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Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. Zg mußten der Herrschaft jeder 20 Groschen und 2 Kapaune Zins geben. Der Verkäufer behielt die auf dem Bauergute ruhenden Spanndienste; aber die bisher von ihm ebenfalls zu leistenden Handdienste mußten von jetzt an die Gärtner thun. — Auch auf den übrigen nachmals Zittauer Rathsdörfern hatten die Gärtner noch 1794 nur eiue ganz geringe Anzahl von Frohntagen, theils einen (in Hartau und Oybin), theils drei bis vier, nur die in Herwigs- dorf und Oderwitz zehn bis vierzehn iin Jahr, während, wie S. 195 erwähnt, in dem adligen Antheil von Oderwitz jeder Gärtner 284^/4 Hofetage hatte. Da die Landbevölkerung allerorten wuchs, eine andere Beschäftigung für dieselbe als der Landbau aber noch nicht existirte, so sehen wir in der südlichen Oberlausitz vielfach die Gutsherrschaften im Laufe des sechszehnten und siebzehnten Jahrhunderts ganz neue Gärtnerdörfer aussetzen, wie drei bis vier Jahrhunderte früher Bauerndörfer gegründet worden waren. — 1539 setzte der Prior des Cölestinerklosters auf dem Oybin theils aus einem bisherigen Klostervorwerke, theils in dem bisherigen Walde 10 Gärtner- nahrungcn unter dem Johnsberge aus. Die Inhaber derselben sollten „mit der Hand zwei Tage sim Jahre) Hofearbeit thun und Silberzins sErbzins) geben"?) So entstand als eine völlig neue Dorfanlage zuerst das Vorder dorf Johnsdorf. 1548 verkaufte der damalige Verwalter der Oybiner Klostergüter, Siegmund von Döbschitz, an einzelne Landleute ebenfalls am Johnsberge 13 „Wüstungen", je eine für 10 Mark Zittauisch, die sie sechs Jahre lang frei innehaben, und von denen sie alsdann „sich allermaßen mit Zinsen und Robot den anderen gleichförmig halten sollen"?) So kam das Hinterdorf Johnsdorf hinzu. 1667 wies der Rath zu Zittau, welcher 1574 die sämmtlichen Oybinschen Güter erworben hatte, abermals fechs Anbauern Gartengrundstücke in den sogenannten alten Hainen bei Johnsdorf an, jedes 350 Ellen lang, 50 Ellen breit, wofür jeder 48 damalige Mark Kaufgeld, zahlbar innerhalb 24 Jahren, erlegen, dafür aber auch noch 20 Stämme Holz zum Aufbau der Häuser und der Scheunen unentgeltlich erhalten sollte. Sie waren vier Jahre lang von allen Abgaben und Diensten frei; dann aber zahlten sie je 8 kleine Groschen Erbzins und 9 kleine Groschen Steuern und thaten dieselben Handdienste, wie die übrigen Gärtner des Dorfes. So entstand Neujohnsdorf. Und diese ganz dem alten Herkommen entsprechenden, gewiß sehr billigen Leistungen wurden den Johnsdorfer Gärtnern zu derselben Zeit auferlegt, wo bereits in anderen Dörfern die adligen Gutsherrschaften von ihren Gärtnern die „landesüblichen täglichen Dienste" verlangten. — In ähnlicher Weise setzte der Rath zu Zittau das unmittelbar unter dem Oybin gelegene einstige Klostervorwerk zu sieben Gärtnernahrungen aus, von welchen jährlich nur je ein Tag Hofedienst zu thun war?) und 1549 machte die Gutsherrschaft zu Hörnitz aus einem Theile der herrschaftlichen Aecker 24 Gärten mit je vier bis sechs Scheffeln Land und gründete somit Neuhörnitz?) — 1563 ließ das Domkapitel zu Bautzen den von den letzten dasigen Franziskanermönchen ihm überlassenen „Mönchswald" (westlich von l) Laus. Maaaz. 1825. 468. 'I sPescheck) Gesch. v. Jonsdorf 8. 'N Laus. Magaz. 1825. 473. Dienst-Urbar 165. 4) Vogt, Hörnitz 45.