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12 curtes, das sind städtische Grundstücke 1 ), auch der Zehnt des Zwickauer Zolls gehört 2 ). Über diese Kirche und deren Ausstat tung verfügt 1192 allein der König. Es wird auch nicht gesagt, daß ein anderer sich Rechte über sie angemaßt habe, die ihm nun wieder entzogen werden, während bei den Besitzungen des Klosters Bosau im nahen Marienthal ausdrücklich Usurpation durch Ludwig von Planitz erwähnt wird. Der König muß also selbst im Besitz der Zwickauer Kirche und des zugehörigen Zollanteils gewesen sein. Bevor wir es unternehmen, den Vorgang zu deuten, tun wir gut, uns zunächst die sehr komplizierten kirchlichen Verhält nisse Zwickaus zu vergegenwärtigen. Die lokale Forschung hat die im 12. Jahrhundert bezeugten Zwickauer Kirchen ohne weiteres mit der heutigen Hauptkirche der Stadt, St. Marien (seit 1935 „Dom"), gleichgesetzt und hat auch gegen den Wider spruch des um die sächsische Kirchengeschichte hochverdienten Bönhoff 3 ) daran festgehalten 4 ), veranlaßt durch die Tatsache, daß auch die 1118 genannte Kirche (ecclesia parochialis in terri- torio Zwickowe) der hl. Jungfrau Maria geweiht war. Schon ein Blick in die bereits zitierten Urkunden von 1212 und 1192 hätte allerdings deutlich machen sollen, daß 1212 von zwei Zwickauer Kirchen die Rede ist, und daß die Ausstattung der 1192 ge nannten Kirche sich grundlegend von derjenigen der 1118 ge weihten unterscheidet, daß es sich also um eine andere Kirche handeln muß. Wir haben somit die Frage erneut zu untersuchen, wobei uns zustatten kommt, daß die Zwickauer Kirchen zu nächst dem Kloster Bosau, später dem Kloster Eisenberg in- ! ) Vgl. Dob. II Nr. 814: tres curtes in joro novo (Altenburg). Die Ur kunde ist von Heinrich VI. fast gleichzeitig mit der für Bosau aus gestellt. 2 ) UB. Naumburg I, Nr. 377. 3 ) L. Bönhoff, Die Gauparochie Zwickau. Beitr. z. sächs. Kirchen geschichte 32 (1919), S. 64 ff. Ferner die S. 168 Anm. 3 genannte Arbeit Bönhoffs. *) K. Hahn im Deutschen Städtebuch, Bd. 2 (1941), S. 244.