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- 116 — der von Anfang an auf Zellischem Gebiet lag (s. S. 119). Ottendorf und Arns dorf sind unsers Wissens nie im Besitz des Klosters Altzella gewesen. Ottendorf gehörte 1385 den Rittern von Honsberg zu Arnsdorf "d), 1449 Günther von Czhoste- witcz (Zaschnitz) auf Arnsdorf "--) und noch 1488 Heinrich von Czaßchenitz (Zaschnitz) ebenfalls auf Arnsdorf"-^). Arnsdorf befand sich 1348 im Besitz derer von Honsberg (Urk. v. 5. Febr. 1348: 9.g„g), im Jahre 1449 gehörte es Günther von Czhostewitcz (Anm. 44c), 1488 Heinrich von Czaßchenitz (Anm. 446). Sogar ihre Ansprüche auf das hohe Jagdrecht im Borwalde auf dem Borberge (nordwestl. Böh- rigen), in der Tiefenbach (rechtes Seitental der Striegis oberhalb Böhrigen) und im Naundorf traten die Eebr. v. Zschastenitz erst 1510 an Zelle ab (Urk. 0.20. Aug. 1510: 9.71z). Die Namen v. Czhostewitcz, v. Czaßchenitz, v. Zschastenitz bezeichnen wohl ein und dasselbe Geschlecht, das Beyer (9.7^) v. Zaschnitz nennt. Nach dem Frankenberger Stadtbuch von 1527, Bl. 220b, unterm 4. Okt. 1576, besitzt Paul von. Zaschnitz auff Arnßdorff eine Wehrderau (Jnselwiese) an der Tzschopa auf Frankenberger Flur. — Cunnersdorf gehörte bis kurz vor 1320 den Rittern von Honsberg, die Gerichtsbarkeit sogar bis 1322 bzw. 1351 (Anm. 18 u. 16), Schlegel bis 1354 bzw. 1355 den Herren von Maltitz (Anm. 44s), Ditters dorf bis 1325 den Burggrafen von Altenburg (Anm. 44cz). Auch Greifendorf war bis 1284 bzw. 1296 im Besitz der Burggrafen von Altenburg. Einige Rechte daran hielten sie bis 1317 fest. Grunau gehörte bis 1354 bzw. 1356, 1357, 1358 und 1361 den Burggrafen von Leisnig zu Penig (47.^,). Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß der Besitz westlich der Großen Striegis dem Kloster wieder entrissen worden ist. Meiche nimmt an (47.ios.u. reff.), daß das Kloster Hersfeld — wohl erst geraume Zeit nach 1185 — Einspruch gegen den Ucbergriff aus sein Gebiet erhoben hat. Nach allem, was wir über den Fort schritt in der Erschließung des Böhmischen Grenzwaldes wissen, darf wohl angenommen werden, daß die genannten Dörfer bereits vorhanden waren, als ihr Gebiet dem Kloster zugesprochen wurde. Von Bockendorf, das die Urkunde von 1185 nennt, wissen wir "es bestimmt. Trotzdem halte ich cs — nach den Ausführungen auf S. 99 f. — nicht für wahrscheinlich, daß Otto der Reiche die Hersfeldsche Lehnshoheit verletzt habe, weder bewußt noch unbewußt. Zu seiner Zeit können die Markgrafen von Meißen m. E. noch nicht Lehnsleute des Klosters Herzfeld gewesen sein. Noch 1222 müssen die Ritter von Milden stein das Domkapitel zu Meißen aus ihrem Eigenbesitz oder aus ihren Reichslehngütern (cie bonis imperislibus) ent schädigen. Ebensogut hätten sie natürlich ihre Schuld auch aus markgräflichen Lehnsgütern bezahlen können, wenn sie solche gehabt hätten. Woraus folgt, daß das Hersfeldsche Gebiet noch nicht in markgräflichen Besitz übergegangen war. Daß die Mildensteiner als Lehnsleute des Reichs und nicht als solche des Klosters Hersfeld bezeichnet werden, ist wohl nur geschehen, um den Schein des kirchlichen Ansehens zu wahren. Sonst hätte der Fall so gelegen: Das Meißner Bistum wäre aus dem Klostergut befriedigt worden — bei der Einheit der Kirche ein Widerspruch in sich selber. Das änderte aber an der Sache nichts. Man bezeichnete eben den Hers- feldschen Besitz als Reichslehn, das er ja auch tatsächlich war. Die Ereignisse, die zu der wahrscheinlichen Schmälerung des Altzellaer Besitzes führten, mögen sich etwa so abgespielt haben: Als die Erschließung des Böhmischen Erenzwaldes von Norden her begann, war tatsächlich die Große Striegis die Grenze zwischen den beiden in den Urwald hineinwachsenden Burgwarden Eozne und Mochau. Diese Tatsache wurde im Archiv zu Hersfeld festgchalten. Beim weitern Vorschiebcn der Vurgwarde gegen Süden erwies sich das Nebengleis des Alten Böhmischen Wegs und dann dieser selbst als die gegebene Grenze. Davon nahm das Kloster Hersfeld wiederum Kenntnis. Der Alte Böhmische Weg führte waldeinwärts wieder gegen die Große Striegis hin, die nun bis zur Quelle die Grenze bildete. Auch davon wurde das Kloster Hersfeld benachrichtigt. Als nun im Jahre 1292 Friedrich der Freidige sich nach dem Umfang seines Hersfeldschen Lehnsbesitzes erkundigte, kam der Klostcr- schreiber einigermaßen in Verlegenheit. Er hatte eine Reihe alter Urkunden vor sich, darinnen kam die Bezeichnung „Alter Böhmischer Weg" in zweifacher Bedeutung vor, denn es bildete, wie wir aus der Besprechung der Urkunde von 1292 wissen, ein andrer „Alter Böhmischer Weg" (Nr. 12 unsrer Abbild. 1) die südwestliche Grenze des Hersfeldschen Gebiets zwischen Zschopau und Schwarzer Pockau. Von dem unter-