Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft Jahresbericht für 1896 Schluss zu Nr. 40 Aus den im Jahre 1896 eingetretenen, bezüglich ihrer Ent stehung und ihrer Folgen eigenartigen und bemerkenswerthen Unfällen führt der Bericht Nachstehendes auf: Ein 14jähriger Knabe einer Steindruckerei verunglückte durch Entzündung seiner bei offener Flamme zwecks Reinigung mit Terpentinöl begossenen Kleider und starb an den erlittenen Brandwunden. In ähnlicher Weise erlitt ein 24jähriger Steindruck- Maschinenmeister Brandwunden dadurch, dass er seine mit Spiritus begossenen Kleider an einer offenen Flamme entzündete. Der 17jährige Arbeiter einer Buntpapierfabrik erlitt einen doppelten Armbruch dadurch, dass beim Auflegen des Riemens seine gestrickte, wollene Jacke von der vortretenden Press schraube eines Stellringes erfasst wurde. In einem Falle wurde ein von einer Riemenscheibe ab fallender Riemen von der Welle aufgewickelt und riss das von ihm angetriebene Deeken-Vorgelege herab, durch welches ein Arbeiter verletzt wurde. Bei einem ähnlichen Vorgänge riss der sich aufwickelnde Riemen ein ganzes Prägewalzwerk von dem Fussboden los und legte es auf die Seite, wobei ein Arbeiter durch ein Zahnrad eine sehr schwere Verletzung am Kopf erhielt. In einer Tapetenfabrik wurde der Arbeiter einer Gauffrir- Maschine beim Abwerfen des Riemens von diesem erfasst und fand zwischen der Transmission und der Decke des Raumes seinen Tod. Ein Buchbindergehilfe stürzte infolge eines Trittes auf seine lange Schürze die Treppe hinab und erlitt durch Gehirn- Erschütterung den Tod. Beim Abklopfen des Kesselsteins in einem nicht genügend abgekühlten Dampfkessel wurde ein Arbeiter von Hitzschlag betroffen. Lähmung beider Kniee erlitt eine Presserin bei Benutzung des Telephons während eines Gewitters. Schwere und eigenthümliche Folgen brachte der scheinbar ganz geringfügige Unfall eines 43jährigen, früher vollständig gesunden und kräftig gebauten Hausdieners, bei welchem ein leichter Fall auf das Gesäss eine bedenkliche Zuckerharnruhr verursachte. Die für die Genossenschafts-Betriebe geltenden Unfall- Verhütungsvorschriften haben im Allgemeinen noch lange nicht diejenige Berücksichtigung gefunden, die ihnen im Interesse der Unfallverhütung gebührt. Dies gilt namentlich für mittlere und kleine Betriebe, von denen viele es nicht einmal für nöthig erachten, ihren Arbeitern die Unfallverhütungsvorschriften durch Aushängen, wie vorgeschrieben, zur Kenntniss zu bringen, ge schweige denn von den Arbeitern unterschreiben zu lassen. Auch die Betriebsunternehmer selbst sind nicht selten mit dem für sie speziell bestimmten ersten Theil der Unfall- Verhütungsvorschriften (»A. Für die Betriebsunternehmer«) wenig vertraut. Die Berichterstattung über das Ergebniss der Betriebs- Besichtigungen geschieht in Form eines an den betreffenden Sektions-Vorstand gerichteten schriftlichen Berichtes, dessen Inhalt der Sektions-Vorstand prüft und nach Rechtlinden ge nehmigt. Der Genossenschafts vorstand und der Betriebs-Unter nehmer erhalten je eine Abschrift des Berichts, letzterer mit der Aufgabe, die Beschwerden des Berichts innerhalb einer be stimmt bemessenen Frist abzustellen. Der Bericht über die stattgehabte Besichtigung wird der Regel nach unmittelbar im Anschluss an die Besichtigung entworfen und dem Betriebs- Unternehmer zur Durchsicht und Unterzeichnung vorgelegt. Kontrolle über die Beseitigung der gerügten Mängel wird durch die wiederholte Besichtigung ausgeübt. Leider konnte dieselbe bisher in nur verhältnissmässig wenigen dringenden Fällen vorgenommen werden. Dies liegt an dem ständigen Anwachsen der Zahl der versicherten Betriebe (1888: 1677, 1895: 2620), wodurch fortgesetzt Neubesichtigungen erforderlich werden. Wie in früheren Jahren, sind auch in diesem Jahre Fälle zu verzeichnen, in denen Betriebsunternehmer dem Sektions- Vorstande schriftlich mitgetheilt hatten, die Beschwerden des Besichtigungs - Berichtes seien abgestellt, während bei der Wiederbesichtigung sich das Gegentheil erwies. Mit der Be sichtigung wird in der Regel eine Prüfung des für die Ein schätzung des Betriebes maassgebenden Fragebogens ver bunden. Rollmaschinen ggeäsda, 0o /9 AöG2 c Maschinenbauanstalt Gölzern (Sachsen)