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Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
- Bandzählung
- 8.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf184
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820677834-194100006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820677834-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820677834-19410000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
-
Band
Band 8.1941
-
- Register Verzeichnis der in den Dienstnachrichten 1941, Nr. ... 1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1941 1 2
- Ausgabe Nr. 2, 11. Januar 1941 9 10
- Ausgabe Nr. 3, 18. Januar 1941 17 18
- Ausgabe Nr. 4, 25. Januar 1941 31 32
- Ausgabe Nr. 5, 1. Februar 1941 47 48
- Ausgabe Nr. 6, 8. Februar 1941 57 58
- Ausgabe Nr.7, 15. Februar 1941 77 78
- Ausgabe Nr. 8, 22. Februar 1941 87 88
- Ausgabe Nr. 9, 1. März 1941 103 104
- Ausgabe Nr. 10, 8. März 1941 123 124
- Ausgabe Nr. 11, 15. März 1941 131 132
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1941 167 168
- Ausgabe Nr. 15, 18. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 13 a, 4. April 1941 189 190
- Ausgabe Nr. 14, 5. April 1941 244 245
- Ausgabe Nr. 15, 19. April 1941 260 261
- Ausgabe Nr. 16, 26. April 1941 280 281
- Ausgabe Nr. 17, 3. Mai 1941 302 303
- Ausgabe Nr. 18, 10. Mai 1941 316 317
- Ausgabe Nr. 19, 17. Mai 1941 344 345
- Ausgabe Nr. 20, 24. Mai 1941 360 361
- Ausgabe Nr. 21, 30. Mai 1941 372 373
- Ausgabe Nr. 22, 7. Juni 1941 392 393
- Ausgabe Nr. 23, 14. Juni 1941 416 417
- Ausgabe Nr. 24, 21. Juni 1941 430 431
- Ausgabe Nr. 25, 28. Juni 1941 452 453
- Ausgabe Nr. 26, 5. Juli 1941 464 465
- Ausgabe Nr. 27, 12. Juli 1941 490 491
- Ausgabe Nr. 28, 19. Juli 1941 500 501
- Ausgabe Nr. 29, 26. Juli 1941 522 523
- Ausgabe Nr. 29 a, 29. Juli 1941 536 537
- Ausgabe Nr. 30, 2. August 1941 546 547
- Ausgabe Nr. 31, 9. August 1941 564 565
- Ausgabe Nr. 32, 16. August 1941 592 593
- Ausgabe Nr. 33, 23. August 1941 604 605
- Ausgabe Nr. 34, 30. August 1941 628 629
- Ausgabe Nr. 35, 6. September 1941 652 653
- Ausgabe Nr. 36, 13. September 1941 666 667
- Ausgabe Nr. 37, 20. September 1941 678 679
- Ausgabe Nr. 38, 27. September 1941 690 691
- Ausgabe Nr. 39, 4. Oktober 1941 704 705
- Ausgabe Nr. 39 a, 8. Oktober 1941 714 715
- Ausgabe Nr. 40, 11. Oktober 1941 734 735
- Ausgabe Nr. 41, 18. Oktober 1941 742 743
- Ausgabe Nr. 42, 25. Oktober 1941 756 757
- Ausgabe Nr. 43, 1. November 1941 772 773
- Ausgabe Nr. 44, 8. November 1941 792 793
- Ausgabe Nr. 45, 15. November 1941 802 803
- Ausgabe Nr. 46, 22. November 1941 835 836
- Ausgabe Nr. 47, 29. November 1941 851 852
- Ausgabe Nr. 48, 6. Dezember 1941 867 868
- Ausgabe Nr. 49, 13. Dezember 1941 883 884
- Ausgabe Nr. 50, 20. Dezember 1941 899 900
-
Band
Band 8.1941
-
- Titel
- Dienstnachrichten des Reichsnährstandes
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Der B e g l a u b i g u n g s v e r m e r k lautet: gez. Name (zu beglaubigende Unterschrift). Die Richtigkeit der Abschrift wird beglaubigt. (Unterschrift des Beglaubigenden.) (Dienstsiegel). (Amtsbezeichnung bzw. Dienststellung.) Derartige Beglaubigungen sind so lange mit dem Dienstsiegel des RNSt. zu versehen, bis durch eine zu erlassende Kanzleiordnung den Dienststellen des RNSt. die Verwendung von besonderen Kanzlei siegeln gestattet wird. Auf den im Vervielfältigungsverfahren gefer tigten Rundschreiben kann ausnahmsweise auf Bei- drückung des Dienstsiegels verzichtet werden. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. — DN. 1941 S. 106 Personalverwaltung. Zahlung der Dienstbezüge ans Anlaß der Abord nungen an die LBsch. Wartheland und Danzig-Westpreußen. — Vä u 109/24 vom 25. 2.1941 —. In Abänderung meiner Anordnung vom 22.2. 1940 D K II 100/24 — (nicht veröffentlicht) ordne ich biermit an. daß die Zahlung der Dieustbezüge an die an die LBsch. Danzig-Westpreußen abgeordneten "'UL. Dienstangehörigen mit Wirkung vom 1. 4.1941 durch die neue LBsch. erfolgt. Die Übernahme der Zahlun gen durch die LBsch. Wartheland wird zu einem spä teren Zeitpunkt angeordnet werden. Die Heimatdienststellen haben die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig an die LBsch. Danzig-West- preußen zu übersenden, damit eine reibungslose Durchführung dieser Anordnung gewährleistet ist. An die Reichsdienststcllen und Landesbauernschaften. — DN. 1041 S. 107. Persönliche Rücksprachen bei der NVA. II. — VK II 900 vom 25.2.1941 —. Es liegt Veranlassung vor, auf meine Anordnun gen vom 22.8.1938 — IVK II Een. 2001 — (DN. S. 553) und vom 24.1.1939 — IVK II Een. 2001 — hinzuweisen. Die schon zu normalen Zeiten be stehende Arbeitsüberlastung der NVA. II hat durch die Kriegsverhöltnisse und die erhöhte Zahl der LBsch. ein solches Ausmaß angenommen, daß es nicht mehr möglich ist, nicht oder nicht vorschriftsmäßig ange meldete Besucher zu empfangen und abzufertigen. In Ergänzung meiner bisherigen Anordnungen bestimme ich daher: 1. Die LBsch. haben den beabsichtigten Besuch ihrer Dienstangehörigen rechtzeitig vorher an zumelden und die zu behandelnden Punkte im einzelnen kurz anzugeben. Der Termin für die Rücksprache wird dann von der NVA. II festgesetzt und der LBsch. mitgeteilt. Nach Möglichkeit ist es so einzurichten, daß diese Rücksprachen Dienstags und Freitags erfolgen können. 2. Den Dienstangehörigcn der Reichsdienststellen steht die Personalabteilung nur Dienstags und Freitags von 9 bis 12 Uhr in dienstlichen oder persönlichen Angelegenheiten zur Aussprache zur Verfügung. Dies gilt auch für fernmünd liche Rücksprachen in persönlichen Angelegen heiten. An die Reichs- und Nachgeordneten Dienststellen. " — DN. 1941 S. 107. Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen kulturtechnischen Dienstes im Reichsnährstand. — II 121/11 vom 26.2.1941 —. Nach Inkrafttreten der Verordnung Uber die Vor bildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten vom 28.2.1939 ist die Berufung von kulturtechnisch vorgebildeten Dienstangehörigen des RNSt. in das Veamtenverhältnis in der Laufbahn des gehobenen Dienstes nur noch zulässig, wenn die Stellenanwärter eine der Prüfung für die Anstellung als Kultur bauinspektor im Staatsdienst gleichwertige Prüfung (Kulturbauinspektorprüfung) mit Erfolg abgelegt haben. Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft beabsichtigt, für das gesamte Reichsgebiet eine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter des gehobenen technischen Dienstes in der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung zu er lassen, die alsdann sowohl aus Gründen einer ein heitlichen Ausbildung als auch im Hinblick auf den Mangel anderer Vorschriften zweckmäßigerweise auch für den Geschäftsbereich des RNSt. Geltung erlan gen soll. Auf Grund dieser Sachlage ist davon abzusehen, Anträge auf Übernahme von kulturtechnisch vorgebil deten Dienstangehörigen in das Beamtenverhältnis für die Laufbahn des gehobenen Dienstes vorzulegen, sofern diese Dienstangehörigen keine staatliche Prü fung als Kulturbauinspektor abgelegt haben. Zur Behebung der hierdurch etwa entstehenden Schwierigkeiten hat sich der Reichsminister für Er nährung und Landwirtschaft bereit erklärt, etwa vorhandene Anwärter des gehobenen technischen Dienstes im der Kulturbauverwaltung des RNSt. durch die gemäß 8 24 der Ausbildungs- und Prü fungsordnung für die Anwärter des gehobenen Dien stes in der Preuß. Kulturbauverwaltung vom 22.2. 1938 (LwRMBl. S. 154) gebildeten Prüfungsaus schüsse prüfen zu lassen. Voraussetzung für die Zu lassung zu einer solchen Prüfung ist jedoch, daß solche Dienstangehörige nach dem erfolgreichen Besuch einer reichsdeutschen, in die Reichsliste aufgenommenen Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik eine mindestens dreijährige dem staatlichen Vorbereitungs dienst entsprechende Dienstzeit im RNSt. abgeleistet haben. Ich stelle anheim, etwa für die Ablegung dieser Prüfung in Betracht kommende Dienstangehörige unter Beifügung der in 8 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter des gehobenen Dienstes in der Preuß. Kulturbauverwaltung aufge führten Unterlagen, einer Aufzeichnung über die bis-
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