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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Von Dr. E. Müller, Abteilungsleiter der Hauptvereinigung der deutschen Gartcnbauwirtschaft, sind vor allem nach genau festgelegten und jederzeit nach prüfbaren, klaren Maßstäben mißt, mit dem auch alle übrigen Sachverständigen in allen Gebietsteilen des Reiches messen. Planmäßige Schulung der Sachverständigen Die herausgegebenen vorläufigen Richtlinien Die Einrichtung des Sachverständigenwesens ist im Grundsatz nicht neu, vielmehr bestehen auf allen Gebieten der Wirtschaft bereits seit langer Zeit besondere Gepflogenheiten, Waren durch besonders fachkundige Personen begutachten zu lassen, um den auf diese Weise erstellten Ergebnisbefund zur Grundlage von Wertminderungen auf gerichtlicher oder außergerichtlicher Grundlage zu machen. Im Lauf der Zeit wurden besondere Bestimmungen ausgearbeilet, nach denen diese Sachverständigen ausgewählt und benannt wurden, nach denen die Karenbegutachtungen im einzelnen vorznnehmen waren (Verfahrensordnungen) und dgl. mehr. Auch auf dem Gebiet der Gartcnbauwirtschaft hat es der artige Sachverständige bereits früher gegeben. Es handelte sich in der Hauptsache um Personen, die Warensendungen beim Empfänger, meist bei dem Vorarbeiten zum Aufbau des Gutachter- und SachverAändtaenwesens folgerichtig zur sofortigen Inangriffnahme der Aus arbeitung der genannten einheitlichen Richtlinien für die Sortierung und Verpackung. Damit war zweifellos das Problem für die Praxis noch nicht gelöst, da es nunmehr nach Fertigstellung der ge nannten Arbeit in der Hauptsache darauf ankam, durch eine entsprechend tiefgehende Aufklärungs- und Schulungsarbeit namentlich die Erzeuger, ferner aber auch sämtliche Verteilerstufen zur Be achtung dieser neuen Richtlinien anzuhalten. Immerhin war nun der Boden für die Schulungs arbeit geebnet und gleichzeitig auch der Start für die Erstellung einheitlicher Geschäfts- und Liefe rungsbedingungen für den Verkehr mit Obst und Gemüse gegeben. Die vorläufigen Richtlinien für die Begutachtung von Obst und Gemüse Großverteiler, zu begutachten hatten, und zwar Sendungen aus dem In- und aus dem Ausland. Diese Sachverständigen waren in der Mehrzahl von den früher zuständigen Industrie- und Handels kammern ausgewählt und von diesen vereidigt. Für ihre Tätigkeit im einzelnen lagen allerdings meist keine ins einzelne gehende Verfahrensordnungen vor, meist waren lediglich kurze Anhaltspunkte für die praktische Arbeit gegeben. Zur materiellen Seite der Begutachter-Tätigkeit ist zu sagen, daß es auch hier früher an einheit lichen Richtlinien oder besonderen, für das ganze Reich rechtsverbindlichen, gültigen Bestimmungen gefehlt hat. Der Gutachter hatte daher mangels sonstiger Grundlagen etwa bestehende Handelsge bräuche sowie die einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches zu beachten. Da es jedoch an einer einheitlichen Führung fehlte, tat er das Falscheste, was er tun konnte: er schritt zum Konjnnkturanbau. War nun in einem Jahr der Salat billig und der Blumenkohl teuer, so wurde im kommenden Jahr die Salatanbaufläche vermindert und der Blumcnkohlanban verdoppelt. Die Folge davon war selbstverständlich, daß nun mehr der Blumenkohlpreis infolge der zu großen Mengen vom Erzeuger selbst zerschlagen wurde, während die geringe Anbaufläche von Salat die beim Blumenkohl entstandenen Verluste nicht aus gleichen konnte. Den Markt beherrschte nach wie vor Holland und der deutsche Gemüsebau stand am Abgrund. Die Versteigerungen hatten sich inzwischen immer stärker entwickelt. Ihre vernünftigen Maßnahmen wurden jedoch immer wieder durch die Unvernunft der selbstmarktenden Erzeuger durchkreuzt. Während an den Versteigerungen der Großhandel einkaufte und seine Ware dorthin schickte, wo er höhere Preise erwarten durfte, brachte der Erzeuger seine Ware nach wie vor auf seinen Markt. War dieser Markt überschwemmt mit Ware, so gab es für ihn nur zwei Möglichkeiten, entweder die Ware zu verschleudern oder sic auf den Komposthaufen zu bringen. Mit dem Verschleudern der Ware drückte er aber auch ungewollt wieder die Gemüse preise an den Versteigerungen. So war die Lage bis zur Machtübernahme. Die Devisengesetzgebung des Dritten Reiches brachte den ersten Schutz für den deutschen Er zeuger, noch mehr aber der Appell an alle Im porteure, deutsche Ware bevorzugt abzusetzen. Für die führenden Männer des deutschen Garten baues galt es, diese Atempause, von der sie nicht wußten, wie lange sie dauerte, auszunutzen für den deutschen Erzeuger. Es lag sehr nahe, daß wir die gewonnenen Er kenntnisse der westdeutschen Gemüseversteigerungen für eine allgemeine Marktregelung nutzbar immerhin schon so weit gediehen und so weit in der Praxis eingeführt, daß auf Veranlassung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt- schaft zur Zeit Arbeitstagungen in allen Gebiets teilen des Reiches abgehalten werden, auf denen die von den Gartenbäuwirtschastsverbänden bislang ernannten Sachverständigen nach einem besonderen Plan geschult werden. Auf diesen Arbeitstagungen werden zunächst praktische Arbeiten durchgeführt. Es werden mehrere Wagen mit den verschiedensten Obst- und Gemüsearten zur Verfügung gestellt, an denen nun der einzelne Sachverständige seine Be gutachtung praktisch durchführen muß. Er hat, ganz wie im „Ernstfall", auf Grund der ihm bekannten Richtlinien entsprechende Proben zu ziehen und seine Untersuchungen anzustellen. Den Prüfungs befund trägt er auf dem Gutachter-Vordruck ein, um damit dem Schulungsleiter die Möglichkeit zu geben, sich über das praktische Können des einzelnen Sachverständigen ein Bild zu machen. Im Anschluß an diese praktischen Arbeiten werden alsdann zu- Dies war in kurzen Zügen die Lage, die sich zu Beginn des Aufbaues des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse vorfand. Die Schwierig keiten, die sich in Anbetracht der besonderen Leichi- verderblichkeit der meisten Gartenbauerzeugnisse ge rade beim Aufbau der Marktordnungs-Organisa tionen der Hauptvereinigung der deutschen Garten bauwirtschaft und ihrer regional anfgegliederten Kartenbauwirtschaftsverbände ergaben, brachten es mit sich, daß auf dem Gebiet des Gutachter- und Cachverständigenwesens nicht sofort den neuen Be dürfnissen angepaßte einheitliche Bestimmungen ge troffen werden konnten. Nur soviel war von vorn herein klar, daß als einer der wesentlichsten Teil ausschnitte aus einer wirklich zweckentsprechenden Marktordnung für Gartenbauerzeugnisse ein gut gewählter Aufbau des Gutachter- und Sachverstän- digenwesens nicht wegzudenken war. Es wurde daher auch schon frühzeitig mit der Inangriffnahme der Aufstellung einheitlicher Richtlinien für die Tätigkeit der Sachverständigen begonnen, um zu nächst einmal einen Grundstock für die weiteren Arbeiten zu schaffen. Es wäre aber verfehlt ge wesen, nur im Interesse einer an sich erwünschten Schnelligkeit in der endgültigen Erstellung dieser einheitlichen Richtlinien auf die genaue Durch arbeitung der auftauchenden Gefamtfragen zu ver zichten. Vielmehr mutzte in diesem Fall die Güte der zu verrichtenden Arbeiten unter allen Um ständen den Vorrang genießen. Schon bei oberflächlicher Betrachtung der Ge famtfragen war es klar, daß die Aufstellung einer Perfahrensordnung für Sachverständige nUr im engen Zusammenhang mit der Frage einer einheit- USzen Gestaltung von Geschäfts- und Lieferungsbe- dingungen für den Verkehr mit Obst und Gemüse behandelt werden konnte. Diese Geschäfts- und Lieferungsbedingungen konnten ebenfalls nur dann ausreichend untermauert fein, wenn sie Hand in Hand mit einheitlichen Sortierung?- und Vcr- packungsvorschriften aufgestellt wurden. Einen der drei aufgeHellten Fragenkomplexe allein zu bearbei ten, hätte allerhöchstens hinsichtlich der Sortierungs- und Vcrpackungsvorschriften einen gewissen Sinn haben können. Niemals aber konnte es zu einein haltbaren Ergebnis führen, etwa nur einheitliche Keichäftsbedingungen für den Verkehr mit Obst und Gemüse oder etwa gar nur eine besondere Ver- nhrensordnung für Sachverständige aufstellen zu vollen. Hand in Hand mit der Bearbeitung der vor stehend aufgeführten einzelnen Fragen mußte end lich auch noch an die einheitliche Ausrichtung der Abgangsgutachter, die meist als Prüfer bei den neu zu errichtenden Bezirksabgabestellen tätig werden sollten, gedacht werden. Lorkierungs- und Verpackungs- Vorschriften für Obst und Gemüse Als eine der ersten Arbeiten aus dem vorgenann ten Fragenkomplex wurde die Schaffung einheit licher Vorschriften für die Sortierung und Ver- . Packung von Obst und Gemüse in Angriff genom men. Diese Arbeit war insbesondere deshalb be sonders vordringlich, da es sich als einer der Haupt übelstände gegenüber den möglichst unbeschränkten Versandmöglichkeiten der genannten Produkte innerhalb des Reichsgebietes herausgestellt hatte, daß namentlich die Gütebestimmungen für ein und dasselbe Erzeugnis bei der gleichen Beschaffenheit nicht nur in den verschiedenen Gebietsteilen des Reiches außerordentlich unterschiedlich waren, son dern zum Teil auch in dem gleichen Gebiet außer ordentlichen Schwankungen unterlagen. Dies ging soweit, daß bei einer schlecht ausgefallenen Ernte, bei der beispielsweise eine Güteklasse eines be stimmten Produktes überhaupt nicht angefallen war, die nunmehr beste Ware des Ernteansalls wahrheits widrig als 1. Güteklasse bezeichnet wurde (weil es eben in dem betreffenden Jahr in dem genannten Gebiet keine bessere gab), während die Beschaffen heit der Ware in anderen Gebietsteilen dos Reiches den Tatsachen etnsprcchend ebenfalls als Güte-, klaffe 8 angesprochen wurde. Derartige, durch nichts zu verteidigende Unterschiede mußten naturgemäß die Versandmöglichkeit der einzelnen Produkte sehr stark hemmen, da die kaufwilligen Empfänger aus -weiter abgelegenen Empfangsgebieten stets Hem mungen hatten, eine ihnen angebotene Ware zu übernehmen, da sie sich auf Grund der gemachten Güteangaben kein klares Bild über die wirkliche Beschaffenheit machen konnten. Auf Grund der weitergehenden Erkenntnisse, daß die Notwendigkeit unbeschränkter Versandmöglichkeit der einzelnen Gartenbauerzeugnisse im Reichsgebiet eine wesent liche Grundlage für den notwendigen Warenaus gleich zwischen Ueberschuß- und Mangelgebieteu darsteüte und daß vor allem dieser Warenausgleich (Marktausgleich) die einzige brauchbare Grundlage einer vernünftigen Preisgestaltung war, zwm.g nächst die ausgestellten Gutachten als Grundlage für die weiteren Besprechungen benutzt, die vorge fundenen Fehler im einzelnen erörtert und der gleichen. Auf diese Weise lernt der Sachverständige sehr leicht und eindrucksvoll erkennen, welche Fehler bei ihm selbst noch bestehen und wie diese abgestellt werden können. Ferner ergibt sich aus dem Frage- und Antwortspiel, das vom Leiter der Arbeits tagung veranlaßt wird, über welche Punkte der vom Sachverständigen zu beachtenden Vorschristen noch Unklarheiten bestehen und daher noch von der Hauptvereinigung oder sonst in Betracht kommen den Dienststellen zn bearbeiten sind. Die Arbeits tagungen dienen damit einem doppelten Zweck und erfüllen die auf sie gesetzten Hoffnungen nach den bisherigen Erfahrungen durchaus. Rechtsverbindliche Anordnungen als Endziel Nach Durchführung aller geplanten Schulungs tagungen wird der Zeitpunkt gekommen sein, die dann vorliegenden Ergebnisse einer endgültigen Sichtung zu unterziehen und gegebenenfalls in die bisher bestehenden vorläufigen Richtlinien einzu arbeiten. Diese Richtlinien würden damit end gültig werden und alsdann zur Veröffentlichung als rechtsverbindliche Anordnungen für das Gesamt- gebict des großdeutschen Reiches reif sein. Damit wäre eines der wichtigsten Teilgebiete im Grund satz ebenfalls als gelöst zu betrachten und ein wei terer wichtiger Meilenstein auf dem Wege zu einem völligen Ausbau der Marktordnung erreicht. Der Gemüseverbrauch im Deutlchen Reich Die Erforschung des volkswirtschaftlichen Ver brauchs von Nahrungs- und Genußmilteln, bei der im einzelnen mangels genauer statistischer Unter lagen vielfach Schätzungen zugrunde gelegt werden müssen, hat in den letzten Jahren erhebliche Fort schritte gemacht. Besonders schwierig ist die Be rechnung des Gemüseverbvauchs, vor allem, weil Unterlagen über die Gemüseerzeugung in den Haus- und Kleingärten sowie sichere Erfahrungen über den Umfang der von einem Jahre zum an deren überlagerten Gemüfevorräte kaum zu gewin nen sind. Mit Hilf« von Schatzungen läßt sich jedoch eine Vorstellung von der ungefähren Hohe und Entwicklung des Gemüfeverbrnuchs sowie sei ner Zusammensetzung nach den wichtigsten Ge- müsearten geben. Wie das Statistische Reichsamt in einem Beitrag: „Neue Berechnungen über den Verbrauch an Nahrungs- und Genußmitteln" zu dem soeben erschienenen Vierteljahrshest zur Sta tistik des Deutschen Reichs feststellt, schwankte der Gemüseverbrauch in der Zeit von 1933 bis 1937 etwa Mischen 45 und 52 ÜA je Kopf der Bevölke rung. Im Jahre 1937 wurden schätzungsweise 50,3 üg Gemüse je Kopf der Bevölkerung verbraucht, wovon fast 23 kg oder 45 v. H. auf Kohl ent fielen (davon etwa 10,1 ÜA oder 20 v. H. allein auf Weißkohl einschließlich der zu Sauerkraut ver arbeiteten Mengen). Auf Pflückerbsen und grüne Bohnen entfielen etwa 4,8 kg je Kopf oder >0 v. H., auf Spinat und Salat 3,3 KZ oder 7 v. H. und auf Möhren und Karotten 5,0 ÜA oder 10 v. H. der Gesamtmenge. Hauptquelle unserer Ge- müfeverforgung ist ^r Erwerbsgemüsebau, der 1937 schätzungsweise mit 62 v. H. an dem für die Versorgung notwendigen Bruttoaufkommen (ohne Abzug des Schwunds) beteiligt war. Ein recht be achtlicher Anteil entfiel mit 31 v. H. auch auf die Haus- und Kleingärten, während nur 7 v. H. ans der Einfuhr stammten. Außer für Gemüse werden in der Arbeit neue Berbraucherberechnunoen für eine Reihe anderer Nahrungs- und Genußmittel im alten Reichsgebiet (Geflügel, Speisetalg, Grau pen. Huferflocken, Reis, Hülsenfrüchte, Honig, Obst, Nüsse, Malz, Gersten- und Kornkaffee, Süßmost) und im Lande Oesterreich (Seefische, Südfrüchte, Kaffee, Kakao, Tee, Zucker, Bier, Wein, Brannt wein, Tabak) veröffentlicht. dahin nicht gekannt hatten. Holland diktierte da mit die Gemüscpreise auf den deutschen Märkten, d. h. bis zum Eintreten der deutschen Freiland ernte wurden die Preise möglichst hoch gehalten. Danach wurde die Ware verschleudert zu Preisen, die dem deutschen Gemiiseanbauer jede Möglichkeit der Erzielung von Betrisbsüberschüssen völlig un möglich machten. Man verstechte nun auch in Deutschland den Absatz zn organisieren, und zwar zuerst in Straelen an der holländischen Grenze. Dort entstand vor nunmehr 25 Jahren die erste deutsche Gemüseversteigerung. Ein voller Erfolg konnte diesem Unternehmen und auch den übrigen Versteigerungen, die nach gleichem Muster in den folgenden Jahren an mehreren Stellen im Westen des Reiches entstanden, nicht beschieden sein, denn die Beteiligung au dem gemeinsamen Absatz, also die Anlieferung zur Versteigerung, war jedem Er zeuger freigcstellt. Aus diesem Grunde war die Warenmenge im Verhältnis zu der gesamten Er zeugung und insbesondere im Verhältnis zu der großen Menge an Auslandsware viel zu gering, um Preisbestimmend aus dem deutschen Markt zu sein. Nun versuchte man mit Hilfe von Reichskrediten auch den Treibgemüsebau in Deutschland zu för dern. Die Hoffnungen, die man damals in den deutschen Treibgemüsebau setzte, haben sich nicht er füllt, zumal H'lland seine Anstrengungen ver doppelte — es konnte dies infolge der dort über all vorhandenen großen Betriebsreserven —, wäh rend in Deutschland die schwächliche Regierung der Systemzeit nichts tat, um den deutschen Anbauer gegen diese überscharfe Konkurrenz zu schützen. Der Segen, den man vom Reichskredit erwartet hatte, verwandelte sich in einen Fluch, der dem Kreditnehmer keine Vorteile, wohl aber größere Schulden brachte. Der deutsche Gemüseanbaucr versuchte mit großer Beharrlichkeit, sich auch weiterhin zu behaupten, Bei der Machtübernahme im Altreich 1933 fanden wir einen völlig zerrütteten Markt für Gartenbauerzeugnisse und auch einen völlig zer splitterten Anbau vor. Es ist müßig, darüber zu streiten, ob der schlechte Markt die Folge eines falschen Anbaues ist oder ob umgekehrt der Anbau eine Folge der unzu reichenden Marktverhältnisse gewesen ist. Wir mußten unterstellen, daß beides, sowohl der Markt, als auch der Anbau in Ordnung gebracht werden muß, um die Versorgung des deutschen Volkes mit Gartenbauerzeugnissen jederzeit sicherzustellen. Pg. Boettner zog mich im Juni 1933 zu einer Beratung über die Absatzverhältnisse im Gemüse bau hinzu, weil ich als Gemüseanbauer an der holländischen Grenze wohl am besten die dortige Anbau- und Absatzverhältnisse beurteilen konnte. Seit dieser Stunde habe ich ununterbrochen an der Gestaltung des Gemüseanbaues wie des Gcmüse- absatzes an entscheidender Stelle mitgearbeitet. Ich schildere am besten die historische Entwick lung, um der Reihenfolge nach die wichtigsten Er kenntnisse aus unserer langjährigen praktischen Arbeit darzulegen: Während des Weltkrieges hatte der deutsche Ge müsebau einen Tiefstand erlebt, der sich noch viele Jahre nachher sehr störend auswirkte. In unserem neutralen Nachbarland Holland hatte dagegen während des Weltkrieges der Gemüsebau einen außerordentlichen Aufstieg erlebt. In den Nach kriegsjahren machte der holländische Gärtner alle Anstrengungen, um den deutschen Markt weiterhin mit seinen Erzeugnissen beherrschen zu können. Die guten Einnahmen während des Krieges wurden dazu benutzt, um insbesondere den Treibgemüsebau ganz gewaltig auszudehnen. Hand in Hand mit der Ausdehnung des Treibgemüsebaues ging eine straffe Regelung des Absatzes und eine Standardi sierung der Wäre, wie wir sie in Deutschland bis Regelung der Lieferungs- und Zahlungsfristen Die Geschäftsbedingungen, die alsdann von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft zunächst als Bekanntmachung veröffentlicht wurden, mußten neben der Beachtung der Sortierung?- und Verpackungsvorschristen noch eine Reihe weiterer wichtiger Fragen regeln, die ebenfalls vorher in der Praxis recht unterschiedlichen Behandlungen unter lagen. So war es z. B. notwendig, eine Regelung der Liefer- und Zahlungsfristen vorzunehmen, die mannigfaltigen Fragen des Zahlungsverzuges und seiner Rechtsform zu behandeln und dgl. mehr. Die Regelung dieser Fragen war nur möglich, einmal unter Heranziehung der sich aus der Praxis er gebenden Handelsgebräuche, der bereits bestehenden Rechtsbestimmungen und den Notwendigkeiten, die sich aus dem Grundgedanken und den daraus fol gernden Einzelarbeiten der Marktordnung ergaben. Die Schwierigkeit dieser Aufgabe war ebenfalls nicht unbedeutend,'zumal — wie bereits eingangs ausge führt wurde — gerade diesem Gebiet früher nicht die notwendige Beachtung geschenkt worden war und es bekanntlich in den meisten Fällen schwerer und auch undankbarer ist, ein bislang vernachlässig tes und daher verfahrenes Gebiet in Ordnung zu bringen, als mit einem ganz neuen Gedankengut Neuiand zu betreten. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Geschäftsbedingungen ist noch nicht ab geschlossen. Die Bekanntmachung ist insbesondere noch nicht durch die geplante Anordnung mit rechts verbindlicher Wirkung für das gesamte Reichsgebiet ausgestattet worden. Die Erfahrungen mit den Geschäftsbedingungen in der Praxis, die absichtlich vor dem letzten entscheidenden Schritt gesammelt werden sollten, lassen aber den Schluß zu, daß niit der Möglichkeit der Herausgabe der neuen Anord nung in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Nach Vornahme der kurz aufgeführten Regelun gen auf den genannten Gebieten war es nunmehr möglich, die Schaffung einheitlicher Richtlinien für die Begutachtung von Gartenbauerzeugniffen und damit für das eigentliche Sachverständigenwesen auf dem Gebiet der Gartenbauwirtschaft in Angriff zu nehmen. Trotz der geleisteten Vorarbeiten aber konnte auch jetzt noch nichts überstürzt werden. Es mußte daher vorläufig mit der Herausgabe von „Vorläufigen Richtlinien für die Begutachtung von Obst und Gemüse" sein Bewenden haben. Auch hier soll erst die Bewährung der Richtlinien in der Praxis die Grundlage für die endgültige Entschei dung sein, ob die Richtlinien in der vorliegenden oder einer noch abänderungsbedürftigen Form all gemeinverbindlich gemacht werden können. Die Schaffung besonders sorgfältig erwogener Richtlinien für die Begutachtung von Obst und Ge müse liegt nicht nur etwa im Interesse der Ver sand- bzw. Empfangs-Verteiler, sondern mehr noch im wohlverstandenen Interesse des Erzeugers. Seine Erzeugnisse sind es, die er ost genug mit großen Mühen herangezogen hat, die durch den Gutachter spruch der Sachverständigen in ihrem Wert, der sich im Kaufpreise ausdrückt, gegebenenfalls empfindlich getroffen werden können. Der Erzeuger muß es also begrüßen, wenn gerade dieser Frage besonde- deres Augenmerk gewidmet wird, damit ein Stab von Sachverständigen und Prüfern im Reich er steht, der allen Anforderungen gewachsen ist und der Dis Kuo/cv^'i/cunN au/ cks Äs/s cisr Absatzlmkung bei Gemiseerzeugmssen Von Fritz Strauß, Lüllingen, Reichsbeirat Gemüsebau, Vorsitzender des Gartcnbauwirtschastsverbandes Rheinland. Dis c/sr LcraüvSiLtäucANSu uuci cisiiu cisr Oartsukauivirtsoka/t Grundsätze der Warenbequtachtung
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