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«lich, (außer den leider durch Schlendrian bei, ^ gebrachten Religionskennkniffen,) lesen, d. h. daß es das, was es las, verstand,) schreiben und ^ rechnen konnte. — Auf diese Weise könnte der Ver fasser Bogen onfüllen, um die im Argen liegen- , den Grundsätze über Schulwesen, wenn es un- < ter der jeitherigen Führung im Allgemeinen blei- j ben sollte, mitzutheilen. — So viel also nur Ue- , bcrhaupt. Insbcsondexc strahlt cs aber noch mehr in , die Augen, wenn man bedenkt; baß entweder eine auf , dem Lande sich aufhaltende Herrschaft, ihrer finanziel len Verhältnisse wegen, um ihre Oekonomie sich be kümmert, w o bleibt dann die Sorge für die Schu - le? findet eine Herrschaft keinen Geschmack an Oeko- nomic, so ist sie größtentheils gar nicht anwesend auf ihrem Guthe; hat daher nur zu sorgen, daß ihre WirrhschaftS-Miethlinge ihr Interesse befördern, w o bleibt dann dieSchule? — — ! " Von Iustitiarien will ich nicht erst besondere Erwähnung thun; denn Schulsachen sind in der Re gel Okkioialis, mithin ohne Sporteln, daher Onera, — er§o Oeliosa. — ! In Städten ist dies der nämliche Fall; denn, in den sogenannten ehemaligen Oberlausitzischen Sechs- Städten, (wo Görlitz und Lauban sich dermalen un ter Königl. Prcuß. Hoheit befinden) bestehet das 6re- rniunr 8enatus aus lauter Juristen, die zuviel Mit dem 7ure in re und acl rern, zu thun haben; daher keine Zeit besitzen, sich mit Schulen achzu- gebcn. Von kleinen Landstädten, wo Profession!« sien den Stadrrath ausmachen, darf man es nicht erst verlangen, daß solche zum Bau der Nach-