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38 Die Stellung der Gutsuntcrthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaftcn. war die Stellung der Gärtner auf anderen, benachbarten Dörfern, welche unter adligen Gutsherrschaften gestanden hatte!:. Wenn später auch diese etwa in den Besitz des Klosters übergingen, so waren die ungemessenen, vollen, inzwischen „landüblich" gewordenen Dienste der Unterthanen zugleich mit erkauft worden und blieben daher fortbestehen. So hatten denn die Gärtner in Höflein 62 unentgeltliche Hofetage, aber gegen Beköstigung, und die des Dorfes Laske gestanden bei der Ablösung (1848) selbst zu, daß sie eigentlich „zu den landüblichen, d. h. täglichen Diensten" verpflichtet seien; das Kloster habe aber thatsächlich nur 216 Tage von jedem beansprucht und ihnen dafür Mittagskost und Vesperbrot gewährt, auch den Tag nur zu 7Stunden in der Getreide- und nur zu 3^/2 Stunden in der Heuernte gerechnet, ihnen auch gestattet, ihr Vieh mit auf die herrschaftliche Weide zu treiben, Gras und Streu im Walde zu holen rc. In einem ganz neu angelegten deutschen Dorfe gab es ursprünglich gar keine Gärtner. Die einwandernden Kolonisten beanspruchten zum bequemen Lebensunterhalte für sich lind ihre Familie größere Grundstücke, nämlich Hufen, und sie bezahlten dieselben mit ihrem baaren Gelde. Die deutschen Dörfer waren daher ursprünglich reine Bauerndörfer. Erst wenn im Laufe der Zeit die Einwohnerschaft stark sich vermehrte, neue Husengüter nicht mehr zu beschaffen waren, mußten sich Einzelne wohl entschließen, auch mit kleineren Grund stücken sich zu begnügen?) In der Regel wurden dann mehrere Gärten aus einem bisherigen Hufengute gebildet. Aber der Gutsbesitzer durfte auch diesen Gärtnern zusanuneu nicht mehr Zins oder Dienste auferlegen, als bisher auf der Hufe gelastet hatten. So blieb auch der deutsche Gärtner ein freier Diann gleich dem deutschen Bauer; er hatte Eigenthumsrecht an seinen: Grund stück; er zahlte davon einen bestimmten Erbzins und that gemeßne Dienste. Das jetzige Dorf Scharre bei Hirschfelde mit seiner Flur bildete ur sprünglich die Schäferei zu den: anstoßenden Gute Rohnau. Seit Rohnau keine Schäferei mehr hatte, machte man aus derselbe:: ein Bauergut, gerechuet zu einer Hufe. Da verkaufte 1576 „der Scharrbauer" Hufe davon als ein besonderes kleineres Bauergut und später abermals Hufe zu zwei Gärtnernahrungen, deren jede also ^8 Hufe Areal hatte?) Die auf dem ur sprünglich einzigen Hufengute ruhenden Dienste (natürlich Spanndienste) wurden nach wie vor von den jetzigen beiden Bauern geleistet. Daher heißt es in dem Dienst-Urbar von 1794 (S. 116): „Die beiden Gärtner in Scharre sind aus Bauergütern ausgebaut und um deswillen von allen der Komm:»: sZittau) zu leistenden Handdiensten frei." — Ebenso hatten die Gürtner in den: Zittauer Antheil von Reichenau „keine Handdienste zu thun, sondern gaben, weil sie aus Bauergütern ausgebaut sind, ihren Beitrag an Diensten und Geld den Bauergütern, wozu sie gehören"?) — Etwas anderes war es in den: damals noch unter adlichen Gutsherren stehenden Großschönau. Hier zweigte 1577 H ein Bauer vier Gärtnernahrungen von seinen: Gute ab und verkaufte diese erblich, jede um 124 Mark Zittauisch Die neuen Gärtner l) Vergl. S. 175 Anm. 2. -) Knothe, Rohnau, Rosenthal, Scharre 45. ») Dienst-Urbar S. 42. H Richter, Großschönau 401 ff,