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gartenbau kojen, Kahl aus schärfste Familie der zu achten, urch falschen tki). Es zei- päter bränn- reten die be- rf. Das be- !z greift auch ad verursacht >ll. Erkrankte ien. it dem söge- verwechselt, iiäus hervor- ättern, Sten- orzellanartig iie befallenen ;en und Bcr- - später ans taub. Diese iulturen auf, e der Kreuz er Krankheit nifernen der ig der betref- n sollte vor- oder gestäubt id Gladiolen- ndet werden. das etwaige n Wucherun- ingcn rühren iskacievs her. rch den Befall daher zu ver- brigens ähn- eiaum krutss- nknollen auch ie grosse Ge- rücksichtslose i und gründ- : Lagerräume. ,f Knollen zu behaftet sind, ockenen Scha- entfernt wer- ,Stadium als bis schwärz- Gewebe der e Flecken grö- rd hart und Schwach be ugen Beizung 4 A Uspulnn c sein. Besser len von der Bodenwcchsel , Geisenheim. inelss ikrsnclsn tnsn s.V. IVMWWMUIIIIIIIIIIIIIsijsüüI lN kow, Kreckowcr Auskunft und an 11—14 Uhr. :itz" smit IL, nlung). nk> ahaus, Schiller- Sonn nach Eisen, verlegt worden, alle Mitglieder, ; Kenntnis zu >jg-Wslein - 106/108. >. 14.3g Uhr lünckel: „Fried Zrühjahr und ien Darre-Haus. mbrust". , Ammonstr. 8. s. fällt aus. ms „Gerirudcu- tthr. Angabe des ac- tcstens 5 Tage pichend gcnann- llc Bahnsendnn- e nachstehenden crcibcsitzer Hof ¬ SV, Fernruf lollfuhruntcrneh- innd. Kölnische bcfitzer Fr. Wil ler Strasse 24V, en an Pslanzcn- Gasthaus „Ger- assc. z als Verkäufer nr den AnSstet- tdclndc werden cn AnsstellungS- künftig zu den n. Oartenbawvirt5chaft Lmtliolie 2eituuZ kür äsu Ksi-teudsu Im keiodsnäftrslsuä uuä dlittsilnnAs- vlul undvodcn oruvscocir WLrt5ckafts5eimn§ des Klatt cker HaupIvereini^nnZ äsr äeutsoften Osrtendan virtsoftskt 8kki.idtcir dcutsckcn Gartenbaues znreigenpreis: 46 mm breite dlMimeterrells 17 ?tg., 'ksrtsnreigen mm-?reis SV ?tg. 2ur 2eit ist ^nssigenpreisllste I4r. 8 v. 1. Luzust 1S37 gaSUz LuseizsusuuskiuesckIuS: vieustaz Irak, ^nreigensnnakme: 8rsukkurt (Ocker), Ockerstr. Li. llerur. L7SK kostsokeckk.: LerUn 62ÜU, LrlLUuuzsort krsukkurt (O). Lrsebeint evöekenUiek keruzszsbakr: Luszsbs L monoth UN 1.—, Ausgabe 8 (nur kür Kit-Uecker ckes KsieksnLkrstunckes) viertehükrt. UN 0.7S suskzi. xostdssteUgedakr postverlÄgsont ^ruoliturt (Ocker) - /XusZade S LerUn, vonnei stsg, 13. /^pril 1939 56. ckutirganZ — diiuniner 15 krkenne dich lelblt Mehr als zwei Jahrhunderte vergingen, bis die neue Anschauung des Kopernikus, die die Bewegung der Erde lehrte, Gemeingut der Menschen wurde und tief alles menschliche Denken umgeftaltete. Erst im Jahre 1824 gestattete die Kirche den Druck von Büchern, die die Erdbewegung behandelten. Zwei Jahrhunderte, bis sich die Wahrheit durch setzte! Es will uns diese Tatsache bei dem Tempo des Geschehens der jüngsten Zeit seit der Macht- crgrsifung hast unglwuhlich erscheinen. Die Betrach tung des Damals und Heute macht uns aber in aller Eindringlichkeit unsere deutsche Ausgabe klar. Ebenso wie vor Jahrhunderten die Lehre der Be wegung der Erde eine Wende im Denken war, ebenso bringt der Nationalsozialismus eine Wende der Anschauungen ans allen Gebieten, sei es der Gemeinschaft, sei es der Persönlichkeit, sei es des politischen oder wirtschaftlichen Handelns oder des geistig-seelischen Wirkens. Ebenso wie damals aber finden sich auch heute, in der Zeit des Umbruches aller Werte, die Mächte zusammen, deren Welt durch den neuen Zeitgeist erschüttert wird und schließlich zum Tode bestimmt ist. Dem raffelosen Menschenchaos, gewollt und geför dert von dem internationalen Judentum, hat der Nationalsozialismus die Lehre und Wahrheit der schöpferischen Gemeinschaft entgegengesetzt. Mit die ser Erkenntnis ist ein neues Leben begonnen, sind wir gewissermaßen um eine Ecke gebogen und haben die Irrtümer und Lügen der vergangenen Zeit hinter uns gelaffen. Mit dem Nationalsozialismus beginnt die neue Zukunft, deren Gestaltung wir be reits jetzt nicht mehr ahnen, sondern zu sehen be ginnen . Es ist gewiß, ihaß jedes Nsue an Vorhandenes und Aelle res anknüv't. Die Wurzeln unseres Seins und Denkens reichen weit in vergangene Jahr- f Hunderte. Und vor allem erbten wir das Blut und den Leib, durch die und in denen wir leben. Toch ebenso gewiß, wie wir Summen von Kenntnissen, b Fertigkeiten, Gedanken und Idealen erbten, hatten wir Irrtümer und Aberglauben, falsches Denken und Handeln übernommen, dem all ein Ende durch die neue Zeit gemacht wurde und noch gemacht werden muß; denn manches ist manchen derart in Fleisch und Blut übergegangen, daß sie wähnen, es könnte nicht anders sein. Das gilt für ganze Völker, deren aufgeregtes und hysterisches Hin und Her wir Tag für Tag beobach ten können; das gilt aber auch für uns, die wir immer fester hineinwachsen in die gestellte Aufgabe. Mit gebieterischer Macht ergreift die national sozialistische Idee alle Ebenen des Lebens. Sie umspannt das gesamte Denken, und keiner kann und darf sich ihr entziehen. Außerhalb der Idee der Gemeinschaft kann nichts Erfolgreiches geleistet werden. Wer nicht in dem Neuen und Großen zu empfinden vermag, ist zur Unfruchtbarkeit be stimmt, und sei er noch so begabt. Wenn die große Persönlichkeit „höchstes Glück" ist, so steht doch fest, daß die gemeinschaftliche Größe der einzige Boden ist, auf dem die Persönlichkeit erwachsen kann. Kein Volk kann große Staatsmän ner und Soldaten hervorbringen, wenn es nicht selber, in seiner ganzen Breite, eine feste und ge sunde Grundlage für Charakterstärke abgibt. Männer machen die Geschichte! Hervorgebracht werden sie jedoch von dem gesamten Körper des Volkes; nur durch dessen Lebenstätigkeit können sie entstehen, nur an ihm und in ihm gewinnen sie Bedeutung, wie umgekehrt die Persönlichkeiten dem Ganzen Bedeutung geben und die Lebenskraft an fachen und zur höchsten Leistung steigern. Das Wissen nun, daß es innerhalb des großen Rahmens auf jeden einzelnen ankommt, daß von ihm ebenso wie von jedem anderen das Wohl und die Zukunft abhängt, daß jeder ein Stein ist, der festgefügt im Ganzen sein muß, zwingt immer wieder zu der alten Forderung: Erkenne dich selbst! Wer sich selbst wirklich erkannt hat, erkennt auch die übrige Welt. Diese Forderung ist gewiß keine quälerische Selbstbespiegelung, sondern das Wissen um das Gesunde im Leben des Leibes und der Seele. Und nur Gesundheit an Leib und Seele bei dem einzelnen kann die harmonische Zukunft herbeiführen. Die Mahnung: „Erkenne dich selbst!" kann keiner ernst genug nehmen. Bald wird er dann zu der Erkenntnis gelangen, daß sein Sein zu mindestens neun Zehnteln ihm nicht selbst gehört, sondern daß er ein Glied der Geschlechterfolge und ein Teil im großen Ganzen ist. Sein Leben lebt im Leben des Volkes und der Raffe. Sein Werk ist ein Werk des Volkes. Seine Gegenwart ist die Gegenwart aller. Seine Zukunft ist die Zukunft der Gemeinschaft. Und seine Idee ist die Idee der neuen Zeit. Und man wird erkennen, daß das Leben etwas anderes ist als eine nur kurz gegönnte Gelegenheit zu möglichst vielen Genüssen, daß es mehr ist als ein Sehnen nach dem Paradies. Leben ist Schaffen für die Größe des Volkes und Glaube an die ewige Zukunft des Reiches. c/sr ÜVr. 8/39, <As cisn VsitrcVscrLsekIuH neu rsFsIt Anbau- und Lieferungsverträge Mit der Anordnung Nr.8/39 der Hauptvereini gung ist der Abschluß von Anbau- und Lieferungs verträgen neu geordnet worden. Diese neue Anord nung ist grundlegend für die Versorgung der Ver- arbeitungsindustrie mit Rohware. Sie ist auf Grund der in den vergangenen Jahren mit den Anordnun gen Nr. 52 vom Jahre 1936, Nr. 113 vom Jahre 1937 und Nr. 2 vom Jahre 1938 gesammelten Er fahrungen in mancherlei Hinsicht ergänzt worden. Sie soll einerseits der Verarbeitungsindustrie die Möglichkeit geben, ihren Rohwarebedarf durch Ab schluß von Anbau- und Lieferungsverträgen in möglichst weitgehendem Umfang zu sichern und ihr gleichzeitig einheitliche Einkaufspreise als Grund lage ihrer Fertigwarenkalkulation bieten. Anderer seits verschafft sie dem Erzeuger schon bei der An bauplanung die Garantie eines Absatzes zu ange messenen Preisen. Durch eine Neufassung der Be stimmungen über die Abrechnung der E-Verträge und mancherlei Aufbesserungen der Erzeugerpreise bei Anbauverträgen ist sie geeignet, die Abschluß freudigkeit der Erzeuger in weigehendem Maße zu heben. Während so die Beziehungen zwischen Verarbei tern und Erzeugern weitgehend geklärt werden, wird der Abschluß von Lieferverträgen zwischen den Ver teilerstufen durch diese Anordnung mit Ausnahme der Bestimmungen über die Frischmarktlieferungs verträge nicht berührt. Die bisher gültige Anord nung Nr. 12/38, die die Frischmarktlieserungsver- träge von Kopfkohl und Gurken betrifft, ist durch die Veröffentlichung der vorliegenden Anordnung überflüssig geworden. Das Vertragswert bleibt im Grundsatz in der bisherigen bewährten Form er halten, lediglich zahlreiche Verfeinerungen wurden eingebaut, um es den heutigen Verhältnissen bester anzupasten. Saboteure der Marktordnung werden wohl kaum noch Wege und Schliche finden, durch die Maschen der Vertragsordnung zu schlüpfen. Melche Verträge sind zulässig? Der Abschnitt I der Anordnung klärt grundsätz lich, welche Art Verträge im Hinblick auf die Ver sorgung der verarbeitenden Industrie überhaupt zu lässig sind. Lediglich die Möglichkeit des Abschluffes von Frlschmarktlieferungsverträgen für Obst und von Kopfkohl und Gurken zielt auf die Versorgung des Frischmarktes hin. Praktische Anwendung hat diese Möglichkeit bisher nur für Obst im gesamten Darre spricht zur Eröffnung der Reichsqartenschau Die Reichsgartenschau Stuttgart, die mit Riesen schritten der Vollendung entgegengeht, wird am 22. April den Besuchern ihre Pforten öffnen. Die Eröffnungsfeierlichkeiten beginnen um 19.30 Uhr. Es werden sprechen Reichsminister R. Walther Darre, Reichsstatthalter Wilhelm Murr und Dr. Strölin, Oberbürgermeister der Stadt der Aus- bandsdontschen. Die Eröffnungsfeierlichkeiten werden über eine Reihe deutscher Sender übertragen werden. Reichsgebiet und für Kopfkohl aus Schleswig-Hol stein gefunden. Ein erheblicher Anteil des dortigen Anfalles ist im letzten Jahre über derartige Ver träge dem Verzehr zugeführt worden. Auf Abs. In der Anordnung ist besonders hinzu weisen. Er gibt die Möglichkeit, daß Verteiler vom Vorsitzenden der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft die Sondergenehmigung erhal ten können, Anbau- und Lieferungsverträge im eigenen Namen abzuschließen; ihre Vertragsware muß jedoch restlos der Verarbeitungsindustrie zu- gesührt werden. Es ist aber nicht notwendig, daß die Verteiler mit Sondergenehmigung ihrerseits Rückverträge über die mit den Erzeugern abge schloffenen Mengen mit der Verarbeitungsindustrie schließen oder den Gartenbauwirtschaftsverbänden nachweisen. Die Sondergenehmigung wird in der Regel nur Firmen erteilt, bei denen die Jndustrie- belieferung mit Rohware einen wesentlichen Ge schäftszweig ausmacht. Ist die Genehmigung einer Firma erteilt, so kann diese im gesamten Reichs gebiet Verträge schließen; sie muß sich jedoch den in den verschiedenen Gebieten geltenden Bestim mungen fügen. Ist z. B. in einem Wirtschafts gebiet mit Zustimmung des Vorsitzenden der .Haupt vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft ledig lich der Abschluß von Lieferverträgen gestattet, so kann selbstverständlich auch eine Firma mit Son dergenehmigung keine Anbauverträge schließen, sie muß also ihre Abschlüsse mit den Bezirksabgabe stellen tätigen. Abschnitt II der Anordnung schreibt die Vertrags vordrucke für die verschiedenen Anbau- und Liefe rungsverträge vor, diese bilden einen Bestandteil der Anordnung. Die Vordrucke sind gemäß den Ab- Rechtswirksame? Besonders wichtig ist Absatz 2 dieses Abschnittes, der vorschreibt, daß Vertragsabschlüsse erst mit der Gegenzeichnung des Vorsitzenden des für den Er zeuger zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbandes rechlswirksam werden. Sehr oft rühren Verstöße gegen die Vertragsanordnung aus der Nichtbeach tung dieser Vorschrift her. Etwa geschlossene Vor verträge berechtigen deshalb keinesfalls zur An nahme und Auslieferung von Vertragsware, ebenso wenig die vom Vorsitzend«n des zuständigen Garten- bauwirtschastsverbandes nicht gegengezeichnete Ab schlüsse. Die Beachtung dieser Bestimmung ist un bedingt notwendig, um den Gartenbauwirtschafts verbänden die notwendige Uebersicht über die Ver sorgung?- und Anbauverhältniste ihres Gebietes zu ermöglichen. Soweit die Verträge durch die Gegen zeichnung des Gartenbauwirtschaftsverbands-Vor sitzenden urkundensteuerpflichtig werden, ist der Steuerpflicht durch den Verarbeitungsbetrieb als Vertragspartner nach Erhalt der Urschrift zu ge nügen. Die Eartenbauwirtschaftsverbände reichen nach Gegenzeichnung das Original und die 1. Durch schrift an den Verarbeiter zurück mit der Maßgabe, die erste Durchschrift an den Vertragspartner (Er zeuger) weiterzuleiten. Termine einhatten Die in der Anordnung festgelegten Termine für die Einreichung der gegenzuzeichnenden Verträge sind unbedingt einzuhalten. Bei vielen Gartenbau wirtschaftsverbänden müssen in kurzer Zeit viele Tausende von Verträgen geprüft und genehmigt werden. Bei Verzögerungen in der Einreichung durch die Verarbeitungsbetriebe ist die ordnungs gemäße Bearbeitung unmöglich, da naturgemäß zu nächst ein Ueberblick über die gesamten abgeschlosse nen Mengen und Anbauflächen vorliegen muß, ehe entschieden werden kann, ob und in welchem Um fange die Abschlüsse genehmigt werden können. In begründeten Fällen der Verzögerung ist vorherige Vereinbarung mit den Gartenbauwirtschaftsverbän den erforderlich. Nachträglich eingefügte, nicht qegen- gezeichnete Sonderbestimmungen, die in der Durch schrift, die beim Gartenbauwirtschastsverband bleibt, nicht enthalten sind, sind in jedem Falle unzulässig und nicht bindend. Die Erfüllung derartiger Neben abreden oder solcher, die nicht schriftlich sestgelegt wurden, ist durch die Anordnung verboten. Die Uebertretung der Anordnung in diesem Falle stellt aber gleichzeitig häufig einen Verstoß gegen die Erlasse des Reichskommissars für die Preisbildung dar. Sehr häufig machen sich sowohl die Verarbeiter wie die Erzeuger strafbar durch die Annahme oder die Zubilligung dinglicher Leistungen, wie z. B. die entgeltlose' Zurverfügungstellung von Pflückern, freie Fuhren, Bezahlung von Kamcradschaftsaben- den usw. Die derartigen, von der Industrie zuge billigten Nebenleistungen können außerdem keines falls als Beleg für erhöhte Rohwarekosten bei der Kalkulation der Fertigware dienen. Das in Abschnitt III Abs. 2 niedergelegte Ver bot, Vertragsware in unverarbeitetem Zustand an Dritte abzugeben oder zu verkaufen, bezieht sich selbstverständlich nicht auf die in Abschnitt I als zulässig erklärten Ausnahmen. Mit Abschnitt III Abs. 4, durch den das An bieten unverarbeiteter Erzeugnisse, sowie das Auf fordern zur Abgabe von unverarbeiteten Erzeug nissen verboten wird, ist eine in der Vergangen heit nicht selten ausgenützte Lücke des Vertrags- Werkes geschlossen worden. Es wird nicht mehr möglich sein, daß z. B. Weißkohlverteiler Ver arbeitungsbetriebe durch gedruckte Rundschreiben auffordern, Verträge abzuschließen, dieselben daun aber nicht sinngemäß auszuführen, sondern die so erhaltene Ware der werbenden Verteilerfirma zur beliebigen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht möglich, in allen Gebieten Graß- deutschlands das Vertragswesen vollkommen ein heitlich zu handhaben. Die Gewohnheiten der An bauer, wie die Absatzlage usw. machen es erfor derlich, in bestimmten Anbaugebieten Ausnahme regelungen zu treffen. Abschnitt IV führt die Möglichkeiten der mit Genehmigung des Vorsitzen den der Hauptvereinigung der deutschen Garten bauwirtschaft von den Gartenbauwirtschaftsver bänden gegebenenfalls durchzuführenden Sonder ¬ änderungen der Anordnung ergänzt worden, die in den Vorjahren gültigen sind deshalb nicht mehr zu verwenden. Die bereits auf den veralteten Form blättern abgeschlossenen Verträge müssen auf die neuen Vordrucke umgestellt werden. In jedem Falle können lediglich die Bestimmungen der nunmehr gültigen Musterverträge als rechtswirksam aner kannt werden. reglungen auf. Wo z. B. der Kampf um die Rohware zu Mißständen geführt hat oder zu füh ren droht, ist die Möglichkeit gegeben, die Ab lieferung und Abrechnung der Anbauverträge zwischen Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben nicht unmittelbar vornehmen zu lasten, sondern sie den Bezirksabgabestellen zu übertragen. Die wei ter oben skizzierten Versuche zur Vornahme von Nebenabreden werden durch diese Abrechnung und Ablieferung über Bezirksabgabestellen weitgehend ausgeschaltet. Die ehrliche Erfüllung der abge schlossenen Verträge im Sinne dieser Unordnung ist damit gewährleistet. In anderen Gebieten oder bei manchen Erzeug nisten, vor allem, wenn sie nur knapp zur Ver- sügung stehen, ist die Möglichkeit gegeben, lediglich Lieferungsverträge zuzulasten; damit wird eine gerechte Verteilung erreicht. Bei Verhältnisten, wie sie im Jahre.1938 z. B. bei Obst gegeben waren, wird es sogar notwendig sein, den Be zirksabgabestellen aufzuerlegen, einen bestimmten Anteil der ihnen angedienten Erzeugnisse den Verarbeitungsbetrieben abzuliefern. Eine derartige Maßnahme stellt natürlich immer eine große Härte gegenüber den andienenden Erzeugern dar, da naturgemäß gerade in den Jahren mit Minder erträgen das Bedürfnis zur Erzielung der höhe ren Frischmarktpreise besteht; sie wird deshalb auch nur bei ausgesprochenen Notständen, um die Verarbeitungsindustrie lebensfähig zu erhalten, zur Anwendung kommen. Es war notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, in engeren Bezirken, in denen der Großteil aller Erzeuger Verträge über irgendein Erzeugnis ge schlossen haben, auch die restlichen Erzeuger zwin gen zu können, ebenfalls über diese Erzeugnisse Verträge abzuschließen, damit die Bildung von nicht lebensfähigen Ortssammelstellen vermieden wird. Etwa gegründete Ortssammelstellen wür den unter den geschilderten Ilmständen so teuer arbeiten, daß für die restlichen Erzeuger aus der Frischmarktbelieferung über die Sammelstelle in folge der notwendig werdenden hohen Gebühren keinerlei Vorteile erwüchsen. Ansprüche des Käufers Es muß darauf hingewiesen werden, daß selbst verständlich die Bezirksabgabestellen bei ihrer Ein schaltung in die Ablieferung oder Abrechnung der Verträge Unkostenumlagen in einer ihrer Lei stung entsprechenden Höhe erheben müssen. Abs. 2 des Abschnittes IV, der sich mit der Er füllung von Lieferverträgen besaßt, ist gegenüber der Anordnung Nr. 2/38 wesentlich geändert wor den. Wahrend bisher der Käufer Anspruch auf laufende Lieferung in Höhe des Gesamtanfalles einer der Mengengrundlage entsprechenden An baufläche oder eines durchgehend vereinbarten Hundertsahes der Gesamttagesanlieferung bei der betr. Bezirksabgabestelle hatte, hat nunmehr der Verkäufer unbedingt den Anspruch auf laufende Lieferung eines durchgehenden Hundertsatzes der Gesamttagesanlieferung. Klagen der Verarbei tungsbetriebe, die manchmal der Meinung waren, nicht im möglichen Umfange mit Vertragsware beliefert worden zu sein, werden damit für die Zukunft sortfallen; denn es wird sich jederzeit nachweisen lassen, ob die Bezirksabgabestellen den vereinbarten Hundertsatz der täglichen Andienung tatsächlich an den Verarbeitungsbetrieb zur Aus lieferung gebracht haben. Neue Form der Abrechnung Die Abrechnung der auf Grund von Anbauver trägen ausgelieferten Ware erfolgt restlos und hundertprozentig nach den in der Anlage der An ordnung niedergelegten Festpreisen. Halbe/Halbe Preise oder teilweise Auslieferung zum Frisch marktpreise sind damit in jedem Falle ein Verstoß gegen die Anordnung und gegen die Preisvor- ichriften des Reichskommissars für die Preisbil dung. Für die Abrechnung der über Lieferungsverträge zur Auslieferung kommenden Rohware hat der Herr Reichskommiffar für die Preisbildung zuge stimmt, daß dieselbe, mit Ausnahme von Kopfkohl, für den die Festpreise der Anlage 9 der Anord nung volle Gültigkeit haben, zur Hälfte zu den