-LUir Bürgermeister und Rathmanne der Königlich Sächsischen Vierstadt Camenz in der Dberlausitz thun kund und fügen hiermit zu wissen: Es haben Ihrs Königliche Majestät von Sachsen, un ser allergnädigster Herr, Sich bewogen gefunden, die bei uns, dem Rathe, Stadtgerichte und sonst, ferner die bei der Dienerschaft und bei den Dorf- gerichten zeither bestandenen Gebührentaxe, weil sie theils wegen veränderter Zeitverhältnisse sich überhaupt als mangelhaft und unbrauchbar dargestellt, theils aber auch seit Einführung der alterbländischen Prozeßgesetze in hiesige Provinz eine möglichste Gleichförmigkeit in dem Betrage der Gerichtsgebüh ren mit der, durch das allerhöchste Mandat ää. Dresden, den 12. Septbr.