Freimüthige Fragen wie dem im Argen liegenden Schulwesen überhaupt, insbesondere aber in dem Kgl. Preuß. Antheile der Oberlausitz ... aufgeholfen werden könne
Titel
Freimüthige Fragen wie dem im Argen liegenden Schulwesen überhaupt, insbesondere aber in dem Kgl. Preuß. Antheile der Oberlausitz ... aufgeholfen werden könne
2S nke die nämlichen Revisoren ein und die nämlichen Dl. strikte fortdauernd besuchen; sondern Laß sie, wie Mis stonarien, von Zeit zu Zeit alle Distrikte der Monar- chic bereisen; dadurch erlangt der Centralpunkt, näm lich der Scaatsrach, von allen Distrikten der Monar chie die verschiednrn gemachten B Pachtungen ihrer Revisoren, und kann dann nach ferner Weisheit -ae Zweckmäßige hersusnrhmen und ansrdnen..— 4-) Mußen Revisoren nur dahin knstru-ret seyn, außer der Vorschrift der Schulordnung, und zwar im buchstäblichen Sinne, keine wilikührlichen eigenmächtigen Ahanderungen zu tr ffen,son dern blos als Vollstrecker der konstitutionell" Schul- Verfassung zu erscheinen; Mängel, die sie wahrneh- men oder ihnen mikgethcift werden, mch'ffen von ih» zier» nur aä rekeren^nrn gensmmen,und der allerhöch sten Behörde, mit ihrem unmaHgebÜchen Gutachten begleitet, zur Prüfung dargesiellt werden. A ) Würde eine Regierung wohl rhun, wenn sie eine entworfene Schulordnung, wenigstens auf rc> Jahr, als unverbrüchliches Gesetz ihrer Monarchie pudlicirte; nach r o Jahren sich aber Vorbehalte, nach Leu Fortschritten oder auch nach denen sich offenbaren den Mängeln, die durch unerläßliche arnurlle Revisio nen ihr bekannt würden, Abänderungen, dem Bedürf nisse der Zeit, und des individuellen Verhältnisses des Staats angemessen, zu treffen; oder es bey der zeit- hcrigen zu lassen. Denn nur zu oft zeigt der Fortgang rin und der andern neuern Einrichtung durch Erfah rung erst die Proben -er BestehlMeit. UcbrigenS teigen auch Regierungen durch kurz auf einander fol-