^o. 7. 8. S. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Für Prorogation eines Termins auf der Partheicn Anhal ten und für deren Bekanntmachung ....... Wenn die Prorogation durch die Schuld des Rich ters veranlaßt wird, darf an Gebühren nichts li- quivirt werden. Für die Recognition der Insinuation einer auf ergangene Requisition geschehenen Ladung . . Für eine Registratur über des Boten erstattete Relation wegen der Insinuation einer Ausfertigung oder Bestellung eines Schreibens. ............ Wenn mehrern ein Patent insinuirt worden ist, für jede Person ............ Wenn es aber über 10 Personen sind, überhaupt . Das Angeben in einem Verhörs-Termine oder Termine zu Güte und Recht, oder einem Termine zu Rechr zu regi- striren von jeder Parthei . . . . ... . . . Wenn eine Parthei aus mehr als vier Personen be stehet, für die fünfte und die übrigen, aufjede annoch Für Pflegung der Güte zwischen den Parthcien in dem an gesetzten Verhörs-Termine oder Termine zur Güte, nach Beschaffenheit der Sache, von jeder Parthei 8 gr., 10 gr., 12 gr. bis Für die Assessor, wenn die Verhandlung in voller Sitzung geschieht, 6 bis 8 gr., wenn sie coram Oyxuwtione erfolgt, eben so viel. Für eine Registratur bei gehaltenem Verhör und Pflegung der Güte, von jeder Parthei 6 bis . . .... Wenn ein Vergleich in einem solchen Termine zu Stande kommt und die Sache wcitläuftig und von Belang ist, dem luäicio annoch überhaupt 1 Thlr. bis ... . Acten, alte und abgethane, auf Verlangen der Partheien, oder wenn es das luäi^iurri zum Behuf des zu halten den Verhörs-Termins für nöthig erachtet, aufzusuchen . Für die Extension eines auf Verlangen der Parthcien ab gefaßten Rezesses 1 Thlr. bis ....... . Thlr. gr. Pf. 5 — 4 - 1 — — 6 6 — 1 — — 6 16 — 8 — 4 — 2