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- 142 - des Klosters Mizelle ohne weiteres beibehalten wurde"), aber gegenüber dem klaren Wortlaut der Urkunde erscheint mir diese Auffassung als unannehmbar. Nach Klotzsch (35), der als die 4 Dörfer des Echard die Ortschaften Linda, Oberschöna, Wegefahrt und Frankenstein ansieht, verließ die Grenze beim derzeitigen Rittergut Linda das Striegistal, folgte auf der Höhe rechter Hand der heutigen Flurgrenze zwischen den Dörfern Oberschöna—Wegefahrt einerseits und Kleinschirma andrerseits und wendete sich in Wegefahrt wieder hinab zur Striegis. Kleinschirma gehörte unter die Klosterdörfer; Linda, Oberschöna und Wegesahrth sind niemals Mtzellischer Besitz gewesen. Die drei Gemeinden Oberschöna mit Wegefahrt und Linda bildeten von jeher ein kirchliches Gemeinwesen und standen schon vor der Reformation unter einem geistlichen Lehnsherrn. — Hier erheben sich zwei Fragen: Wenn Wegefahrt zu den Dörfern des Echard gehörte, wie kommt es dann, daß die Grenze die Wegefahrter Flur durchschneidet? Wenn Frankenstein zu den Dörfern des Echard gehörte, wie soll es dann zu verstehen sein, daß die Grenze nach Umgehung der „vier Dörfer" zur Striegis zurückkehrt, dieser ein Stück talab folgt und dann erst auf Frankenstein trifft? — Weiche sucht das Rätsel der 4 Dörfer des Echard durch Nachmessung der 37 „Gewende" zu lösen. Wie er das (47.i»ff.) macht, ist höchst anziehend. Wie er aber dazukommt, die Flurscheide zwischen Linda und St. Michaelis mit 3,3 km anzunehmen, scheint mir sehr anfechtbar. M. E. liegt kein Grund vor, abweichend von Klotzsch (35.zz) die Zellaer Grenze schon 1F km oberhalb des Ritterguts Linda (bei der Barthelsmühle) von der Striegis nach rechts abbiegen zu lassen. Die beiden Talauenstreifen (nach dem neuesten Meßtischblatt 300 und 400 m lang), mit denen die Lindaer Flur aus dieser Strecke heute auf die rechte Striegisseite übergreift, können unmöglich als Beweis gelten, daß zur Zeit unsrer Urkunde die Flur der Echardschen Dörfer dies hier auch tat. Viel wahr scheinlicher ist eine künstliche Eeradelegung des Flußbettes — die fragliche Laufstrecke erscheint unnatürlich gestreckt — wodurch ursprünglich linksufrige Flurteile auf die rechte Auenseite gekommen sind. — Dagegen scheint Meiche (47. n». i«) recht zu haben, wenn er annimmt, Wegefahrt habe im Jahre 1185 noch gar nicht bestanden. Seine Nordostflur (rechts des Schirmbachs und der Striegis unterhalb der Schirmbachmündung, nordwärts bis zur Straße Kleinwaltersdorf—Bräunsdors reichend) sei noch Teil des Erenzwaldes gewesen, dessen Rest, Struth genannt, heute die Fluren Wegesahrt und Langhennersdorf scheidet; sein Südwestteil habe zur Frankensteiner Flur gehört. Wegefahrt sei eine spätere Gründung der Markgrafen, die den Verbindungsweg (Bockendors—Wingendorf—Kleinschirma) des alten böhmischen Pfades mit der aufblühenden Bergstadt Freiberg in ihrer vollen Lehnsgewalt behalten wollten. M. E. könnte man auch an den Weg Frankenberg—Freiberg denken, der der Erzabfuhi aus dem Sachsenburger Gebiet diente (Abschn. 6b). Ist Meiches Annahme richtig, dann folgt daraus, daß das Gebiet der künftigen Nordostflur von Wegefahrt durch die Grenzziehung von 1185 dem Klosterbesitz einverleibt, später aber wieder herausgenommen worden wäre. Es wird sich bald zeigen, daß wir — auch ohne urkundliche Belege — zur Annahme solcher Vorgänge noch mehrfach gezwungen sind. — Ich möchte hier noch auf folgendes aufmerksam machen. Wenn man die Nordostflur von Wegefahrt mit in das complementum Lcbsrcki einschlieht, würde dieser Teil des Besitzes (umgrenzt durch Goldgrund, Straße Kleinwalters dorf—Bräunsdors, bei der Stephansmühle mündendes Seitentälchen) einen Einbruch in das Klostergebiet von trapezischer Form darstellen, dem der Ausdruck complementum Lclmrcki (Ergänzung, Abrundung der Echardschen Dorfflur) durchaus nicht entspräche. — Weiche löst auch das Rätsel Frankenstein. Nach ihm (47.^) haben früher Frankenstein und Klein- Frankenstein, jetzt Wingendorf, zusammengehört. — Nunmehr ziehen wir die Grenze, teils Klotzsch, teils Weiche rechtgebend, vom unteren Ende Langenaus an wie folgt: Striegis- abwärts bis Rittergut Linda, hier verläßt sie das Striegistal rechts ausbiegend und umgeht die Flur Oberschöna, an der Einmündung des Schirmbachs trifft sie wieder auf die Striegis, folgt dieser abwärts bis zur Einmündung des Kemnitzbaches und trifft hier auf die Flur von Klein-Frankenstein (Wingendorf). — Da Wegefahrt und Frankenstein als Dörfer des Echard anscheinend nicht in Frage kommen, hält es Weiche (47.^) nicht für unmöglich, daß Kirchbach und Oberreichenbach an ihre Stelle zu treten hätten. ") Weiche (47.17 f.) deutet diese Stelle — nach meinem Dafürhalten einwandfrei — wie folgt, Don der Mündung des Kemnitztales geht die Grenze noch ein Stück striegir- abwärts an der Wingendorfer Flur entlang bis zum Gleichstein (Einmündung des Küren- bachtälchens: 48.^) und ersteigt dann auf der Wasserscheide zwischen Kürenbach und dem nächsten Settenwasser (das südöstlich der Bergmannssiedelung „Siegfried" der Striegis zuflieht), die Hochfläche, wo sie über den Kreuzberg und Lerchenberg westwärts nach Bockendors zieht. der Unr Pest beno wert erwö wied Bett Der war verkc folge Vorl der ' war meist seine- bedai Er a stiftet Beste schon seitde Karl Verhi liches im H ein, d haben Schul befan! und j bequei sei vö Regen nicht handli ein 26 gedeckt Kuhstc jahr. den § Steim Brot < Die p quartü ' 900 M Auch > , Das 2 der B< die uni ,1825 z und n König ümd 1 erstmal D.irektc firner < vielen