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Nr Z9a vienftnachrichten öes Reichsnährstandes Herausgeber: Der Reichsbauernführer, Verwaltungsamt Herlin, öen 8. Oktober 1941 8. Jahrgang Tierzucht. Einsatz und Überwachung von Melkmaschinen. — II v 930/2 vom 6. 10. 1941 —. I. Vorbedingungen zum Einsatz von Melkmaschinen und Einspruchsrecht der Landesbauernschaften gegen den Ankauf. Das Bedürfnis nach Arbeitsentlastung im Kuh stall hat in einer Vielzahl landwirtschaftlicher Be triebe das Verlangen nach Einrichtung von brauch baren Melkmaschinenanlagen hervorgerufen. Bei dem Mangel an Melkkräften können die vorhandenen Melker damit leistungsfähiger gemacht werden. In kleineren Wirtschaften, in denen das Melken über wiegend den weiblichen Familienmitgliedern obliegt, tritt die Arbeitserleichterung hinzu, welche die Melk maschine infolge Beschränkung der Handmelkarbeit auf das Ausmelken gewährt. Die technische Entwicklungsstufe einer neuzeit lichen und nach einer amtlichen Prüfung zugelassenen Melkmaschine gibt durchaus die Berechtigung, jeder Wirtschaft den Ankauf zu empfehlen, in der die son stigen Vorbedingungen für einen erfolgversprechen den Einsatz gegeben sind. Was beachtet werden muß, wurde von dem Direktor des Prüfungsamtes für Milchgeräte und Sonderbeauftragten des Reichs ministers für Ernährung und Landwirtschaft für das Melkmaschinenwesen, Dipl.-Ing. Dr. Willy Fritz, Freising-Weihenstephan, auf Grund eigener Ermitt lungen und Erfahrungen in dem soeben erschienenen Lehrbuch „Das Maschinenmelken" (Flugschrift des RKTL.) anschaulich geschildert. Aus dem Melr- maschinenlehrbuch gehen alle Richtlinien für den Einsatz und den Betrieb der Melkmaschinen hervor, die die LBsch. unbedingt verbindlich einzuhalten haben. Die Vorbedingungen, die beim Einsatz einer Melkmaschine in jedem Fall erfüllt sein müssen, sind folgende: 1. Es muß ein zwingendes Bedürfnis nach Ar beitsentlastung vorliegen. Eine Melkmaschine ist nur dort am Platze, wo der Wunsch nach Erhaltung oder Vergrößerung des Kuhbestandes mit keinem anderen Mittel zu erfüllen ist. Nur dort wird der Melk maschine auf die Dauer jenes Verständnis für Ein satz, Bedienung, Wartung und Pflege entgegen gebracht, ohne das ein voller Erfolg nicht zu er warten ist. 2. Die Kühe müssen nachgewiesenermaßen über wiegend eutergesund sein. Eutergesunde Tiere wer den durch die Anwendung der Melkmaschine nicht euterkrank. Dagegen können chronisch galtkranke Tiere beim Übergang zum Maschinenmelken vor allem- dann akut erkranken, wenn das Ausmelken mit der Hand nicht besonders sorgfältig und gründlich er folgt. Eine Prüfung des Gesundheitszustandes ist in allen Fällen unerläßlich. 3. Das Bedienungspersonal muß Lust und Liebs zum Maschinenmelken haben. Hierauf ist besonders bei hausfremden Melkkräften zu achten. In früherer Zeit sind diese Vorbedingungen beim Ankauf von Melkmaschinen oft nicht genügend be achtet worden, oder sie hatten sich inzwischen so ver ändert, daß viele Melkanlagen über kurz oder lang zum Stillstand kamen, obgleich technische Mängel den Betrieb derselben keineswegs behinderten. Die Betreuung des Melkmaschinenwesens durch die LBsch. muß sich daher in erster Linie auf die gründliche Aufklärung und Beratung weitester Kreise über das Maschinenmelken erstrecken, damit jeder Bauer und Landwirt aus eigenem Urteil zu ent scheiden vermag, ob eine Melkmaschine in seiner Wirtschaft angebracht ist oder nicht. Die LBsch. Hal dagegen das Einspruchsrecht gegen den Ankauf und die Einrichtung von Melkanlagen, falls eine oder mehrere der unter 1 bis 3 genannten Vorbedin gungen nicht in dem erforderlichen Grade erfüllt erscheinen. II. Vorbereitende Maßnahmen zur Förderung des Maschinenmelkens. Auf Veranlassung und mit Unterstützung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft habe ich in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauf tragten für das Melkmaschinenwesen bereits seit län-