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der Gegensatz begründet worden sein, der 1126 zum Austrag und zum Ausgleich kam. Eben bei diesem Ausgleich kam Wip- rechts Sohn Heinrich eine wichtige Vermittlerrolle zu. Der König hat nunmehr keines der drei großen Geschlechter bevor zugt oder zurückgesetzt. Es ist vielmehr bezeichnend, daß sie nacheinander alle drei in den Besitz der Lausitzer Mark kamen, der Wettiner erst nach dem Tode Heinrichs von Groitzsch. Damit war eine neue Lage im Gebiet der mittleren Elbe und der östlich angrenzenden Lande, eine klare Machtverteilung ge schaffen worden. Der Norden fiel dem Askanier Albrecht zu, der 1134 mit der Nordmark belehnt worden war, der Süden dem Wettiner Konrad. Wichtige Stücke aus dem Groitzscher Erbe behielt der König für das Reich ein, darunter bezeichnender weise Zwickau, an der Straße von Altenburg nach Prag ge legen und mit wichtiger Zollstätte. Ob damals bereits die Grün dung einer Kaufmannsniederlassung auch in Zwickau, noch weiter gegen Böhmen vorgeschoben als Altenburg, in Angriff ge nommen oder wenigstens geplant wurde, bleibt ungewiß. Auch Teile von Groitzsch selbst und die Vogtei über die beiden Groitz scher Familienklöster Pegau und Bürgel blieben beim Reiche. Damit hatte der König seine Position in einem Gebiete wesent lich verstärkt, in dem die Ansiedlung deutscher Bauern bereits seit einigen Jahrzehnten in Gang gekommen war. Schon um 1100 hatte Bischof Walram von Naumburg eine größere Anzahl Dörfer aus dem Walde roden lassen, und etwa gleichzeitg hören wir von Wiprecht von Groitzsch, daß er viele Ansiedler aus Franken herbeirief, die im Gebiete zwischen Wyhra und Mulde nach Ausrodung des Waldes das Land bebauen und erblich besitzen sollten. Der Pegauer Annalist gedenkt dabei ausdrück lich des guten Beispiels, das Abt Windolf von Pegau für die Hebung der Landeskultur durch Urbarmachung von Wäldern und Sümpfen, Anlegung von Feldern und Gärten und schließ lich Erbauung neuer Dörfer gab 1 ). Es sind dies, wenn man vom 1) Das erste der in musterhafter Weise von Abt Windolf angelegten Dörfer wurde Abbatisdorf genannt. SS. 16, S. 247 zu 1101. Eine Villa