Freimüthige Fragen wie dem im Argen liegenden Schulwesen überhaupt, insbesondere aber in dem Kgl. Preuß. Antheile der Oberlausitz ... aufgeholfen werden könne
Titel
Freimüthige Fragen wie dem im Argen liegenden Schulwesen überhaupt, insbesondere aber in dem Kgl. Preuß. Antheile der Oberlausitz ... aufgeholfen werden könne
SS gende Abänderungen und Erläuterungen, daß sie in ihren Befehlen Rückschritte thun müs sen, und dies erregt bei dem denkenden Publica Mis trauen in ihren Anordnungen. Hiebei sind aber Local-Verhältnisse, die eine Remeduc im We sentlichen nicht, sondern in Ncbenumsiänden erhei schen, durchgehend« ausgenommen. 6. ) Müßten die Revisionen nur unmittelbar unter dem Staaterathe stehen, und nur aus aller höchster Quelle ihre Instructionen erhalten. 7. ) Da kein Staat Wächrer genug haben kann, um stets vom Ganzen unterrichtet zu seyn, um bestimmt zu wissen, ob die Befehle vollzogen werden; solchen Männer aber, die Revisoren sind, Biedersinn, graber Charakter, überdies auch richtiger Blick zuge trauet werden ^ mithin, daß sie unterscheiden, WaS vielleicht unter Umst-inkrn dem Staate nützlich seyn dürfte; so könnte diesen, da sie die ganze Mo narchie durchreisen, sich sowohl mir dem Hütten- als mit dem Pallastbewohnerin Bekanntschaft setzen, ge heime Instruktionen gegeben werden, nicht allein auf die allgemeine Volksstimme Obaebt zu nehmen, son dern auch auf den Eifer der Beamte» im Dienste des Staats, um die individuellen Landcsgebrechen zur al lerhöchsten Cognition zu bringen, mit einem Worte r sie könnten Beobachter der individuellen Staatsverwaltung und die geheimen Referen dar» des Staaterathe seyn. Hier kann man die Einwendung machen, baff, wenn Geistliche, z. B. Superintendenten als Reviso ren angestellt würden, sie zn diesen Special-Staats-