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^noo clomiviee ivouroatioois NOI^XII, io «inktwoe X. regnants äomino b'rieckerico Ro- manorum impsratore ^lorlosissima, oooo rsAoi eins X, impsrii vsro VII; äs tum I^suäs IV. Xal maraü: felioitsr amen. b«) Heute flieht der Pietzschbach in seinem Norden; es ist aber — was Meiche (37.^) er in dem breiten untern Talstück vordem nach Im Jahre 1162 der Menschwerdung des Herrn. In der 10. Jndiktion während der Regierung des Herrn Friedrich, des hoch berühmten römischen Kaisers, im 10. Jahre seiner königlichen, im 7. aber seiner kaiser lichen Regierung (Friedr. Rotbart 1152 bis 1190). Gegeben zu Lodi, am 26. Februar. Zum Segen! Amen. letzten Stück in der Hauptsache von Süden nach für unwahrscheinlich hält — wohl möglich, daß Osten abbog. 3») Die Grenze folgte also der Wasserscheide zwischen Pietzschbach und Freiberger Mulde bis zur Quelle eines Seitenwassers, das von Osten her dem Pietzschbach zuflieht. Wahrscheinlich handelt sichs, wie aus dem weitern Verlauf der Grenze hervorgeht, um das oberste Seiten- tälchen, das in Abteilung 67 des Zellaer Waldes westlich vom Forsthaus (gsol. Spezialkarte) entspringt. Meiche (47.^) nimmt an, die Grenze sei dem Pietzschbach aufwärts gefolgt. Dann würde aber nicht einfach supra, sondern sursum ketscowsm stehen, wie es wenige Zeilen später heiht sursum Niläam. (Beachte auch die gleiche Ausdrucksweise in der Urkund«, von 1292: Grenze des Hersseldschen Lehns, S. 97!) Der Pietzschbach pendelt heute noch außerordentlich stark in seiner Talaue hin und her und wird das früher erst recht getan haben. Die Windungen können sich bei jedem Hochwasser ändern. Ein solcher Bachlauf kommt als Grenzlinie überhaupt nicht in Frage. Hätte man den auf der Hochfläche aufgeworfenen Grenz- Hügel erreichen wollen, indem man dem Wasser folgte, so wäre ein unendlich langer Weg zurückzulegen gewesen. io) Die Grenze verläuft also ungefähr entlang der Freiberger Mulde und hält dabei im allgemeinen Südrichtung ein. Oberhalb Berthelsdorf biegt sie von der Mulde nach Südwesten ab, um der südlichen Flurgrenze von Berthelsdorf, dem Höhenzug zwischen Berthelsdorf und Weigmannsdorf, zu folgen. Diese Richtung wird nun beibehalten bis zum Auftreffen auf die Flur von Langenau. Die Worte „ckeincke versus esnckem plaxsm usqve a6 kines Tango' owa" sind offenbar so zu verstehen, dah wir uns bereits aus der Südgrenze der Berthelsdorfer Flur entlang bewegt haben, ehe es in gleicher Himmelsrichtung welterge't Wä e mit der unveränderten Richtung diejenige gemeint, in der die Grenze muldenaufwcn bis Bcnhslsdc ' verlief, also die Südrichtung, so müßte man eine grobe Ungenauigkeit annehmen, die bei der sonstigen Peinlichkeit der Urkunde ausgeschlossen ist. 44) Die Grenze folgt also dem Höhenzug, der das Weigmannsdorf—Müdisdorf—Groß hartmannsdorfer Tal im Nordwesten begleitet, in südwestlicher Richtung und trifft, noch bevor sie die Höhe des Tännigt erreicht, auf die Flur von Langenau. Diese zeigt im Oberdorf fächer artig angeordnete Hufen, die nach Südost, Süd und Südwest strahlen. Dagegen ist das Mittel- und Unterdorf in der Hauptsache ein einseitiges Reihendorf, dessen Hufen die flachere westliche Talseite ersteigen. Auf dem steileren rechten Gehänge finden sich hier nur verein zelte Hufen. Ziehen wir nun, dem Wortlaut der Urkunde entsprechend, die Grenze vom Auftreffen auf die Langenauer Flur nach der Striegisquelle und dann striegisabwärts, so müssen wir bis zum Tännigt weiterschreiten, von da den jetzt westlich gerichteten Landrücken bis zur Höhe 578 (Meßtischblatt mit einzelnen Nachträgen von 1921) entlang, gehen, dann nordwärts nach der Striegisquelle hinabfteigen und nun der Striegis durch ganz Langenau folgen bis zu den „Dörfern des Echard". Dabei würde die ganze südöstliche Hälfte des Hufenfächers nebst den vereinzelten Hufen der übrigen rechten Talseite auf Zellaer Gebiet fallen. Nun ist aber nichts davon bekannt, daß Langenau teilweise oder ganz jemals zum Besitz des Klosters Altzella gehört hätte. Andrerseits ist der Wortlaut der Urkunde so ein deutig, daß uns nichts weiter übrigbleibt, als anzunehmen, die südöstliche Hälfte des Husen- fächers und die vereinzelten Hufen der übrigen rechten Talseite seien damals noch nicht vor handen, Langenau sei bis zum Talausgang hinauf ein einseitiges Hufendorf gewesen, das ganz zum Hersseldschen Gebiet gehörte. — Es ist ja auch sehr unwahrscheinlich, daß man eine Dorfgemeinde, die kaum ein Menschenalter bestand und der bei ihrer Gründung gewisse Versprechungen gemacht worden waren, sobald schon zerrissen haben sollte. — Nach' Meiche (47.ss.) soll die Grenze des Klostergebiets bas ganze Langenauer Tal einschließen, indem sie vom Tännigt über die Langenauer Höhe und die Ober- und Niederstruth läuft und erst unterhalb Langenau wieder auf die Striegis trifft. Alle Hochachtung vor der Begründung („Mes deutet auf eine uralte Stammesscheide, die eben darum auch bei der Landausstattung