No. 119. 120. 121. 122. r 123. 124. 125. 126. 127. Thlr. gr. Für die Registratur, wenn das Grundstück erstanden wird und über die zugleich zu bestellende Caution 12 gr. bis Für die Citation wegen Anberaumung eines Adjudications- Termins ............... Für Lie wirkliche Adjudication eines erstandenen Grundstücks giebt derjenige, der es erstanden hat, wenn das Licitum sich erstreckt. s. bis 50 Thlr. incl. .......... d. von 50 Thlr. excl. bis 100 Thlr. 1»cl. . . . c. von 100 Thlr. excl. bis 500 Thlr. incl. . . . 6. von 500 Thlr. excl. bis 1000 Thlr. Inci. . . . e. von jeden fernem 1000 Thlr. darüber noch. . . Für Ausfertigung des Adjudicationsscheins in den Fällen sub nurn. 121 s. . . 77 77 ,7 ,7 77 77 O' 7 7 ... . 77 77 77 77 77 77 7 . 7 . . . 77 77 77 77 77 77 « 7 7 7 Wenn das I^icirurn über 1000 Thaler beträgt. . Wenn dem Gläubiger das Gut an Zahlungsstatt gegeben wird, ist eben so viel dafür zu entrichten. Eine Exmission zu veranstalten ......... Für die Registratur über den Return exrni88ioni8 . . . Fällt diese Expedition auf den Dorfschasten vor, so erhält der Actuar, der dazu beauftragt wird, noch überdieß die im II. Anhänge geordnete Auslösung. Für Vollstreckung der Execution in des Schuldners außen stehende Forderungen und Kapitalien und die deshalb zu erlaßende Verfügung und Auflage 12 gr. bis . . . Für Arretirung einer Person wegen Wechsel- oder andern Schulden in deren Quartiere oder an einem dritten Orte, ingleichen wenn einer auf den Schuldthurm gebracht wird Wenn diese Arretirung nach erfolgter Recognition des Wechsels an Gerichtsstclle geschieht . . . . . Asscssurgebühren wie aä num. 11. 1 2 1 16 6 8 16 8 4 6 8 16 16 8 16 16