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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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b ^tummsr 10. dlSnr 1-!». beklage „Vie (Zefolgschast" ^Ir. 1 Kinderbeihilfen nnd Steuerermäßigungen erinnert. wird -in >amit schäften unter Zuziehung aller hierbei beteiligten Stellen. Grundsätzlich soll jeder Betrieb soviel Ver- igehörigen Her- Menschen^ die Xivött k'orcisrunFSN Der Kampf gegen den Mißbrauch von Genußgiften Anläßlich der ReichstaMnq „Bölksgesundheit i und Genußgifte", die vmn 5- bis zum 7. März in i Frankfurt am Main a-bgehalten wird, haben das Hauptanit für Volksgesundheit der NSDAP., das i ReichSgesuNdhoitsamt -und -die Reichsstelle gegen i den Tliko-Holinißbrauch zwölf Forderungen gegen : den Vtiß brauch von Genußgiften anfg-sstellt. Diese : Fovderungen bilden -die Grundsätze ^der Reichsstelle s gegen den AlkoholmW rauch, die vom Hauptamt : für Volksgesundheit der NSDAP, beauftragt ist, - und lauten: f 1. Enthaltsambsit der Jugend von Alkohol und : Tabak. : 2. Enthaltsamkeit -der schwangeren nnd der stil-« i lenden Mütter von Alkohol und Dalbak. AMdhol- enthaltsamkeit für Alkoholgefähvdete. 3. Alkoholenthaltsamkeit bei besonderer Verant wortung wie zum Beispiel bei -der Führung von Fahrzeugen jeder Art. Strengste Bestrafung von Alkoholdelikten. 4. Kontrolle der Werbung für Alkohol und Tabak durch den Werberat der deutschen Wirt schaft in engster Verbindung mit dem Hauptamt Mr Volksgesundheit der NSDAP, und dem Rsichs- gösundheitswmt. 5. Verbot -der Werbung für alkoholische Getränke und Tabak als angeblich gesundheitsfördernd oder krankheitsverhütend. 6. Verwendung von mindestens einem Drittel der Verbrauchssteuern von Alkohol und Tabak für die Errichtung von Wohnsiedlungen für erb- gesunde, kinderreiche Familien. 7. Errichtung nnd Ausbau alkoholfreier Volks- gaftstätten als Vorbilder gesunder V-olksernährung. 8. Zielbemußte Steigerung -der Herstellung naturreiner alkoholfreier Getränke; Ausschank zu für jeden Volksgenossen tragbaren Preisen. 9. Förderung der wissenschaftlichen Forschung über alkoholische Getränk«. 10. Aufklärung des ganzen Volkes über das Wesen des Alkohol- und Tabakmißbrauchs und seine Gefahren für Volk und Raffe. 11. Erziehung der Jugend zu gesunder Löbens-, fühvung als nationale Pflicht. 12. Leibesübungen dem ganzen Völkel Die Lsscdä/ti§unF vsrksiratstsr 6sio^sckcritscrnssLöri§sr im Qartsndcru Zur Ueberwindung des Kräftemangels dem Gartenbau verloren gehen. Deshalb ist es notwendig, die Zahl der Verhei ratetenstellen beträchtlich zu vermehren. Der Reichs nährstand hat zu diesem Zweck Anfang dieses Jah res eine Anordnung und nähere Richtlinien erlas sen, nach denen die Beschäftigung verheirateter Ge- folgschaftsmitglieder in den einzelnen Berufsgrup pen der Landwirtschaft, insbesondere im Garten bau, erfolgen soll. Die Durchführung der notwen digen Maßnahmen erfolgt in den Landesbauern- richten und einsetzen zu können. Geeignete Berufs angehörige erhalten außerdem die Möglichkeit zur freiwilligen Mitarbeit innerhalb dieser Selbstver waltungsorgane des Reichsnährstandes durch ihre Berufung als Fachschaftswarte oder Fachschafts gruppenwarte. Heute sind über 4000 solcher Mit arbeiter im gesamten Reichsgebiet für den Reichs nährstand und damit für ihre Berufskameraden tätig. Ihre Ausgabe besteht vor allem darin, als Berater des Reichsnährstandes bzw. der Gefolg schaftswarte die Verbindung zwischen der Standes- orqanisation und den Fachschastsangehöri . z^tellen. Hierzu eignen sich nur rufsstand in starre Formen zu Pressen, halte ich für falsch. Eine erhöhte Beachtung erfordert auch die Be schäftigung von Gärtnerinnen. Es ist leider z. T. die Meinung vertreten, daß in der Gärtnerin eine Konkurrentin für den Mann erwachsen würde. Diese Ansicht ist falsch. Wir -haben viele Berufs zweige, in denen gerade die Tätigkeit der gelern ten weiblichen Arbeitskraft sich nutzbringend ein schalten kann. Ich erinnere dabei an Beschäfti gungsformen in der Jungpflanzenanzucht, im Sa menbau, in -der Beratungstätigkeit. Auch kann die Gärtnerin zur Entlastung der Frau des Betriebs führers einen wesentlichen Teil beitragen. Es ist doch allgemein bekannt, daß Ueberanstrengungen nicht allein auf feiten der Gefolgschaft und des Be- triebsführers Vorkommen, sondern daß sie genau so und z. T. noch mehr die Frau des Hauses be lasten. Hier im richtigen Sinne eingeschaltet, hat die Gärtnerin ein großes Tätigkeitsgebiet. Der überwiegende Teil der Gärtnerinnen wird trotz ihrer Zuwanderung zu einem Beruf später Frau und Mutter werden; also nach einem gewis sen Zeitpunkt wieder aus den Betrieben ver schwinden. Für die im Beruf bleibenden Gärtne rinnen ergeben sich Beschäftigungsmöglichkeiten so wohl in gewissen Teilen des Erwer-bsgartenbaus als auch des hauswirtschaftlichen Gartenbaues und ebenso in der bereits angeführten Tätigkeit der Beratung. Wenn man sich mit diesen Fragen ernsthaft be schäftigt, dann muß jeder einsichtige und verant wortungsbewußte gärtnerische Betriebsführer zu geben, daß er von sich selbst aus viel dazu beitra gen kann, die Frage des Arbeitskräftemangels be friedigend zu lösen, und daß er im Interesse des ge samten Berufsstandes auch dazu verpflichtet ist. Der Reichsnährstand hat auf dem Gebiet der so zialpolitischen Betreuung seiner Angehörigen um fangreiche Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört auch die Schaffung ausreichender Existenz- und Aufstiegsmöglichkeiten bzw. die -von Verheirateten stellen -für Gsfolgschaftsangehörige. Aus bevölke rungspolitischen wie aus sozialen Gründen ist es notwendig, Laß auf diesem Gebiet gesunde Verhält nisse geschaffen werden. Das deutsche Landvolk und damit auch der Gärt- nevbernf Hat ja nicht nur für die Ernährung eines 80 MMonenvoMes aus eigener Scholle M sorgen, sondern es soll auch dessen Bestand und Wachstum für alle Zeiten -durch einen ausreichenden Nach wuchs sichern. Dies ist allerdings nur mögich, wenn die Forderung des nationalsozialistischen Staates, Paß jeder erb-gesunde Volksgenosse nach Eintritt in das heiratsfähige Alter eine Familie gründet, auch erfüllt wird, indem die Betriebe in angemesfen-em Umfang Verheiratete befchüftigen. Die Voraussetzungen hierzu sind in den letzten Jahren weitestgehend geschaffen worden. Es sei nur daran erinnert, daß -durch die Maßnahmen unserer Regierung auf wirtschaftlichem Gebiet auch für den Gartenbau wieder gesunde Erzeugungs- und Ab- satzverhältniffe eingetreten sind. Der Bau von Wohnungen Mr die Gefolgschaft — seien es Werk wohnungen öder Eigenheime — wird durch Zu schüsse und Darlehen großzügig gefördert. Es wer den Ehestands- und Einrichtungsdarlehen sowie Einrichtungs-Zuschüsse gewährt. Schließlich sei noch an die Förderung der kinderreichen Familien durch genosst, der im heiratsfähigen Alter steht, die Mög lichkeit zur Familiengründung zu erhalten hat, dann wird man selbstverständlich solche Gefolg- schaftsanqehörige zuerst berücksichtigen, die schon längere Hüt rin Betrieb tätig sind und sich bewährt haben. Weiterhin müssen besonders die gehobenen Stellen mit Verheirateten besetzt werden, um damit für den Nachwuchs eine breitere Existenzgrundlage zu schaffen. Wenn es im Gesetz Mr Ordnung der nationalen Arbeit heißt, daß der Betriebsführer Mr das Wohl seiner Gefolgschaft zu sorgen Hat, dann gehört hier zu auch, daß er alle Schwierigkeiten beseitigt, die bisher -die Vecheiratung seiner Gefolgscha-ftsmän- ner verhinderten. Das ist auch deshalb so wichtig, weil damit auch eine der wesentlichsten Ursachen Per Landflucht beseitigt werden, Keller, Loslar. Die Frage des Arbeitseinsatzes geht heute jeden gärtnerischen Betriebssichrer an. Wir brachten des halb zu diesem Thema in der vorigen Nummer der „Gartenbauwirtschast" Ausführungen des Reichsfachschaftswärts Karl Becker jun., Wies baden, in denen -der Verfasser zunächst von den Maßnahmen sprach, die der Staat und die berufsständischen Organisationen ergreifen müssen, um dem Mangel an gärtnerischen Arbeitskräften abzuhelfen. Im folgenden zeigt Reichsfachschafts- wart Becker dem gärtnerischen Betriebssichrer auf, was er selbst tun kann und muß, um ge nügend zuverlässige Mitarbeiter zu bekommen und um ihnen eine geeignete Existenzgrundlage zu bieten. ' Die Schriftleitung. Man muß so oft hören: „Unser Taris ist zu niedrig, er muß umgsstaltet werden". Dazu muß gesagt werden, daß der Tarif an -sich richtig ist, daß er aber meistens nicht richtig angewendet wird. Man vergißt immer, daß die Tarifordnung nur Mindestlohnsätze vorsieht, die man nicht unterschreiten dars. Ter Leistungslohn als Kernstück nationalsoziali stischer Wirtschafts- und Sozialpolitik ist kein Lohn system schlechthin, sondern -die praktische Anwen dung unserer Weltanschauung auf dem Spezial gebiet des Lohnes. Der nationalsozialistische Be- triebsführer wertet anders als es die -bürgerliche Ordnung früher getan hat. Während früher das Vorrecht des Besitzers, das Vorrecht der Geburt und der Zugehörigkeit zu einer Bildungsschicht entschieden, gilt heute, entsprechend dem national sozialistischen Arbeitsethos, allein die Leistung in der Gemeinschaft. Einsatz und Leistung sollen allein den Platz bestimmen, der dem einzelnen im natio nalen Leben zukommt. Mögen sich auch Hindernisse in den Weg stellen, die endgültige Verwirklichung der nationalsoziali stischen Ordnung muß erreicht werden. Wir -wollen immer daran denken, daß der Nationalsozialismus als Erbe einen Trümmerhaufen übernahm und erst einmal die Fundamente für den Aufbau gründen mußte. Die beste Sozialordnung- wäre nichts wert ge wesen, wenn nicht das Heer der Arbeitslosen -wieder in den Produktionsprozeß eingeovdnet worden wäre. Die Errichtung der Fundamente kann sehr wohl eine notwendige Verzögerung der Entwicklung bedingen, aber das Ziel unseres Wollens steht un verrückbar fest. Die damit verbundene große Er ziehungsaufgabe, die wir innerhalb des gärtneri schen Berufsstandes zu leisten und trotz der Schwie rigkeiten -durchzuführen haben, erfordert die Mit arbeit aller Vernünftigen und Einsichtigen. Da neben hat der Leistungsgedanke seine volle Gültig keit. Jede Leistung gibt Anrecht auf ein ihr ent sprechendes Entgelt. Das Einkommen sowohl des Gefolgsmannes als auch des Betriebsfühvers muß der Leistung entsprechen. Dazu kommt die Achtung vor der Leistung in jeder Form als Grundlage einer gesunden Ordnung und Gerechtigkeit. Nie werden Menschen, die nicht den festen Willen zur Gerechtigkeit in sich fühlen, einen gerechten Lohn einführen können. Erst wenn man liberalen Egois mus -durch den Gemeinschastsgedanken ersetzt, kann das Angestrebte zum Erfolg führen. Die Lösung dieser Frage hängt davon ab, in welchem Maß nationalsozialistisches Denken allei nige Richtschnur für unser Handeln ist. Jeder Volksgenosse muß -die Sicherheit haben, daß jode Leistungssteigerung auch ihm selbst zugute kommt. Hiermit fällt jeder Anlaß zum Neid weg und eine Quelle ewigen Unfriedens und Mißtrauens wird zum Versiegen gebracht. Mit einem gewissen Gefühl des Stolzes kann ich sagen, daß es heute eine große Anzahl Betriebe gibt, die sich an eine Ordnung der Arbeitszeit ge wöhnt haben, die ihren Gefolgschaftsmitgliedern - soviel Ve: heiratete beschäftigen, "als ihm unter Berücksichti gung der Betriebsstruktur und der wirtschaftlichen Verhältnisse zugemutet werden kann. Auf diesem Gebiet besonders vorbildliche Betriebe, die ein ge sundes Verhältnis von Verheirateten zu Ledigen auf-weisen, können hierbei als Beispiel und Maß stab dienen. Wenn im allgemeinen der Grundsatz vertreten werben muß, daß jeder erbgesunde Volks- der Gemeinschaft mit ihrem Beruf fest verwurzelt sind, weil sie ihn von Grund auf erlernt haben und auch noch prak tisch ausüben. Nur dann verstehen sie auch die Sprache ihrer Berufskamcraden und können so als Mittler und Treuhänder zwischen Fachschafts angehörigen und Reichsnährstand stehen. Hierbei ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Gefolgschafts- wart und Fachschaftswart eng zusammen arbeiten und sich gegenseitig ergänzen. Bei allen fachlichen Fragen wird der Fachschafts wart als Berater zugezogen oder mit der Durch führung bestimmter Maßnahmen betraut. Dies gilt besonders für die berufliche Ertüchtigung der Fachschaftsangehörigen mit Hilfe der zusäülichen Bcrufsfortbildung. Hier liegt das wichtigste Ar beitsgebiet der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Der beruflichen Ertüchtigung dienen auch die Fachorgane des Reichsnährstandes, an deren Aus gestaltung der Fachschaftswart Mitarbeiten und für deren Verbreitung er werben soll. Außerdem ist er maßgeblich bei allen Fragen der beruflichen Aus bildung und des Reichsberufswettkampfes ein geschaltet. Dasselbe gilt für die sozialpolitische Betreuung der Fachschaftsangehörigen. Der Fachschaftswart soll hier die Zusammenarbeit zwischen Betriebs führer und Gefolgschaft fördern, indem er auf beide erzieherisch einwirkt und Wege zur Ver besserung der sozialen Verhältnisse in den Be trieben zeigt. Sein Arbeitsgebiet ist mit dieser Aufzählung aber noch lange nicht erschöpft. Dessen Umfang hängt im wesentlichen von seiner Tatkraft und Regsam keit ab. Für das Amt eines Fachschaftswart«? ist deshalb der Beste gerade gut genrm. Unter diesem Gesichtspunkt werden sämtliche Mitarbeiter aus gesucht, um in verantwortungsvoller Arbeit ihren Berufskameraden und damit der Gemeinschaft zu dienen. Hinzu kommt noch eine umfangreiche und stetige Kleinarbeit durch Beratung und Betreuung der Berufsangehörigen. Jeder einzelne soll wissen, daß innerhalb des Reichsnährstandes Menschen für ihn tätig sind, an die er sich jederzeit vertrauensvoll wenden kann, Keller, Goslar. OsAsn cisn IVjkotjnmiKLrQuck Ein Gift wirkt im geheimen Auf der in Frankfurt (Main) stattgefundenen II. Reichstagung „Volksgesundheit und Genußgifte", die vom Hauptamt für Volksgesundheit der NSDAP, in Verbindung mit der Reichsstelle gegen den Alkoholmißbrauch durchgesührt wurde, sprach der Präsident des Reichsgesundheitsamtes, Prof. Dr. Reiter über „Genußgifte und Leistung". Der „VB." berichtete über seine Ausführungen u. a. folgendes: Ein Betrunkener, der lallend nach Haus torkelt, jede Ecke „mitnimmt", auf der Straße stürzt, sich verletzt oder beschmutzt, fällt jedem aus. Das Nikotin, das von der qualmenden Zigarette oder Zigarre in die Mundhöhle, in die Lungen und den Magen gelangt, wirkt längst nicht so drastisch! Fast allgemein glaubt man daher, das Nikotin sei ein weniger bedenkliches Gift. „Das Trinken ist jedesmal eine eigene Hand lung", erklärte Dr. Reiter. „Das Rauchen geht nebenbei, geht wie das Atmen und mit dem Atmen oft unbewußt; man raucht bei der Arbeit, beim Kasfeetrinken, beim Zeitungslesen, bei der Unterhaltung oder dem Spaziergang. So kommt es viel sicherer zu einer Dauerschädigung, weil der Körper ständig von dem Gift durchtränkt wird." — Wenn man gesellig beisammen sitzt und etwas zu sich nehmen möchte, ist man heute nicht mehr auf alkoholische Getränke angewiesen, und das „flüssige Obst" bietet einen erfrischenden, wohl schmeckenden, nur leider noch immer viel zu teueren Trank. Was aber kann dem Raucher dieses „Spielzeug" zwischen den Fingern oder in den Mundwinkeln, diesen „Kristallisationspunkt" seiner Gedanken ersetzen? „Raucher altern rascher." Es ist allerdings bisher noch nicht wissenschaftlich exakt bewiesen. Aber man kann es immer wieder beobachten. Selb- verständlich verträgt der einzelne Mensch je nach seiner ererbten Anlage ganz verschieden viel Gift. Das Zusammenwirken mit anderen Störenfrieden muß beachtet werden. Es kommt auch beim Rauchen gerade sehr daraus an, wo geraucht wird: Eine Zigarette, die dem Erwachsenen nichts aus macht, ist beim Jugendlichen bereits unbedingt „Nikotin-Mißbrauch". Dem alten Schäfer dagegen, der sein Pfeifchen auf der Weide schmaucht, wird das wenig schaden. Im Reichsgesundheitsamt werden 3000 bis 4000 Fische in Behältern aufbewahrt, die haupt sächlich den Versuchen über die Schädlichkeit des Nikotins dienen. Daß Einspritzungen von Nikotin bei Mäusen den Fortpflanzungstrieb hemmen, weiß man bereits seit längerem. An den Fischen sucht man die Nilotineinwirkungen im einzelnen : nachzuprüfen und auch zu ermitteln, ob es erb- - feste Störungen ergibt. Tatsächlich hat man bei zahlreichen Fischen, die auch nur drei bis vier Tage in einem Wasser mit geringsten Spuren von Nikotin gehalten wurden, Krümmungen der Wirbelsäule und Schäden am Nervensystem beob achtet, die beim Aufenthalt in sauberem Wasser wieder zurückgingen. Das Nikotin ist also ein Gift, das den Körper schwer in Mitleidenschaft zieht. Obwohl Lie Wirkungen des Nikotins im ein zelnen wissenschaftlich noch nicht vollständig unter sucht sind, steht doch fest, daß das in dre Blut- gesätze dringende Gist zu einer Verfettung der Gesätzinnenhaut, namentlich an den Kranzgefäßen des Herzens führt. Die Folgen sind Steigerung des Blutdruckes nnd erhöhte Pulszahl, und diese : können wiederum zur Reberdehnung der Arterien, : ja, zum Zerreißen führen — Gehirnblutungen als i Folgen von Nikotinmißbrauch sind nicht selten. ; Auch die Zellen der Magenwände werden übrigens : durch das Nikotin ungewöhnlich gereizt. Magen- > geschwüre können so die Folgen starken Rauchens So hat eine Fülle von Beobachtungen und Er fahrungen dazu geführt, daß jetzt die Fragen: Wie schädlich ist das Nikotin: und „Wie schadet es? eingehend geprüft werden sollen. Ois ^u/xfadsN ^ss k'crckLckQitLvvaits Aktiver Dienst an Dem Reichsnährstand sind auf dem Gebiet der berussständischen und sozialpolitischen Betreuung seiner Angehörigen umfangreiche Aufgaben gestellt. Höchstes Ziel dieser Betreuung ist die Zusammen fassung von Betriebsführern und Gefolgschafts- angehörigen in einer Arbeits- und Leistungsgemein schaft. Die hierbei notwendige Erziehungsarbeit wird im wesentlichen von den Gefolgschaftswartcn innerhalb der Landes- und Kreisbauernschaften geleistet. Die Führung der ihnen anvertrauten Menschen erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Verständnis, sei es bei der Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, der Schlich tung von Streitfällen oder bei sonstigen Maß nahmen, die der Förderung der Betriebsgemein schaft und dem sozialen und beruflichen Aufstieg dienen. Zudem erfordert auch die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der Nährstandsberufe eine be sondere Berücksichtigung bei der Betreuung. Be kanntlich ist die Ausbildung und Tätigkeit in diesen Berufen z. T. wesentlich verschieden. Ein Gefolg- schaftswart wird als , dann nur erfolgreich arbeiten können, wenn er diesen Dingen Rechnung trägt und bei allen Maßnahmen die verschiedenen Verhält nisse in den einzelnen Berufen genügend beachtet. Eine wesentliche Hilfe bedeuten hierbei die Fach schaften und Fachschaftsgruppen und die in diesen tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter. Durch sie werden die Nährstandsangehörigen entsprechend ihrer Berufszugehörigkeit züsammcngesaßt, um sie dann besonders unter Berücksichtigung sachlicher Gesichtspunkte für bestimmte Aufgaben" besser aus Diese Maßnahmen können aber nur dann ihren Zweck erfüllen, nämlich Lie Familiengründung zu erleichtern, wenn der einzelne Betrieb bereit ist, möglichst vielen verheirateten Gefolgschaftsangehö rigen Arbeit und Brot zu geben. Daß dies bei gu tem Willen auch möglich ist, zeigen die vielen Bei spiele, wo in Gärtnereien vorwiegend Verheiratete beschäftigt werden. Diese Betriebe fahren bestimmt nicht schlecht dabei. Einsichtige Betkiebsführer wis sen auch, daß sie nur dann ständige Arbeitskräfte haben, wenn sie genügend Bevheiratete beschäftigen und daß ein reibungsloser Ablauf der Betriebsvor gänge nur dann möglich ist, wenn sich der Betrieb : jederzeit auf einen Stamm zuverlässiger Dauer- : arbsitskräfte verlassen kann. Es dürfte inzwischen ' auch allgemein bekannt sein, daß sich ein verheira teter Mitarbeiter — auch bei höherer Entloh nung— für den Betrieb nicht teurer stellt, als ein Lediger. Der vielleicht höhere Löhnanfwand ... der Regel durch bessert Arbeitsleistungen mehr als wettgemacht. Ein Verheirateter hat auch eine ernstere und positivere Einstellung zu seiner Arbeit und seinem Betrieb, der Mr ihn und seine Familie Lebens- und Existenzgrundlage bedeutet. Wesentlich ist auch die Tatsache, daß dort, wo Ver heiratete beschäftigt werden, auch jederzeit die be nötigten Arbeitskräfte vorhanden sind, während Betriebe mit vorwiegend ledigen Gefolgschafts- angehörigen bekanntlich unter häufigem Stellen wechsel zu leiden haben. Letzteres ist oftmals mit sehr schwerwiegenden Folgen verbunden, denn auch ein Gartenbaubetrieb kann die ihm auf dem Gebiet der Qualitätserzeu-gung gestellten Aufgaben nur erfüllen, wenn er genügend ältere, erfahrene und zuverlässige Gefolgschaftsangehörige hat. Um diese Menschen zu erhalten, tut der Reichs nährstand heute sein Möglichstes Mr die Ausbil dung eines tüchtigen Nachwuchses und für die Fort bildung der Aelteren. Diese Maßnahmen erfüllen aber nur dann ihren Zweck, wenn der Berufsnach wuchs später auch die Möglichkeit erhält, seine Kenntnisse nutzbringend zu verwerten und Aussicht hat, in den, erwählten Beruf Lebensstellung und Heiratsmöglichkeit zu finden. Es ist jedenfalls auf die Dauer nicht tragbar, daß immer wieder Berufsangehörige mit vielseitiger Ausbildung und langjährigen Erfahrungen abwandern und d die ihnen zustehenden Wohnräume bieten und die ihre Gefolgschaftsmitglieder vor allen Dingen auch als wirkliche Mitarbeiter ansehen, und wenn sie noch keine Mitarbeiter im Sinn des Wortes sind, sie dazu erziehen können. Wir wissen alle, daß die Frage der Verheiratung des Gärtners im Erwerbsgartenbau in sehr vielen Füllen Hindernisse aufweist. Leider ist noch häufig die Anschauung vertreten, daß die Betriebe Ver heiratete beschäftigen können, weil es ihnen wirt schaftlich gutgeht.' Ich behaupte, daß es diesen Be trieben eben gutgeht, weil sie verheiratete und damit erfahrenere, einsatzbereitere Mitarbeiter haben und damit auch gleichzeitig von Ler Sorge des häufigen Stellenwechsels und von der Sorge, jeweils geeignete Mitarbeiter wiederzubekommen, enthoben sind. Mehr denn je muß der Erwerbs gartenbau dazu übergehen, verheiratete Gefolg schaftsmitglieder zu beschäftigen. Erfreulicherweise hübe ich fsststellen können, daß in Len Tagungen der Fachgruppe „Baumschulen" des öfteren appelliert worden ist, im Rahmen der gegebenen wirtschatflichen Möglichkeiten mehr denn je verheirateten Gefolgschaftsmännern Lohn und Brot zu geben. Der verheiratete Gefolgsmann hat nicht nur an der wirtschaftlichen Erhaltung, son dern auch an der Aufwärtsentwicklung des Be triebes ein Interesse. Man könnte mir vielleicht jetzt sagen: „Wenn ihr so felsenfest davon überzeugt seid, dann macht es doch einfach so, daß von drei oder vier Gehilfen ab ein verheirateter Gärtner beschäftigt werden muß." So geht das nicht, man muß der Verschiedenart der Betriebe und auch den wirtschaftlichen Mög lichkeiten des einzelnen Betriebes unbedingt Rech nung tragen. Eine derartige Bestrebung, den Be- LUM Nssicksitsu ^rLsitssmscrtL Die soziale Betreuung in der Praxis
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