6 Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlansitz zu ihren Gutshcrrschnften. auf das Feld zu leiste». Die vierte ebenfalls fehr zahlreiche Klasse der Smurden oder Gartennahrungsinhaber waren dem Gutsherrn nur zu einem ganz geringelt Zins, dafür aber zu jeder Art Handdienst auf dein Felde, wie auf dem Hofe verpflichtet. Eine fünfte nicht überall vorkommende Klasse machten die eigentlichen Leibeigenen (propni) aus, vielleicht Kriegsgefangene oder sonst Haussklaven, jedenfalls wohl ohne allen eigenen Ackerbaubetrieb. Nicht in jedem Dorfe fanden sich alle diese fünf verschiedenen Klassen bei- fammen. Supane und Withasen gab es nur in einzelnen wenigen; manche Dorfbewohnerschaft bestand wesentlich aus Bauern, andere aus Smurden, noch andere aus beiden. Die soeben ganz kurz geschilderten Verhältnisse der slavischen Hörigen finden wir wenigstens während des elften bis dreizehnten Jahrhunderts, also bald nach deren Unterjochung durch die Deutschen, in den Wettinischen Landen zwischen Saale und Elbe; sie werden auch unter den früheren nationalslavischen Herrschern dieselben gewesen sein. Daß sie aber auch in der nachmaligen Oberlausitz zu Recht bestanden haben, ergeben ganz unziveifelhafte Spuren aus einer freilich etwas späteren Zeit, wie wir im Verlaufe unserer Untersuchung im Einzelnen werden nachznweisen haben. Schon seit dem neunten Jahrhunderte hatte es blutige Kämpfe gegeben zwischen den Slaven an der Saale und unteren Elbe und zwischen dem in zwischen entstandenen deutschen Reiche. Anfang des zehnten Jahrhunderts unterjochte König Heinrich I. von Thüringen aus die Daleminzier und gründete, um dieselben im Zaume zu halten, Burg, Stadt und Markgraf schaft Meißen. „Von Meißen aus brachte er auch die Milzener unter feine Botmäßigkeit und zwang sie Zins zu entrichten." *) Diese erste, wahr scheinlich 932 erfolgte Unterwerfung scheint die Milzener, d. h. die Wenden der nachmaligen Oberlausitz, nur genöthigt zu haben, durch Entrichtung eines jährlichen Tributs die Oberherrlichkeit des deutschen Königs anzuerkennen, während ihnen ihre eigenen Fürsten und ihre sonstigen nationalen Ein richtungen blieben. Erst Markgraf Ekkehard II. von Meißen (985—1002) „beraubte die Milzener ihrer althergebrachten Freiheit und machte sie zu Knechten" 2), was jedenfalls soviel bedeutet, daß er die Deutschen zur herrschenden Nation im Lande Milsca machte und dieses völlig dem Deutschen Reiche einverleibte. Man nannte dasselbe zufolge der damals in Deutschland üblichen Eintheilung in Gaue nun „Gau Milsca." Der Markgraf von Meißen, welcher bereits des Reiches Graf in den Gauen Daleminze (Meißen) und Nisani (Dresden) war, wurde Graf auch im Gau Milsca. So ward die nachmalige Oberlausitz infolge der Eroberung durch die Deutschen ein Pertinenzstück der Markgrafschaft Meißen. Zwar wechselte sie im Laufe des elften und zwölften Jahrhunderts oftmals die Landesherren; in ihrem Besitze folgten den Meißnern die Polen, dann wieder die Meißner, die Böhmen, zum dritten Mal die Meißner und abermals die Böhmen. Trotz der mancherlei Veränderungen, welche jede dieser Landesherrschaften vorgenommen haben wird, läßt sich doch aus den Urkunden des dreizehnten Jahrhunderts deutlich Thictmar (sä. Hertx, Nomon. Kenn. III. 1. 9.): Ux es, (urds Nisins Nilsenos soae sukavtos dieioni esnsum xersolvers oosAit. 2) Ebendas. 5. 5.: NiImM08 n lidertate inoiitn servitMis jnAv oonstnnxit.