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Konrads III. Reorganisation des mitteldeutschen Reichsguts 201 bergs mit Hilfe des Burggrafen eine Stadtgründung vorge nommen. Aber auch die Rodungs- und Siedlungspläne im Erz gebirge wurden weitergeführt. Die Burggrafschaft Meißen stattete der König mit einem großen Stück ungerodeten Wald landes im Westerzgebirge aus, der späteren Grafschaft Harten stein. An der von Altenburg über Chemnitz nach Böhmen füh renden Straße wurde, wiederum im ungerodeten Walde, die Gründung eines weiteren Reichsklosters, des späteren Remse, in die Wege geleitet, diesmal nicht von Pegau, sondern von dem zweiten aus dem Besitze des Hauses Groitzsch auf das Reich übergegangenen Kloster Bürgel aus. Dem Kloster Chemnitz wurde ein Fernhandelsmarkt verliehen. Spätestens jetzt muß auch an der zweiten von Altenburg nach Prag führenden Straße in Zwickau eine Marktgründung erfolgt sein, wobei dem Kloster Bosau gegen Entschädigung der böhmische Zoll entzogen wurde. Nur für den Handel mit Böhmen können die beiden Plätze Chemnitz und Zwickau bestimmt gewesen sein; Altenburg rückte jetzt gleichsam in die Etappe. Die Klostergründung be sagt ebenso wie die Verleihung der Grafschaft Hartenstein an den Burggrafen von Meißen, daß auch ein Fortschreiten der ein Teil der Burg der Erbin Bertha eingeräumt wurde, von der er dann an Rapoto von Abenberg und Herzog Friedrich von Schwaben ge langte. Von diesem hatte der Burggraf ein Lehen. Dob. II, Nr. 168. — Neben diese königlichen Burggrafschaften treten frühzeitig bischöf liche, im Naumburger Bistumsland (Zeitz, Strehla), wie S. 106 Anm. i gezeigt wurde, und im Erzbistum Magdeburg (Giebichenstein, Loburg). Maßgeblich war wohl das Beispiel des Königs, das zunächst in Naum burg aufgenommen wurde. Es dürfte Wichmann gewesen sein, der die Einrichtung dann nach Magdeburg übertrug. Aber auch weltliche Fürsten ahmten das Vorbild des Königs nach. Auf ihren Eigenburgen gründeten die Wettiner die Burggrafschaften Wettin (1156), Camburg (1166), Rochlitz (1206); hierher gehört wohl auch Lübben (1199). Die Burggrafschaft Neuenburg (1178) ist anscheinend eine Gründung der Landgrafen von Thüringen. Die in Klammer gesetzten Zahlen geben das Jahr der Erstnennung an. Man kann diese Burggrafschaften in Analogie zur allodialen Grafschaft als , .allodiale" Burggrafschaften bezeichnen.