Friedrichs II. nachweisbar ist *); auch eine gleichzeitig ausge stellte Urkunde für das Chemnitz benachbarte Kloster Remse bezeugte er nicht. Die Wettiner erscheinen in der Folgezeit nie mehr in Verbindung mit der Chemnitzer Klostervogtei. Man könnte daran denken, daß sie ihnen im Beginne des 13. Jahr hunderts in den schweren Thronkämpfen im Reiche, die auch das Chemnitzer Kloster in Mitleidenschaft zogen, verloren ging. Die Urkunde von 1216 berichtet, dem Kloster seien damals von König Ottokar von Böhmen mit Friedrichs II. ausdrücklicher Genehmigung Güter entzogen worden, die ihm nunmehr zurück gegeben wurden. In der Tat wissen wir, daß im Jahre 1213 Ottokar einen Feldzug in das Land nördlich des Erzgebirges unternahm. Aber Markgraf Dietrich von Meißen stand zwar 1212 zunächst auf der Seite Ottos IV., ging jedoch sehr bald zu Friedrich II., für den Böhmen eintrat, über; schon im Oktober 1213 treffen wir Dietrich in der Umgebung des Staufers an * 2 ). Sehr ansprechend ist infolgedessen die Vermutung einer Ände rung in den Chemnitzer Vogteiverhältnissen zur Zeit der An fänge Friedrichs II. nicht. Eine andere Möglichkeit gibt uns die Person des Vogtes von 1375 an die Hand. Johann von Waldenburg entstammte einem reichsministerialischen Geschlecht, das wir wiederholt im Be sitze des Amtes eines königlichen Landrichters im Pleißenlande antreffen 3 ). Hugo von Wartha, der Ahnherr des Geschlechtes, ist der erste, im Jahre 1172 genannte pleißnische Landrichter. Ihn finden wir maßgeblich beteiligt bei der Einrichtung eines weiteren Reichsklosters durch Friedrich Barbarossa zwischen 1165 und 1172, des Marienstiftes auf dem Berge bei Altenburg, am Mittelpunkte des Reichsterritoriums Pleißenland, zu dem 3 ) A. Dobenecker, Regesta diplomatica necnon epistolaria histo- riae Thuringiae (künftig zitiert Dob.), Bdi 2, Nr. 1690—1692, vgl. auch 1698. 2 ) Cod. I 3, Nr. 188. 3 ) Vgl. Lobe, Die pleißnischen Landrichter. Mitt. d. Gesch.- u. Altert.-forsch. Ges. d. Osterlandes 9, 1887, S. 363 ff.