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No. 85. 86. 87. 88. 89. SO. 91. 92. 93. 94. Für Aufnahme und Prorogation eines Liquidi-Constitutions- Termins auf der Partheien Ansuchen ...... Für die Constituirung eines Liquid! vor der Hülfe 12 gr. bis . Für eine schriftliche Verordnung an die Dorfgerichten wegen Auspfändung Für die Beschlagnehmung und Wegnahme der zum odjoctooxs- cutioni8 angegebenen Mobilien oder Waaren eines Schuldners Die abgepfändeten Mobilien und Waaren eines Schuldners auf- zunotiren und in eine richtige Consignation zu bringen, für jede Expedition, wozu jedoch 3 bis 4 Stunden anzuwenden find Wenn die Expedition in einer Stunde oder 2 Stunden vollendet wird; so kann nur die Hälfte von den ge dachten Ansätzen genommen werden. Fallen diese Expeditionen auf den Dorfschaften vor, so finden noch Überdieß die im II. Anhänge geordneten Auslösungen statt. Für die gerichtliche Versiegelung der abgepfändeten Mobilien und die Registratur darüber aufzunehmen, 8 gr., 16 gr. bis Für ein Patent wegen Vcrkaufung oder Verauctionirung der ab gepfändeten Mobilien . .......... Für dessen Afsixion an Gerichtsstelle ....... Für dessen Refixion eben so viel. Die abgepfandeten Sachen zu verauctioniren und die Auctions- loosung aufzunotiren, für jede Expedition, wozu jedoch 3 bis 4 Stunden anzuwenden sind........ Dem Proclamator Hierüber wird der baare Aufwand an Druckcrkosten, Stem pelsteuer, Accise und dergleichen, und wegen Trans- portirung und Aufbewahrung der Mobilien besonders liquidirt. Wenn die Expedition in einer Stunde oder zwei Stunden vollendet wird, so kann nur die Hälfte von den gedachten Ansätzen genommen werden. Wenn dem Gläubiger die abgepfandeten Sachen an Zahlungsstatt gegeben werden, nach Wcitläuftigkeit der Sache 12 gr. 16 gr bis Lhlr. gr. pf. 6 16 8 8 1 1 8 3 1 8 16