W! 16 70. Für die Entwerfung der Eidesnotul für den tlnmwr bou<n-um Thlr. gr. 6 Pf. 71. Wenn das OUicium curstoris litis et bonorum einer Per son übertragen wird, für Entwerfung der Eidesnotul . . — 12 — 72. Für Abnahme des Eides ........... '— 6 — 73. Affessurgebühren wie aänum. 11. Für die Registratur über den, dem (Kurator litis et bonorum abgenommenen Eid ............ — 6 — Ueberdieß für die Ausfertigung eines Pflichtscheins . . . — 8 — 74. Für ein Patent in Concurssachen nach Beschaffenheit der Sache und Anzahl der Gläubiger 16 gr., 1 Thlr. bis ... . 1 8 — 75. Für die Registratur über das Anmelden der Gläubiger im Liqui dations-Termine . . 4 — Hierüber aber noch wegen eines jeden Gläubigers . . 1 — 76. Asseffurgebühren wie aä nnm. 11. Für eine Ausfertigung an den Lnmtor litis, oder (mrator bonorum, oder Massas, oder an einen Sequester, wenn der selbe eine Erklärung über einen Gegenstand einreichen soll . 8 ' 77. Für einen Präclufwbescheid 16 gr. bis ....... 1 — — 78. Für einen Locationsbescheid wegen einer jeden Parthei, welche liquidirt hat ..... > — 12 — Wenn deren aber mehr als 12 sind, wegen einer jeden über diese Zahl nur 6 79. Für einen Distributionsbescheid, nach Beschaffenheit der zu ver- theilendcn Masse, 2 Thlr., 3 Thlr. bis ..... . 4 — — Ueberdieß wegen eines jeden prioritätischen Gläubigers, welcher zur Perception kommt ....... — 8 — Und wegen eines jeden zur Perception gelangenden chiro- grapharischen Gläubigers ........ — 6 — 80. Für ein Monitorium, ein Excitatorium, eine Strafauflage . Für jede Notification an die übrigen Interessenten . . * 6 — — 4 — 81. Für ein xrascoptum äs non solvonäo vol non alienanäo - 6 — Für jede Notification an die übrigen Interessenten . . . — 4 — 82. Für eine Inhibition ............ — 6 — 83. Für die Aufhebung eines Verbots, ingleichen einer Inhibition . — 6 — 84. Für ein Hulfspräcept ............ — 6 —