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AX 13 47. 48. 49. SO. 51. 62. 53. 64. Für die Citation wegen Anberaumung eines Schwörungs- termins Für Abnahme eines Eides und die AdmoniLion äs viwv- äo xsijurio von der Person ......... Jedoch daß es, wenn mehrere Litis Consorten oder rneindra univsrsitatis den Eid abzulegen haben, zusammen nicht über 2 Thlr. 16 gr. ansteige. Für die über die erfolgte Abnahme des Eides oder sonst des zu leisten gewesenen Eides halber aufgenommene Re gistratur ............... Wenn das Judicium im Schwörungstermine die Sa che ganz oder zum Theil vergleicht, passiren dafür besonders von allen Partheien zusammen 12 gr., 16 gr., 1 Thlr. bis ........ . Für die Assessur, wenn die Verhandlung in voller Sitzung geschieht, in den Fällen sud num. 45 a. . . . . . In den Fällen suk nuna. 45 d. und 46 . . . Erfolgt sie corsm Osxutntions, so wird in eben dieser Maaße liquidirt. Eine Besichtigung am Drte des streitigen Gegenstandes zu halten, einer Ausmessung beizuwohnen, eine Berainung zu veranstalten, nach Beschaffenheit der Zeit, Mühe und anderer Umstände täglich 16 gr. bis Die deshalb nöthige Registratur zu fertigen 12 gr., 16 gr. bis Hierüber wird bei Berainungen noch besonders für jeden Rainstein bezahlt ........ Wenn die Besichtigung, Ausmessung oder Berainung außer halb der Stadtflur vorgenommen wird; so treten die im II. Anhänge bestimmten Auslösungen nebst Kosten des freien Fortkommens und Verlags ein. Uebrigens gilt diese Bestimmung auch bei allen an dern ähnlichen mit Reisen verbundenen Expeditionen. Für die Citation zu einer zu haltenden Besichtigung, Aus messung und Berainung .......... Thlr. gr. 6 Pf. 8 s> cs