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FACHBLATT K sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vlerteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d.Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin 20 » 30» <0 „ 50 » » und freie Zu- 13»» n 26 „ n » 52 n n n 104 » 11 Für Annahme Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Herausgegeben von CARL HOFMANN für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchh sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäf Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemisehe Fabriken Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leietgxon Papier! Berlin W, Potsdamer Strasse 134 P‘8*L. iken Nr. 45 Berlin, Sonntag, 6. Juni 1897 XXII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3M. 50 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streif band beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! INHALT Papier- und Sohrelbwaaren-Handel und -Fabrikation | Freizeichen-Ermittelung 1589 Original-Zeugnisse 1589 Abschleifen von Lithographien . . . 1590 Waarenzeichen 1590 Verordnungen der Gewerbe-Inspektoren 1590 Unfall-Versicherung 1590 Berichte aus Schweden 1591 Schleifer-Presskasten 1592 Chinesische Tusche 1592 Probenschau : M uster-Buch . ..... 1592 Brief-Ausstattungen 1592 Der eiserne Prokurist 1593 Bestellzettel-Block 1593 Buchgewerbe Neue Musterbücher v. Edm. Koch & Co. 1594 Einfache Drucksachen 1594 Geschäftslage von Druck und Verlag im IIandelskammerbezirk Elberfeld . 1594 Freie Endigungen ' . . 1595 Kleine Mittheilungen 1596 Büchertisch: Internationale Reisekarte von Europa 1596 111 ustrirteKlassiker-Ausgabe Minerva 1596 Stimmenkauf 1600 Deutsche Erfindungen 1602 Gebrauchsmuster 1603 Geschäfts-Nachrichten 1610 Neusiedler Aktien-Gesellschaft .... 1614 Handelskammerberichte 1896 1618 Amerikanische Erfindungen 1620 Briefkasten 1622 Märkte 1623 Eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig Freizeichen-Ermittelung Von dem K. Patentamt ist uns das unten abgedruckte Schreiben zugegangen. Falls einer unserer Leser in der Lage ist, über das Angefragte Auskunft zu geben, bitten wir den selben, der unterzeichneten Behörde direkt Mittheilung zu machen. Kaiserliches Patentamt Berlin NW 6, 15. Mai 1897 Louisenstrasse 32/84 H 2774/32 — 10/97 Wz Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Dem Patentamt ist das Wort-Zeichen Sonnenfeder als ein Frei zeichen für Stahlfedern angegeben worden. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ergebens! um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblich keit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln 1. welche Firmen diese Bezeichnung verwendet haben, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange 2. ob Individualrechte an dem Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge 3. ob das Publikum in der Bezeichnung den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waarenkenn- Zeichnung erblickt und seit wann 4. ob auch die Abbildung einer Sonne als Zeichen für Stahlfedern im allgemeinen Gebrauch steht, insbesondere von welchen Firmen und seit wann dieselbe geführt worden ist. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen oder dergl. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank. Kaiserliches Patentamt Abtheilung für Waarenzeichen gez.: Rhenius Original-Zeugnisse 20. Mai 1897 Anfang März dieses Jahres erhielt ich von A auf meine Anzeige in der Papier-Zeitung die Aufforderung zu ausführlicher Bewerbung und sandte diese mit einem Originalzeugniss meiner letzten Firma B in eingeschriebenem Brief umgehend ein. Ich fügte die Original- Zeugnisse bei, um Anfragen bei B, mit welchem ich nach meinem Austritt in Konkurrenzangelegenheiten geschäftliche Auseinander setzungen hatte, zu vermeiden. Auf wiederholte Anfragen erhielt ich von A nach etwa einem Monat die Nachricht, dass der Posten anderweitig besetzt sei, aber das s. Z. eingesandte Original-Zeugniss kam nicht zurück. Auf meine Reklamation theilt mir A mit, dass er versehentlich das Zeugniss mit Notizen und Zeichen beschrieben habe, sodass selbes nun unbrauchbar sei; er habe aber an B eine Abschrift mit der Bitte um Neuausstellung gesandt. Ich erhielt denn nun auch direkt von B ein neues Zeugniss, aber wesentlich anders als das Original, u. z. mit ungünstigerem Wortlaut. Aus oben angeführten Gründen mag ich mit B nicht verhandeln, schrieb an A vor etwa drei Wochen den Sachverhalt und bat unter diesen Umständen dringend um das Original, wie es auch sei, bin aber bis jetzt ohne Nachricht. Ich bitte Sie höflich um Ihr Urtheil, ob ich A gerichtlich zwingen kann, mir das Original herauszugeben, oder ob er verpflichtet ist, mir die genaue Abschrift von B zu verschaffen. r Die Gerichte können nur verfügen, dass das Zeugniss zurückgegeben werden muss, falls es noch vorhanden ist. Wenn es aber verbrannt, verloren oder sonstwie durch höhere Gewalt vernichtet ist, lässt es sich durch kein gerichtliches Urtheil wieder beschaffen. Ebenso wenig kann A verpflichtet werden, eine genaue Abschrift von B zu besorgen, da er diesen zur Anfertigung einer solchen nicht zwingen kann. Bei Verlust solcher Dinge kann man höchstens Ersatz des Schadens verlangen, welcher nachweislich dadurch entstanden ist. Im vorliegenden Fall hatte der Stellesuchende freiwillig das Original eingesandt, er muss daher auch die Folgen dieser leicht sinnigen Handlungsweise tragen. Die Einsendung von Original- Zeugnissen schadet stets dem Absender, weil der Empfänger den Eindruck erhält, dass der Stellesuchende zu träge war,