Erstes Kapitel auch Chemnitz gerechnet wurde, des sog. Bergerklosters*). Über die Vogtei dieses Klosters ist leider nichts überliefert; wahrscheinlich ist aber, daß sie, da der König sie sich bei der Gründung selbst vorbehielt, von den pleißnischen Landrichtern oder von anderen Angehörigen der pleißnischen Reichsministe- rialität in seiner Vertretung ausgeübt wurde 2 ). Dies wird um so wahrscheinlicher dadurch, daß die Vogtei des dritten pleißen- ländischen Reichsklosters Remse, dessen Gründung 1143 von Konrad III. in die Wege geleitet wurde und dessen Besitzungen 1216 Friedrich II. gleichzeitig mit den Chemnitzer Besitzungen bestätigte 4 ), später ebenfalls in der Hand der Herren von Wal denburg war, und zwar bereits in staufischer Zeit; denn schon im Jahre 1254 wurde sie von den Waldenburgern dem Kloster verpfändet 3 ). Es ist also sehr wohl möglich, daß die Reichs ministerialen von Waldenburg die Vogtei auch über Chemnitz bereits in staufischer Zeit ausübten. Der weiter unten vorzu nehmende Vergleich mit den Vogteiverhältnissen des Klosters Pegau wird die Wahrscheinlichkeit dieser Vermutung erhöhen. Man müßte dann annehmen, daß bei der Neuorganisation der ’) UB. d. Höchst. Naumburg, hrsg. F. Rosenfeld, 1. Bd., Nr. 287. Die Urkunde ist von W. Ruhland, Altenburger Heimatbll. 7, 1938, Nr. 6 mit durchschlagenden Gründen als Fälschung erwiesen worden. Die Fälschung wird von J. Bleich, Die Schreiber und Diktatoren des Bergerklosters zu Altenburg (Thür.) im 13. Jh. (Ungedr. Diss. Würzburg 1940, S. 152 ff.) ins Jahr 1286 gesetzt. Es muß aber eine echte Urkunde zugrundegelegen haben, der die Personennamen ent nommen sind. Die Zeugenreihe stimmt mit Dob. II 449 keineswegs überein; die Vorlage ist vielmehr verloren. Der sachliche Inhalt der Urkunde enthält sicher teilweise Richtiges. Gegen die Beteiligung Hugos von Wartha bei der Klostergründung bestehen keine Bedenken, da wir das Geschlecht von Waldenburg später in engen Beziehungen zum Kloster finden, wo es auch seine Grabstätte hatte. 2 ) Vgl. v. d. Gabelenz. Mitt. d. Ges. d. Osterlandes 4, 1854/8, S. 281. 3 ) UB. Naumburg I Nr. 158. Dob. II, Nr. 1695 f. «) UB. d. Stadt u. d. Klosters Bürgel, hrsg., P. Mitzschke, 1. Bd. Nr. 91.