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Vierte Frage. Sind jährliche Schulreviswnen bei dieser Re formation nöthig? Antwort. Auf jeden Fall; denn die Erfahrung, die beste Lehrmeistern, der Menschen, legt es an Tag, daß eben, weil keine Revisionen statt finden, die Schu len im Argen liegen bleibest müssen; so wur de eine oberlaufitzische Schulordnung nur obenhin ge geben, obgleich, wenn sie Lurch gehörige Revisio nen in Ausübung gebracht worden wäre, sie die Land- und Stadtschulen auf einen viel bessern Stand ge bracht haben würde. —- Es bleibr ein für allemal nothwendig, sticht allein das Weiseste zu befehlen; sondern es auch wirklich auszusühren. — Sachsen besitzt die weisesten Gesetze, aber was hat von jeher brr Oberlausttz wegen ihrer besonder» Verfassung gefehlt? Antwort. Die Vollstreckung der besten Anord nungen; daher es auch, im spöttischen Sinne, in dieser Provinz zur Volköstimme ward: „unter jedem Mandate siche ein (k. S.), „das Heiße: Laßt schleichen; ferner: „der Nagel im Gerichtskretscham halte je- „ des Mandat am Besten; hiernächst, „daß man nach so vielen Mandaten nur »»Eins Einmal bekommen möchte: was