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Inserate steigern äen vmsatr // Vas Ist ein alter // Lrkskrungsgruncksatr. Kein 6ssck3ktsm3nn gibt 6eI6 aus, nur um seins ?irms gedruckt in 6er Leitung ru seken. Lr will verksuken un6 seinen vmsstr un6 6evvinn steigern. ln»erete im „SLckr»i»ck,en Arräklar«, cker täglictt in 7000 kommt unck von 20-30000 poroonon goiooon wirkt, müooon soOom 0e»cttäkt»m»nn Lrkolg dringon. . kein Patent. Demgemäß hat das Patentamt Anmeldung auf eine Erfindung eingeht, nachzu- sie in den letzten hundert Jahren schon einmal ist und zwar in allerlei öffentlichen Druckschrif- etwa nur in der Sonderliteratur des und des i. -- tl Zehn Gebote für Hurrdebefitzer. Don der hiesigen Ortsgruppe für Deutsche Schäferhund« de» Hauptvereins (S.-B.), Sitz München, werden auf Grund von Er» fahrungen im täglichen Leben folgende Verkehrsregeln für Hunde» besitzer veröffentlicht: 1. Bedenke stets, daß nur ein gerinaer Teil deiner Mit» Menschen Hundefreunde sind; die anderen stehen dem Hunde ent weder verständnislos oder sogar feindselig gegenüber. Also: richte dich danach I 2. Halte dir stets nur Hunde jener Rassen» deren Lebens und Bewegungsbedarfnisse deinen eigenen Lebens» und Wohnungs- vcrhältniffrn entsprechen. 3. Erziehe deinen Hund so, daß er drin« Mitmenschen nie belästigt, besonder» nicht in öffentlichen Lokalen und in der Eisen bahn. ä Acht« darauf, daß dein Hund weder au» Freud« noch aus anderem Anlaß Menschen anspringt oder anbellt. Dtrwehr« ihm Was gehört zu einem Patent. Bon Geheimrat Neuberg, Mitglied der Reichspatentamts. Der Begriff „Patent* gehört zu denen, die so mancher im Munde führt, ohne im einzelnen zu wissen, was es um faßt. Man hat die Vorstellung de» „Erfindens". Daß aber Erfinden im Rechtsleben etwas ganz besonderes bedeutet, daß man auch hier von gesetzlichen Regeln umgeben ist, eh« man sich als Patentinhaber etwa geldlichen Vorteil» er freuen kann, das bedenkt man nicht. So erscheint die Frage angezeigt: Welches sind die Erfordernisse eines Pa tents? Ilm solche kennen zu lernen, muß man das «Latent gesetz aufschlagen. Es besteht im Reich seit etwa fünfzig Jahren, in seinem ersten Paragraphen heißt es: Patents werden erteilt für neue Erfindungen, welche eine gewerb liche Verwertung gestatten. Es muß sich also nicht um eine Erfindung schlechthin handeln, sondern uin eine neue. Was das zu bedeuten hat, darüber weiter unten. Zunächst: Was heißt „Erfindung?" Der bekannte Professor Röntgen hat die Röntgenstrahlen „entdeckt". Warum nicht „erfun den?" Man sieht, es ist um Begriffsbestimmungen nicht immer etwas Leichtes. Hier genüge die Feststellung: Beim „Entdecken" findet man etwa gleich dem Bergmann, der eine verborgene Erzader anschlägt, im Naturganzen bisher versteckte Dinge, so unbekannte Stoffe, unbekannte Strah len. Bei der „Erfindung" aber schafft man mittels geistiger Tätigkeit unter bewußter Ausnutzung der Naturkräfts ir- Bei d«r offenkundigen Vorbenutzung kommt e» — an» der» als bei der öffentlichen Druckschrift — nur auf da» im Inland Geschehene an. Offenkundig muß die Benutzung sein. Offenkundigkeit liegt nicht vor, wenn eine Personenmehrheit da ist, die zur Ge heimhaltung verpflichtet ist. Der Regelfall der Offenkundig keit wird — also Vorsicht dem Erfinder — der sein, daß die Erfindung in einem frei zugänglichen Fabriksaal er- vrobt worden ist — derart, daß sie — es würde zu wenig sein, weyn man sagte, jeder sehen könnte, nein, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich er scheint, ohne daß es dabei nötig ist, daß diese Möglich keit wirklich ausgenutzt wurde. Natürlich muß, das sei noch ausdrücklich hcrvorgeho- ben, das, was beschrieben und was offen benutzt wurde, mit dem, was angemeldet ist, übereinstimmen — gleicher Er- findungsyedanke in gleicher Eigenart! Auf eine Ausnahmebestimmung betreffend ausländi scher Patentbeschreibungen braucht hier nicht eingegangen zu werden, vielmehr gilt cs noch Allgemeineres zu betrach ten. Noch ist's nämlich nicht genug mit den gesetzlichen Ein schränkungen des Begriffs „Erfindung". Es hieß: Neue Erfindungen, welche eine gewerbliche Verwertung gestatten. Es mutz sich also um eine Erfindung handeln, die in einem Gewerbe anwendbar ist, d. h. bei einer auf die Gewinnung, Bearbeitung oder Verarbeitung von Rohstoffen, einschließ lich Halb- und Zwischenfabrikaten gerichteten Tätigkeit. Der Begriff Gewerbe ist im weitesten Sinne zu verstehen, nicht also etwa so eng zu deuten, daß man nur das patentieren könne, was in Fabriken herstellbar sei oder dergl. Nein, auch was in der Landwirtschaft oder auf sonstigem Felde der Arbeit brauchbar ist, ist patentwürdig. Dagegen ist das. was praktische gewerbliche Anwendung überhaupt nicht zu läßt, ausgeschlossen. Vor mir liegen Bilder von Raketen als Beförderungsmittel zum Monde, von luftdichten Tau- chertostümen für die Insassen solcher Beförderungsmittel. Für derlei Dinge gibt's kein Patent. Doch zum Schluß. Es kann etwas eine neue Erfindung sein, die eine gewerbliche Verwertung gestattet, und doch kann sie kein Patent bekommen. Weshalb das? Weil aus genommen sind 1. alle Erfindungen, deren Verwertung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen würden, und 2. Erfindungen von Nahrungs-, Genuß- und Arzneimitteln sowie von Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, soweit die Erfindungen nicht ein bestimmtes Ver fahren zur Herstellung der Gegenstände betreffen. Der Begriff des den Gesehen oder guten Sitten Zuwi derlaufenden ist nicht so leicht zu umgrenzen wie es scheinen mag. Irgend eine Sache kann gleichzeitig gutem wie ver derblichem Zweck dienen. Ist das der Fall, ist sie natürlich patentierbar. Man denke an Gegenstände, die operativen Zwecken dienen, die aber auch von nicht ärztlicher Seite zu unrechten Zwecken (verbotene Geburtsverhütung) verwend bar sind. Daß Nahrungsmittel usw. nicht patentiert werden dürfen, beruht auf hier nicht weiter zu erläuternden Grün den der Volkswohlfahrt. Mit der in Frage kommenden Ge setzesbestimmung ist natürlich vereinbar, daß bestimmte Arz neimittel nur unter patentamtlich geschützten Namen auf treten: so Gelonida aluminirii subaectici. Das beruht auf anderem, nämlich dem Warenzeichcnschutzgesetz. Künstliche Gliedmaßen, Tierheilmittel, auch Heilver fahren gehören nicht zu den Arzneimitteln im Sinne des Gesetzes. Als Grund für die Nichtpatentierbarkeit der che mischen Stoffe wurde das Jndustrieinteresse, denselben Stoff neu und vorteilhafter herzustellen, angeführt. Ist Gegen stand der Erfindung ein bestimmtes Verfahren — so etwa die Herstellung künstlicher Milch —, dann ist die Pa tentfähigkeit gegeben. besonders das Anspringen von Radfahrern, das Nachläufen und Nachkläffen hinter Fuhrwerken usw. 5. Achte weiter darauf, daß dein Hund kein Kläffer und kein Raufer sei; gegebenenfalls rechtzeitiges Anleinen beim Ansich tigwerden eines anderen Tieres. 6. Führe deinen Hund In verkehrsreichen Straßen stets an der Leine (bei Hundesperre überhaupt, auch mit Maulkorb!). In allen Fällen führe den Hund an der linken Seite; am Rade rechts, damit er nicht überfahren wird. — Herum» tollende Hunde sind eine ernste Gefahr für jeden Verkehr. 7. Nie lasse deinen Hund allein und unbeaufsichtigt, denn sonst gewöhnt er sich an alles, was im 3. bis 7. Gebot verpönt ist. — Hunde, die eine gute Straßenerziehung kennen, werden nie An laß zu Aergernis geben und nie die Fußwege beschmutzen. 8. Frei laufen (mit Maulkorb) lasse deinen Hund nur, wenn sich eine dazu geeignete Gelegenheit bietet (außer bei Hundesperre). — Die städtischen Gartenanlagen dienen dazu nicht! S. Kinder, und geflügelfrommhat dein Hund zu sein, sonst machst du dir neue Feinde. 10. Befolge alle Bestimmungen und Verordnungen im All» gemeinintcresse, in dem eigenen und dem des Hundes, dann wirst du überall wohlgelltten sein. Neues aus aller Welt. — Schreckensfahrk auf dem Molorrade. Wie ans München gemeldet wird, fuhr bei Weisenheim ein Mo torradfahrer in ein Lastfuhrwerk hinein. Dem Unglück lichen wurde dabei von einer Zugkette des Gespanns der Kopf glatt ab geschnitten. — Ein nener nicht entzündbarer Film. „Morningpost" zufolge ist es einem Engländer gelungen, einen neuen nicht entzündbaren Film, der alle Erfordernisse des Handels er füllt, nach 14 Jahre dauernden Versuchen herzustellen. — Dr. Silverberg bestohlen. Dem rheinischen Groß industriellen Dr. Silverberg sind in der vergangenen Nacht in einem Berliner Hotel Unter den Linden die goldene Uhr und die Brieftasche mit Ausweispapieren und 1000 ge stohlen worden. — Brand in einem römische» Theater. Vier Todesopfer. Infolge Kurzschlusses brach im Apollotheater während einer Vorstellung Feuer aus. Vier Künstlerinnen, darunter eine deutsche, kamen dabei ums Leben. Große BuschbrSnde in Australien. Durch Buschbrände sind in den Nord-, West- und Südbezirken von Neu-Süd- wales große Landstriche heimgesucht, zahlreiche Heimstätten niedergebrannt. Es sind schwere Vieh und Saatverluste zu beklagen. Bevölkerung zum Automobil und den damit zusammenhängenden Fragen. Man sieht in guten Straßen keinen Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit. Die von privater Seite errichteten Autostraßen nach italieni schem Muster werden von England und Amerika grundsätzlich ab gelehnt. Die Landstraßen werden als eine öffentliche Einrichtung betrachtet, aus der kein Privater Nutzen ziehen darf. Aus dem gleichen Grunde hat in Amerika daV Reich sämtliche Wissenschaft- lichen Vorarbeiten selbst in die Hand genommen. Die Linienfüh rung ist so sehr von örtlichen Verhältnissen und Verkehrsbedürf nissen abhängig, daß sich bestimmte Vorschriften nicht aufstellen lassen. Die Wirtschaftlichkeit entscheidet, ob der Bau einer neuen Straße oder die Verbesserung einer vorhandenen Anlage vorzu nehmen ist. Trotz hoher Anlagekosten hält Mr. Mac Donald die Beton- Straße für die wirtschaftlichste, da sie die geringsten Unterhaltungs kosten erfordert. Ein allgemein gültiges Schema läßt sich auch hier nicht aufstellen, da in Fallen, wo eine gute Fundierung durch langen Gebrauch vorhanden ist, auch «in billigerer Belag bei dich- tem Verkehr sich bewähren kann. — Die Im Straßennetz investier- ten Kapitalien sind so hoch, daß in Amerika eine scharte Ueber- wachung der Landstraßen durchgeführt wird. Kleine Schaden wer- den sofort ausgebessert, bevor sie größere Zerstörungen verursa chen können. Ein so großzügig durchgeführtes Programm wie das der Ber einigten Staaten kostet viel Geld. Der Etat für Straßenbau und Reparaturen beträgt ein« Milliarde Dollar». Davon werden 700 Millionen von den Automobilisten durch Zulassunasgebühren und Brennstoffsteuer aufgebracht; letzter« beträgt ungefähr 2 Pfg. vro Liter. 80 Prozent de« zur Verfügung sichenden Betrages werden für Lokalstraßen verwendet, die andere Hälfte für Ueberlandstra- hen. Bon den 500 Millionen für Ueberlandstrahen erhalten di« Hälfte die Staaten, die andere Hälfte verwendet da» Reich selbst. Probleme des Straßenbaus. Bon Oskar Weller-Berlin. Die Zahl der Kraftfahrzeuge ist nunmehr auch in Europa in stetig zunehmendem Wachstum begriffen. Diese an sich erfreuliche Tatsache hat eine Reihe von sekundären Problemen im Gefolge, deren Lösung aber für die weitere Entwicklung mitbestimmend ist. Zu diefen Problemen gehören in erster Linie Straßenbau und Verkehrsregelung. Es läßt sich nicht leugnen, daß die alten Schot- terstraßen der Belastung durch den modernen Schnellverkehr nicht gewachsen sind und der Zerstörung entgegen gehen, wo eine erheb liche Verkehrsdichte auftritt. Kleine Oberflächen-Beschädigungen durch Frost oder andere Einflüsse werden bald weiter ausgeschla gen, und es entsteht das berüchtigte Schlagloch. Infolge des nach Ueberfahren einer solchen Stelle entstehenden Radschlupfs greift das Rad unmittelbar hinter dem Schlagloch besonders hart an und hier beginnt dann das Elend der Schlaglochreihe. Besonders Last kraftwagen mit ihren großen bewegten Massen tragen zur Zerstö rung der Straße bei. Man mußte also versuchen, die Straße dem Charakter des Verkehrs anzupasscn. Es entstanden die verschiedenen Versuchs straßen, auf denen die Festigkeit verschiedener Straßendecken bei starker Beanspruchung erprobt wird, um Unterlagen für die künftige Entwicklung zu erhalten. Angesichts der Bedeutung dieser Fragen ist es interessant, die Ansichten und Erfahrungen ausländischer Fachleute zu hären. Vor einiger Zeit berührte Mr. Mac Donald, der Leiter des amerikani schen Ministeriums für ösfentliche Straßen, Berlin und legte seine Erfahrungen in den Vereinigten Staaten dar. Er berührte auch das Problem der Finanzierung und prophezeite im Lause der Unterredung eine ähnliche automobilistische Entwicklung für Mit teleuropa, wie sie Amerika erlebt hatte. Mac Donald war sehr erstaunt, daß im europäischen Stra ßenbau noch vorwiegend die Handarbeit ongewai^t wird. In Amerika ist der Straßenbau rin fabrikatorischer Prozeß, bei dem di« Fabrik nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, sondern nach Fertigstellung der Arbeit an einen anderen Wrrtplotz verlegt wird. Neben niederen Gestehungskosten hat dies« Methode den Vorteil, daß lokale Einflüsse fast gänzlich au»schalten. Vor etwa zehn Jahren hat die Nordamerikanische Union selbst den Bau gro ßer Durchgangsstraßen ausgenommen »während der Straßenbau früher den Staaten und Lokalbehördrn Überlassen war. Heute zieht sich von Küste zu Küste ein NH modernster Straßen, deren Vorteil vor allem eine erhebliche Steigerung der Durchschnitts geschwindigkeit Im Automobilverkehr ist. Andere Verkehrsmittel verkehren auf diesen Straßen nicht; dos gleichmäßige Tempo hat «» mit sich gebracht, daß man Entfernungen vielfach nicht mehr nach Meilen, sondern nach der Durchsahrtszeit angibt. — Im Jahre 1916 betrug die Zahl der Kraftfahrzeuge in den U. S. L. 2 Millionen, heute sind es etwa 21 Millionen. Mit der Einsüh- rung des billigen Wagens ändert sich die ganze Einstellung der Strafprozeß gegen den Spritschisber Kopp und dis Mitan- gendetwas das sich dann gegenüber Bekanntem als wesend -eNagten steht vor dem Abschluß. Gestern plädierte Staats- anwaltschaftsrat Buerkle. Er beantragte gegen Kopp eine Zuchthausstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Anstiftung zur öffentlichen Urkundenfälschung. Wegen der den übrigen Angeklagten zur Last gelegten Spritschiebun gen kann Kopp bekanntlich nicht verurteilt werden, da in dieser Sache seine Auslieferung nicht erfolgte. Gegen Quehl beantragte dec Staatsanwalt wegen Urkundenfälschung, Be stechung und Beihilfe zum Monopolvergehen zwei Jahre Zuchthaus, daneben eine Geldstrafe von 7 450 000 Mark und einen Schadenersatz von 3 650 000 Mark. An Stelle der Geldstrafe soll für je 50 000 Mark im Nichtbeitreibungs falle je ein Tag Zuchthaus treten. Gegen Welsch wurden 9 Monate Gefängnis beantragt, außerdem gegen Erxleben die gleichen hohen Geldstrafen wie bei Quehl. Die Anträge des Staatsanwalts lösten im Saal große Bcrve- gung aus. L-,chs- Pr. NeirrtzOtU. Yem»««. 10. LG. (Drahtb.) Die starke steuerliche Belastung des Gewerbe» gab dem Reichsoerband de» deut» schen Handwerk« Veranlassung, dieser Tage eine Aussprache mit Reichsfinan-minister Dr. Reinhold herbeizuführen. In der Aussprache bemerkte der Finanzminister, daß er die Fi» nanzämter zu entgegenkommender Behandlung von An trägen auf Herabsetzung der Borauszahlungsraten für die Einkommensteuer angewiesen habe. Diesem müsse in allen Millen entsprochen werden, wo die Erhebung der unverän derten Rate «ine wirtschaftliche Härte bedeuten würde. Es bestehe nicht die Absicht, für das Jahr 1926 Durchschnitts gewinnsätze für das Kleingewerbe mit bindender Kraft all gemein aufzustellen, wenn auch die Finanzämter bei nicht buchführenden Handwerkern solche Hilfsmittel nicht gut ent behren könnten. Für Betriebe mit umfangreicher Buch führung sei beabsichtigt, eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 1926 bis zum S1. März 1927 zuzulassen. Die Frage der Anerkennung einer einfaclren kleinge- werblichen Buchführung wurde späteren Verhandlungen Vorbehalten. Strafanträge im Spritprozest Kopp. Für je 50 VOO Mark ein Tag Zuchthaus. Der seit langen Wochen in Moabit verhandelte großes sicher Fortschritt offenbart. Dabei sei ausdrücklich betont, daß es sich bei einer sol chen Auslegung des Begriffs „Erfindung" nicht um etwas allgemein Anerkanntes handelt. Der Deutungen sind viel mehr unzählige. Es spielen hier Fragen hinein wie die: Wo endet die allgemein gültige Erfahrung, wo beginnt die Phantasie oder — um letzteres Wort für das hier fragliche Gebiet umzugestalten — das „Patentwürdige"? Was ist bloße Konstruktion, also nicht schon Erfindung? Man über lasse indes die Schwierigkeit solcher Begriffsbestimmung anderen, so der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichspatentamts. Hier genüge vielmehr die bloße Andeu tung, und nun weiter zu dem leicht Faßlichen. Es war ja gesagt: Neu muß die Erfindung sein. Was ist „neu"? Im K 2 des Gesetzes heißt es: Eine Erfindung gilt nicht als neu. wenn sie zur Zeit der auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung in öffentlichen Druckschriften aus den letzten 100 Jahren bereits derart beschrieben oder im Inlande be reits so offenkundig benutzt ist, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint. Der Begriff „neu" wird also im Patentwesen fest um randet, er ist so allgemein zu deuten wie etwa aus dem Ge biet des Kunstgewerbes oder sonstigen künstlerischen Urheber rechts. Bestimmte Voraussetzungen. Sind sie nicht gege ben, dann wenn eine prüfen, ob beschrieben tcn, nicht Wissensgebietes, nicht etwa nur, woran man denken könnte, in der patentamtlichen Literatur. Ausland gilt hier gleich dem Inland — vermöge des regen Austausches zwi schen den Kulturländern. Dagegen wird man, wie gesagt worden ist. in der Verwertung sehr alter, etwa achtzig Jahre zurückliegender Veröffentlichungen vorsichtig sein müssen. Die völlige Ausschließung solcher alten Literatur aber würde dem rückwärtsschauenden Aufspüren überwundener Technik unter Umständen den Patentschutz verleihen. Zu bedenken ist regelmäßig, daß es sich um öffentliche Druckschriften han deln muß, also um der Allgemeinheit zugängliche und nicht für den und jenen Sonderkreis gedruckte Schriften.