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Die Stellung der Gutsunterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. 103 Auf dem von dem Kurfürsten nach Kamenz einberufenen ersten Land tage leisteten (am 12. Juli) die oderlausitzischen Stände, nachdem ihnen vorher in üblicher Weise alle ihre bisherigen Privilegien bestätigt worden waren, die Jnterimshuldigung und gelobten, „dem Kaiser, als ihrem rechten Herrn, und dem Kurfürsten von Sachsen, als kaiserlichem Kommissar, schuldigen Gehorsam zu leisten." Bei Gelegenheit dieses Landtages zu Kamenz über reichte nun auch die vereinigte Bauerschaft dem Kurfürsten ihre oben erwähnte Klag- und Bittschrift. Obgleich wir nach dem Original oder einer Abschrift derselben in dein Hauptstaatsarchiv zu Dresden persönlich allenthalben gesucht und ebenso in dem Gerichtsarchiv zu Bautzen und im landständischen Archiv zu Prag Nachforschungen veranlaßt haben, so sind diese Bemühungen bis jetzt ohne Erfolg geblieben. Gewiß würden wir aus jener Schrift nicht bloß die wohlbekannten Klagen der Bauern wiedervernehmen, sondern auch ersehen, wie die betreffenden Dorfgemeinden ihr Recht auf nur „gesetzte" Hofedienste etwa durch Produzirung auch schriftlicher Beweisstücke uachzuweisen suchten. — Die Stände waren wieder von großer Besorgniß erfüllt. Wahrheitsgemäß konnten sie jetzt allerdings darauf aufmerksam machen, wie die rebellirenden Bauern zu Rammenau jüngst ihren Erbherrn, Dobias von Pouikau, tödtlich verwundet hätten. Sie baten daher ihrerseits den Kurfürsten, die Bauern sämmtlich „ernstens zu strafeu und das ganze Unheil durch ordentliche Zwangsmittel zu unterdrücken."!) Mittels offenen Patents vom 20. Juli 1621?), dessen Inhalt wir, soweit nöthig, glauben wörtlich auführen zu sollen, erledigte der Kurfürst diese Angelegenheit in nachstehender Weife: „Wir — fügen euch sämmtlichen zu Land und Städten dieses Markgrafthums Oberlausitz gehörigen Dorf- und Vauerschaften, Gemeinden und Unterthanen hiermit zu wissen, wie daß bei jetzt gehaltenem Landtage zu Kamenz uns eure theils Supplikations-, theils Klageschrift gehorsamst vorgetragen und abgelesen worden, darinnen ihr euch über eure Herrschaften vornehmlich wegen auferlegter unerträglicher Hofedienste beschweren wollen und daher um etwas Linderung derselben unterthänigst angesucht und gebeten habt. Ob wir euch uun wohl bestallten Sachen nach gnädigst gern geholfen sehen wollten, so befinden wir jedoch, daß das allgemeine Landesprivilegium, wodurch ihr denselben euren Herrschaften zu vollen landüblichen Diensten bisher verobligirt gewesen und noch seid, euch diesfalls stark im Wege liegt, und erinnern uns hierbei auch gnädigst, daß Inhalts des mit dem ganzen Lande aufgerichteten, nunmehr auch wirklich vollzogenen und durch — Römische, kaiserliche — Majestät — allergnüdigst confirmirten Accords wir die Prälaten, Herren und Ritterschaft wie auch die von Städten sammt und sonderlich bei ihren wohl erlangten wöchentlich „manuteniret". Allein der neue Gutsherr, Bernhard von Schwantz, betrachte die Leute als halsstarrige Unterthanen und habe sie vor das Amt nach Görlitz geladen, wo sie gefangen gesetzt und ihnen auf so lange Haft angedroht worden sei, bis sic sich würden zu allem bequemen, was der Junker verlange. Sie bitten daher den Kurfürsten um Schutz und rechtliche Entscheidung. —Ebenso klagten mehrere Dorfschaften unter Hans Fabian von Ponikau auf Elstra über Beschwerungen re. i) Hauptst.-Arch. Dresden k.oe. 9l90 „Viertes Buch Oberlaus. Sachen" p. 464. 2) Oberlaus. Kollckt.-Wcrk I. 610.