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142 Die Stellung der Gutsuntcrthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaftcn. fühlte sich alsbald die ganze Gemeinde ungleich freier lind glücklicher. Binnen wenig Jahren nahm der Wohlstand sichtlich zu. Die meisten im Kriege niedergebrannten Höfe und Häuser standen nach kurzer Zeit neu und besser gebaut da. „Der Unterthan, der sonst verdrossen, auf's Armenrecht sich ver lassend, drauflos wirthschaftete, hat nun Lust und Eifer, etwas zu erwerben, da das Erwerben jetzt keine unmögliche Sache mehr ist"?) — Andere Guts herrschaften verminderten wenigstens die bisherige Anzahl der Frohndienste, so z. B. (1794) die wohlwollende und überaus wohlthätige Gräfin Reuß auf Burkersdorf bei Hirschfelde.") Danach hatte künftig jeder Bauer wöchentlich nur 2 Tage, im Sommer zu 8, im Herbst zu 7 Stunden, zu frohnen; die Gärtner draschen, statt wie bisher um den 17., jetzt um den 15. Scheffel und erhielten außer der Kost täglich 6 Pfennige (in der Ernte 1 Gr.), die Gärtnerweiber täglich 4-/z Pfennige (in der Ernte 6 Pfennige). — Noch andere Gutsbesitzer minderten nicht nur die Frohnen, sondern über ließen ihren Unterthanen die bisherigen Laßgüter zu Erbe. So verlangte Herr von Gersdorff auf Meffcrsdorf von seinen Gärtnern nur noch vier Monate im Jahre die vollen täglichen Dienste, die übrigen 8 Monate aber wöchentlich nur zwei Tage und überließ ihnen neue Häuser um 60 Thaler, ausgebesserte um 45 Thaler Kaufsumme zu Erbe?) — Graf Zech auf Schmor kau suchte wenigstens seine Unterthanen zu rationellerem Betriebe der Landwirthschaft auf ihren Bauergütern anzuhalten und ließ an sie un entgeltlich eine kleine Schrift von Leske: „Kurzgefaßter Unterricht für den Landmann zur Verbesserung der Landwirthschaft durch Abschaffung der Brache und Einführung der Stallfütterung. Leipzig 1781" austheilen. „Die Bauern sahen die Möglichkeit und Nützlichkeit dieser Vorschläge ein, getrauten sich aber nicht, die Schwierigkeiten und Hindernisse, die sich bei der Umänderung zeigen, zu übersteigen"?) — Eine Beseitigung der Frohndienste in großem Stil und auf einem großen Territorium erfolgte zuerst in der Herrschaft Hoyers- werde, zu welcher außer der Stadt gleichen Namens 35 Dörfer und 11 Vor werke gehörten. Dieselbe befand sich seit 1651 in unmittelbarem Besitze der Kurfürsten von Sachsen. Als nun 1782 Kurfürst Friedrich August III. seine erbländischen Kammergüter dismembrirte und sie den betreffenden Unter thanen in Erbpacht gab, so wurden auch auf dem obcrlausitzischen Kammer gute Hoyerswerde die Vorwerke mit ihren Feldern rc. an Unterthanen zunächst in Erbpacht, wenige Jahre darauf aber gegen einen festen Erbzins als Eigen thum überlassen. Da hierdurch die herrschaftlichen Vorwerke, nach denen bisher die Unterthanen zu frohnen hatten, aufgehört hatten zu bestehen, kamen auch die Frohndienste selbst in Wegfall bis auf die sogenannten Land- fuhren, welche sich die Herrschaft vorbehielt?) Die Mehrzahl der Gutsbesitzer in der Oberlausitz aber bestand auf ihren wohlerworbenen und von der Negierung ihnen bestätigten Rechten u Pastor Schmidt, Beschreibung von Königshain. 1797. S. 24. Leske, Reise durch Sachse». 1785. S. 171. ") Knothe, Burkersdorf und Schlegel 58. 3) Leske, a. a. O. 373. ^) Leske 38. Pescheck, Lausizische Monatsschrift 1791. 295 und 306.