschätzung der Gebäude zu verlangen. Die freiwillige Herabsetzung der Versicherungssumme ist, so lange das Grundstück der Bank verpfändet ist, ohne Genehmigung des Direktoriums unzulässig, und unfreiwillige Herab setzungen sind sofort anzuzeigen. Wer eine freiwillige Herabsetzung ohne Bewilligung des Bankdirectoriums bewirkt, oder 2 *