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654 Nr. 9. STAHL UND EISEN.“ September 1887 Der in der Genossenschafts-Versammlung vom 26. Juni 1886 genehmigte Ausgabe-Etat des Ge nossenschafts-Vorstandes pro 1887 steht in Ueber einstimmung mit dem Etat pro 1886 und schliefst ab mit 10 000,00 46. Nach § 100 des Unfall-Versicherungs-Gesetzes sind die Genossenschafts-Mitglieder berechtigt zu fordern, dafs die Genossenschaft in die Rechte und Pflichten aus Versicherungs-Verträgen, welche von Betriebsunternehmern der unter § 1 des Gesetzes fallenden Betriebe oder von den in den selben beschäftigten versicherten Personen gegen die Folgen der in diesem Gesetze bezeichneten Unfälle mit Versicherungs-Gesellschaften abge schlossen sind, eintritt. Den darauf gerichteten Anträgen hat der Genossenschafts-Vorstand in 5 Fällen entsprochen und ist in drei Verträge, welche mit der Versicherungs - Gesellschaft »Zürich«, und in zwei Verträge eingetreten, welche mit der Versicherungs-Actien-Gesellschaft » Rh e nania « in Köln abgeschlossen waren. Die Vertragsdauer währte in vier Fällen überhaupt nur noch drei Monate, nur in einem Falle, einer Einzel-Ver sicherung, läuft der Vertrag erst mit dem 1. No vember 1887 ab. Wie weit die von der Ge nossenschaft gezahlten Versicherungsprämien die von den bezüglichen Versicherungs-Anstalten ge leisteten Entschädigungen überstiegen haben, ergiebt die in der Anlage A abgedruckte Ab rechnung pro 1886. Die Anlage B enthält die im § 16 des Statuts vorgeschriebene Vermögens-Uebersicht. IV. Entschädigungen, Renten u. s. w. Nach der am 1. März er. beim Genossen schafts-Vorstande eingegangenen Abrechnung des Kaiserlichen Postamts in Berlin über die in dem Zeitraum vom 1. October 1885 bis 31. December 1886 seitens der Post für Rechnung der Ge nossenschaft thatsächlich geleisteten Zahlungen an Entschädigungen, Renten u. s. w. ergiebt sich ein Gesammtbetrag von . .668 128,53. Hiervon hat jedoch die Rheinisch- Westfälische Maschinenbau- und Kleineisen - Industrie - Berufs - Ge nossenschaft für die ihr über wiesenen Drahtzieherei-Betriebe zu erstatten „ 1 009,55, so dafs von der diesseitigen Ge nossenschaft durch Umlegung nur aufzubringen sind 67 118,98. Die Vertheilung dieser Summe auf die einzelnen Seclionen nach der Zahl der in denselben statt gefundenen Unfälle ergiebt sich aus der nach folgenden Zusammenstellung: Sec- tions- Nr. Zahl der ver sicherten Personen Zahl der entschä- digungs- pflichtigen Unfälle (Sp. 4u.5) Zahl der 1 Ascendentenji 1 Kosten der Beerdigung, Krankenhaus- Verpflegung u. dergl. Rente pro 1. October 1885 bis 31. December 1886 Insgesammt bis Ende December 1886 Von dem Betrage in Sp. 11 treffen auf 1000 versicherte Personen Von den Unfällen in Sp. 3 treffen auf 1000 versicherte Personen Verletzten 1 Getödteten | Wittwen 1 Kinder M 8 M 8 M | 8. M 8. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 I 11 744 44 40 4 4 9 — 1 751 39 7 983 12 9 734 51 828 89 3 75 11 14 162 101 80 21 7 19 2 3 814 56 13 421 68 17 236 24 1 217 08 7 13 III 3 966 14 12 2 2 4 — 312 40 2 744 03 3 056 43 770 66 3,53 IV 4 274 9 8 1 — — — 564 86 1429 96 1 994 82 466 73 2 11 V 3 551 19 14 5 4 8 — 380 45 2 994 19 3 374 64 950 34 5 35 VI 13 031 65 51 14 1 1 22 — 4 178 87 12 822 16 17 001 03 1 304 66 4,99 VII 9 316 44 38 6 5 8 — 1 687 22 5 415 42 7 102 64 762 41 4,72 VIII 6 043 24 19 5 4 7 2 797 92 4 886 80 5 684 72 940 71 3,97 IX 4 226 9 9 — — — — — — 1933 95 1 933 95 457 63 2,13 Sa. 70 313 329 271 58 37 77 1 13 487 67 53 631 31 67 118 98 — — — Von der Gesammtsumme der gezahlten Entschädigungen mit •6 67118,98 trifft danach innerhalb der ganzen Genossenschaft auf den Kopf der versicherten Personen ein Betrag von •% 0 955. Zu diesem Entschädigungsbetrage von treten indefs noch 300 % desselben behufs Bildung eines Reservefonds nach § 18 des Unfallversicherungs-Gesetzes mit 201 356 94 sowie die Verwaltungskosten pro 1885/86 a) des Genossenschaftsvorstandes mit b) der Sectionen . ... 21 754,90 • - • • , 21 998,30 zusammen . . . . . % 43 753,20