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Die Neugründungen d. 12. Jhs. nicht, Gründungsunternehmerstädte" 187 die Schichtung der bürgerlichen Bevölkerung im Zusammenhang mit den beiden Märkten wahrscheinlich aufzuhellen vermöchten. Der Kaufmannsgilde kam bei der Entstehung der Stadtge meinde auch im mitteldeutschen Osten erhebliche Bedeutung zu, wie am Beispiel von Altenburg gezeigt worden ist. Aber ein „Unternehmerkonsortium" kann sie auch in Altenburg nur in dem Sinne gewesen sein, als sie mit ihren Mitteln die königlichen Planungen durchführen half und dabei die Interessen der Kauf leute vertrat, Planungen, von denen die Stadtgründung nur ein Teil war. Welchem Kopfe solche Pläne entsprungen sind, dies sei betont, wird uns für immer verborgen bleiben; die Initiative bei ihrer Durchführung aber, das ist deutlich geworden, lag durchaus beim Königtum. Fest steht andererseits, daß es ganz gewiß nicht vorzugsweise kleine Leute gewesen sein können, die sich in den neuen Städten niederließen, auch wenn Anhalts punkte für das Bestehen von Kaufmannsgilden fehlen, wie dies besonders in Chemnitz selbst der Fall ist *). Dem wirtschaftlichen *) In Chemnitz begegnet wie in Altenburg, Zeitz, Zwickau, Naum burg, Saalfeld und anderen Städten Mitteldeutschlands die Zwölfzahl der Ratsmitglieder, die jedoch überall — von Altenburg abgesehen — erst in der Zeit um und kurz nach 1300 erkennbar wird. Daß sie ihre Wurzel in der Gerichtsverfassung hat, geht schon daraus hervor, daß als Vorsitzender in allen genannten Städten zunächst ein Richter (iudex, scultetus, pre/ectus) bezeugt ist. Vgl. H. Meyer, Bürgerfreiheit und Herrschergewalt unter Heinrich d. Löwen. HZ. 147, 1933, S. 296 ff. Eine Gegenüberstellung von ,,arm unde rieh" oder, was wohl dasselbe ist, von „Rat", d. h. ratsfähigen Geschlechtern, und „Gemeine" findet ihren Niederschlag in den Quellen, soviel ich sehe, überall erst im 14. Jh. Eine herausgehobene bürgerliche Schicht, die etwa den Gos larer burgenses vergleichbar wäre, läßt sich vorher nirgends nach weisen. Zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen beiden Schichten kam es 1329 in Naumburg. Der Ausgleich erfolgte so, daß künftig im Rate sex de divitibus et sex de pauperibus sitzen sollten. Eine um 1400 entstandene Übersetzung sagt dafür sechse von den riehen und sechse von den gemeynen. UB. Naumburg II (Ms. z. Z. im Zentralarchiv Pots dam) 1329 Febr. 26. Pauper ist also kein wirtschaftlicher, sondern ein sozialer Begriff. In Naumburg mag nach dieser Nachricht das Patriziat schon im 13. Jh. wie z. B. auch in Goslar rechtlich abgegrenzt gewesen