Freimüthige Fragen wie dem im Argen liegenden Schulwesen überhaupt, insbesondere aber in dem Kgl. Preuß. Antheile der Oberlausitz ... aufgeholfen werden könne
Titel
Freimüthige Fragen wie dem im Argen liegenden Schulwesen überhaupt, insbesondere aber in dem Kgl. Preuß. Antheile der Oberlausitz ... aufgeholfen werden könne
„anbefohle, Laß die übrigen alle aus- »geübt würden.*) Wenn also ein Volk durch den Grad der Cultur auf die Maasregeln einer Regierung zu sehn gewohnt ist, und bemerkt, daß Befehle (die ohnleugbar in der Anwendung Gut wären) in keine stricte Ausfüh rung gebracht werden; was kann dies anders zuwe ge bringen? als Gleichgültigkeit gegen alles Gesetzliche, weil Inkonsequenz und Indo lenz sich vor Augen stellt? welchen unsäglichen schädlichen Einfluß dies fürs Ganze haben muß, ist Buchstaben-Verschwendung, es erst schrift lich vorzustellen. Mithin, wenn in aller Hinsicht Vollstreckung der Befehle die Seele aller Ad ministrationen im Staate ist, und wo dieses fehlt, jedem Denkenden die Sentenz bei Befehlen einfällt: L! taouilles pbilolopbus rnanülles; so muß, vorzüglich bei einem so wichtigen Gegen stände als Schulverbesserung für den Staat ewig bleibt, wenn man es anders warm und nicht lau mit der guten Sache meint, und daher das Publikum nicht immer täuschen will, Schulrevisionen jährlich ohne Fehl statt finden. Und dieses noch aus folgenden Gründen: *) Hierher gehört auch das, was ein ZacharkS so weise, aber leider fruchtleer, sagte: Was hilft! Gesetz? was helfen! Strafen? wenn Obrigkeiten gerne schlafen!