Volltext Seite (XML)
Papier-Zeitung A5 FACHBLATT = FACHBLATT Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger Sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin 13 » n n 26 „ n n 52 » „ „ 104 „ „ Eür Annahme 20 » 80 „ 40 „ „ 50 „ und freie Zu- Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen e n onntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Organ tur e Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabtiken usw. Herausgegeben - E von { dde m Eg i CARL HOFMANN > g0-s g/ Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer, Leiter von Papierfabriken Berlin W, Potsdamer Strasse 1348 * W Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (Im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d.Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Nr. 42 Berlin, Donnerstag, 27. Mai 1897 XXII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir des Portos wegen für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streif band beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Bitte die Preis-Ermässigung zu beachten! INHALT Papier- und Sohreibwaaren-Handel und -Fabrikation Vereinsversammlungen 1489 Urheberrecht 1489 Normal-Papier 1489 Erfindung der Postkarte 1489 Berichte aus Schweden 1490 Aus d. Kindheit d. Zellstof-Fabrikation in Deutschland . . . 1491 Waarenzeichen in China 1492 Qualitäts-Ausstellung 1492 Ein seltener Gründer 1492 Buchgewerbe Berliner Typographische Gesellschaft 1494 Plakatsatz 1494 Englisch oder 1494 Aldus Manutius 1495 Stereotypie und verwandte Fächer: Feine Drucksachen und ihr Preis . . 1497 Die Setzmaschine gesundheitsgefährlich 1497 Routing-Maschine m. dir. Decken antrieb 1498 Deutsche Erfindungen 1502 Patentlisten 1508 Geschäfts-Nachrichten 1510 Unfallversicherung 1512 Notizbücher sind keine Geschäftsbücher 1514 Ein unredlicher Kolporteur 1516 Waarenzeichen 1520 Briefkasten 1522 Märkte 1523 Eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig Vereinsversammlungen Es ist recht bedauerlich, dass in diesem Jahre die Jahres-Ver sammlungen des »Vereins Deutscher Ingenieure« und des »Vereins Deutscher Papierfabrikanten « gleichzeitig in Cassel und Frankfurt a. Main stattfinden. Mancher würde gern an beiden theilnehmen, wenn sie um wenige Tage auseinanderlägen; so aber wird denen, die Mitglieder beider’ Vereine sind, die Wahl nicht leicht werden. Wie nett wäre es, wenn beide Versammlungen gleich nach einander stattfänden, zumal Cassel und Frankfurt nicht weit von einander liegen. —s— Urheberrecht ..... 14. Mai 1897 Beiliegend übersende ich Ihnen zwei Etiketten: Perle des Rheins. Nr. 1 ist im Januar 1896 in meiner Anstalt entworfen und hergestellt worden. Inzwischen hat eine Konkurrenzfirma von dem Besteller einen Auftrag auf dieselbe Etikette zu erlangen gewusst, hat sie nach geahmt und für sich eintragen lassen. Nr. 2 zeigt Ihnen die nach geahmte Etikette mit dem Vermerk: Patentamtlich eingetragen Nr. 17 869. Ich selbst hatte es leider versäumt, Musterschutz nachzusuchen. Bin ich dadurch nun meiner Rechte als geistiger Eigenthümer der Etikette verlustig gegangen, oder kann ich die Eintragung als zu Unrecht er- theilt auf dem Klagewege löschen lassen und nachträglich für mich bewirken? 2. Würde mir zutreffendenfalls ein Schadenersatz von der Konkurrenzfirma zustehen und durch Klage zu erlangen sein? Y„ Lithograph Die erwähnte Etikette ist als Waarenzeichen unter Nr. 17869 in die Zeichenrolle des Patentamts eingetragen, aber nicht, wie der Fragesteller annimmt, für die lithographische Anstalt, welche sie nachdruckte, sondern für einen Weinhändler, wahrscheinlich den vom Fragesteller erwähnten Besteller der Etikette. Da der r ragesteiler, wie er angiebt, versäumt hat, sich für die Etikette den Musterschutz zu verschaffen, so bietet sicli kein gesetzliches Mittel, die Löschung der Zeichen-Eintragung zu veranlassen. Aus dem angeführten Sachverhalt dürfte sich ausserdem ergeben, < ass gegen die Konkurrenzfirma irgend welche Ansprüche nicht geltend gemacht werden können. Normal-Papier . . . ., 15. Mai 1897 Im Artikel »Normal-Papier« in Nr. 37 giebt die Red. zu, dass sich im Laufe der Zeit Veränderung im Reiben und Knittern einstellen kann. Wenn nun die Papiere bei Ablieferung von einer Privat-Unter- suchungsanstalt als richtig befunden wurden, hört dann auch die Verbindlichkeit des Lieferanten für das spätere Verhalten des Papiers auf, und kann überhaupt der Lieferant für solche Untersuchungen verbindlich gemacht werden, die nicht unmittelbar nach der Ablieferung vorgenommen werden, sondern auf Lieferungen von vor zwei bis drei Jahren zurückgreifen? —r— Für Preussische Behörden ist nur amtliche Prüfung maass- gehend, sie können private Prüfung annehmen, sind aber nicht verpflichtet, sie als richtig anzuerkennen. Nach dem Handelsgesetz muss der Käufer die Waare so fort nach Empfang prüfen, wenn er den Lieferanten für Fehler verantwortlich machen will. Später haftet der Lieferant nur für solche Fehler, die sich erst bei der Verwendung erkennen lassen. Diese Bestimmungen sind auch für kaufende Behörden maassgebend. Jeder Sachverständige weiss, dass Papier durch Lagern in ungeeigneten Räumen, durch Hitze, Feuchtigkeit usw. erhebliche Veränderungen erfahren kann, für die der Lieferant nicht verantwortlich ist. Erfindung der Postkarte 24. Mai 1897 Auf S. 1440 der sonst so genau unterrichteten Papier-Zeitung wird der verewigte Stephan als Erfinder der Postkarte hingestellt. Das ist er doch wohl nicht gewesen. Ich entsinne mich recht gut, Postkarten aus Oesterreich erhalten zu haben, zu einer Zeit, als es solche in Deutschland (oder doch in Preussen) nicht gab. Dann kamen in Preussen die grossen Postkarten zu 10 Pf. und erst später diejenigen [zu 5 Pf. Wer diese Reform eigentlich eingeführt hat, weiss ich nicht. | Stephan, der sich bis zuletzt gegen die so bequemen Kartenbriefe ge- ] sträubt hat, war es jedenfalls nicht. Professor L.