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Academia Medicinae Dresdensis „ArGeitsschwtz aktwell Promotionen Inhalations-Anästhesiemittel, die chen (Zone G und Zone M) sindaPatiente Zündquellen fernzuhalten. Insbesonde cnen Ot sprechend den Zonen: gen-Kohle aktionen getriggert werden (z. B. auton ren dur tialausgleich verbunden sein aurbelass in allgem edeckunge Bücher i steht, darf z. B. ein HF-Chirurgiege ohne Inertgasspülung nicht verwend Brand- alkoholi iissen au n oder da aus able etreffende Gelingt es bei der Anästhesie, Explo sionsgefahren mit ausreichender Sicher heit durch geeignete Wahl der Narkose- Gemische und deren Herstellung zu vermeiden, kann auf weitere Schutzmaß nahmen gegen Explosionen verzichtet werden. Wie in der Ausgabe 4 unserer Hoch schulzeitung angekündigt, wird im fol genden das Merkblatt zum Brand- und Explosionsschutz im Gesundheitsdienst veröffentlicht (M 639, Stand 1985) Am Dienstag, dem 16. April, verteidi gen im Hörsaal der Klinik für Orthopädie ihre Promotion 14.30 Uhr, Dipl.-Med. Ulrike Thieme, Thema: „Die neurogene Appendicopa- thie - eine Abhandlung zu Klinik und Pa thogenese der Erkrankung", 1. Gutach ter: Prof. Dr. med. M. Müller 15.10 Uhr, Dipl.-Stomat. Sabine Kreu tei, Thema: „Vorkommen, Therapieme thoden und -ergebnisse des Mammakar zinoms im Kreisgebiet Meißen von 1960 bis 1980", 1. Gutachter: Prof. Dr. med. Eberhardt 15.50 Uhr, Dipl.-Stomat. Birgit Bor mann, Thema: „Das Peristestverfahren - klinische Prüfung", 1. Gutachter: Prof. Dr. med. Staegemann . . der Ausgabe 8 (Erscheinungsda tum 22. April) ist am Donnerstag, dem 11. April. brennbare Stoffe sind und im Gemisch mit Luft, Sauerstoff und Lachgas „explo sionsfähige Atmosphäre" bzw. „explo sionsfähige Gemische" bilden, wie z. B. Ether pro narcosi (Diethylether) und Cy clopropan, sind weitgehend verdrängt worden; sie wurden ersetzt z. B. durch Fluothane/Halothan und Penthrane, die zwar brennbar sind, jedoch in der ange wendeten Dosierung im Gemisch mit Luft, Sauerstoff oder Lachgas unterhalb der unteren Explosionsgrenze bleiben und daher keine „explosionsfähige At mosphäre" bzw. kein „explosionsfähiges Gemisch" bilden. Die meisten Verdampfer sind so ge baut, daß keine „explosionsfähigen Gemi sche" entstehen können. Brennbare, leichtverdampfende Hautreinigungs- und Hautdesinfektionsmittel, die „explosions fähige Atmosphäre" bilden, wie z. B. Di ethylether (Waschether) und Ether Petro lei (sehr leichtes Benzin, Gemisch, vor nehmlich aus Pentan und Hexan), sind fast bedeutungslos geworden, weil nur noch kleine Mengen für Vorreinigung -nd Entfettung des zu desinfizierenden Wundgebietes benutzt werden. Man kann also auf sie verzichten. Ihre Auf gabe wurde weitgehend übernommen von Stoffen, die teils wegen hoher Zünd energie weniger gefährlich - Merfen- Tinktur, Kodan-Tinktur teils unbrenn bar - Dichlormethan (Methylenchlorid) - sind. Bei Vermeidung oder Einschränkung von Stoffen, die explosionsfähige Gemi sche zu bilden vermögen, ist an erster Stelle zu prüfen, ob brennbare Stoffe durch solche ersetzbar sind, die keine ex plosionsfähigen Gemische bilden. Bei An wendung dieser Maßnahme muß die Konzentration der brennbaren Stoffe un terhalb der unteren oder oberhalb der oberen Explosionsgrenze gehalten wer den. In der Medizin ist es üblich, unter halb der unteren Explosionsgrenze zu bleiben. Bei allen Gemischen mit brennbaren Narkotika wird der explosionsfähige Kon zentrationsbereich durch die Verwen dung von Lachgas anstelle von Luft bzw. Sauerstoff stark erweitert. Dadurch kann die untere Zündgrenze wieder in den Be reich der Anwendungskonzentration fal len. Daraus folgt: Wenn bei der angewen deten Anästhesiemethode explosionsfä hige Gemische auftreten können, muß das Atemsystem stets als Zone G angese hen werden. Müssen in dieser Zone elek trisch betriebene Betriebsmittel einge setzt werden, sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch Lüftungsmaßnahmen soll soweit wie möglich die Bildung gefährlicher ex plosionsfähiger Atmosphäre verhindert oder eingeschränkt werden. Auf Schutz maßnahmen kann verzichtet werden, wenn durch Luftwechselzahl und Luftfüh rung gewährleistet ist, daß sich an keiner Stelle und zu keiner Zeit gefährliche At mosphäre bilden kann. Es ist sicherzustellen, daß die Einrich tungen für die technische Lüftung - wie Ventilatoren, Lüftungskanäle, Leitbleche, Zu- und Abluftöffnungen usw. - nicht un wirksam gemacht werden. Ihre Wirksam keit muß regelmäßig durch sachkundige Personen geprüft werden. Die ausgeatmeten Inhalations Anästhe siemittel-Gemische müssen mit Rücksicht auf Gesundheits-, Brand- und Explosions ¬ tische Defibrillation). Deswegen solli 1598) Maßnahmen des Explosionsschutzes Verhindern der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und explo sionsfähiger Gemische - primärer Explo sionsschutz. Kinderwagen statt Panzer Aufteilung der explosions gefährdeten Bereiche in Zonen In medizinisch genutzten Räumen kann durch Atmungsanästhesiemittel und gefahren aufgefangen und ins Freie abe M die n leitet werden; das gleiche gilt mit Rüc fl en ei sicht auf Gesundheits- und Brandgete da durch brennbare Flüssigkeiten Explo sionsgefahr entstehen. Es werden die ex plosionsgefährdeten Bereiche unterteilt in solche der Zone G (umschlossene me dizinische Gassysteme) und solche der Zone M (medizinische Umgebung). Zone G ist anzunehmen im geschlosse nen Atemkreislauf einschließlich der Atemorgane des Patienten und wenn in diesem System ungeschützte zerbrechli che Teile oder Stellen vorhanden sind, die sich unbeabsichtigt lösen können oder starker Alterung unterliegen, in de ren Umgebung bis zu 5 cm. Zone M ist stets anzunehmen in der Umgebung der Zone G, wenn - wie vor her gesagt - ungeschützte zerbrechliche Teile vorhanden sind, und zwar mit einer Ausdehnung von 20 cm (5 cm bis 25 cm vom System). Zone M ist zeitweilig anzunehmen in nerhalb eines Pyramidenstumpfes unter der OP- Tischplatte (Begrenzung 30 ° nach außen geneigt), wenn brennbare Hautreinigungs- oder Desinfektionsmittel angewendet werden, und im Umkreis von 25 cm um den Strühstrahl, wenn brennbare Flüssigkeiten versprüht wer den, z. B. Chlorethyl (gezielt, nur in ge ringen Mengen und nur für kurze Zeit!). Bei ausreichender mechanischer Lüf tung (Klima-Anlage) des Raumes entsteht keine Zone M. Ausreichend ist die Lüf tung hierfür, wenn eine Luftwechselzahl von mindestens - 15 je Stunde bei Anlagen ohne Umluft oder - 60 je Stunde bei Anlagen mit Umluftan teil gewährleistet ist und - bei Anlagen mit Umluftanteil dieser höchstens 80 Prozent beträgt. Entstehen andere explosionsgefähr dete Bereiche als die hier genannten, gel ten die üblichen Regelungen des techni schen Explosionsschutzes. Für solche Bereiche gelten die Bedingungen der Zo nen G und M nicht. . Für die Flächendesinfektion mit alkoho lischen Desinfektionsmitteln gelten be sondere Regeln. Explosionsgefährdete Bereiche im OP-Saal In OP-Sälen mit ausreichender Lüftung tritt nur die Zone G auf. In OP-Sälen ohne ausreichende Lüftung tritt zusätzlich die Zone M auf. 85 Prozent der Industrieproduktion der Udmurtischen ASSR im Gebiet der Mittle ren Wolga umfaßte früher die Verteidi gungsindustrie. In den Jahren 1989/90 wurde nun eine entscheidende Umstel lung auf die Produktion von Konsumgü tern vollzogen. Außer der Produktion von Autos, Motorrädern, Waschmaschinen, Rundfunkgeräten und Kinderwagen, für die Ishewsk, die Hauptstadt dieser ASSR, in der gesamten UdSSR bekannt ist, wurde die Fertigung von modernen medi zinischen Geräten aufgenommen, ebenso von Ausrüstungen für die Lebens rnittel- und Verarbeitungsindustrie. (Aus Prawda vom 22. 1. 1991 Übersetzt von E. Lohse) Am Dienstag, dem 23. April, verteidi gen im Hörsaal der Klinik für Orthopädie ihre Promotion 14.30 Uhr, Dipl.-Med. Frank Taupitz, Thema: „Probleme der psychiatrischen Versorgung von Patienten aus Entwick- "lungsländern bzw. außereuropäischen Kulturkreisen", 1. Gutachter: Prof. Dr. med. Bach 15.10 Uhr, Dipl.-Med. Detlef Thomschke, Thema: „Tierexperimentelle Untersuchungen zu kryotherapeutischen Möglichkeiten bei Hautverbrennungen", 1. Gutachter: Priv -Doz. Dr. med. Koza 15.50 Uhr, Dipl.-Med. Volkmar Herkt, Dipl.-Med. Hermann Schulz, Thema: „Einsatz der Mikroelektronik zur Rationa- " lisierung der Arbeit in der Biopsiediagno stik", 1. Gutachter: Doz. Dr. med. Schuh 16.30 Uhr, Dipl.-Med. Ulrike Bock mühl, Thema: „Morphometrische Unter suchungen zur prognostischen Bedeu tung der „Nucleolar organiser regione" (NOR’s) beim invasiven duktalen Mam makarzinom, 1. Gutachter: Prof. Dr. med. Kunze ben. Solche Geräte sind mit dem Bud tane®, H staben „AP" gekennzeichnet. der Klasse M entsprechen. Andere G tatt M 6: räte dürfen in diese Bereiche gebrt werden, solange keine Gefahr besenene/Verc ein MA tritt, müssen fest eingebaute Geräte sM mmt wor plötzlichen Ladungsausgleich kann e Wverhütu Funke entstehen. Daher sind in mea " nisch genutzten Räumen, in denen ai gemeine grund ihrer bestimmungsgemäßen Vf I* 8.1) I wendung explosionsgefährdete Zo« (Verlag I entstehen können, Schutzmaßnahm notwendig, die das Entstehen gefäm »genoss eher Aufladungen verhindern. tinien. Für den Menschen selbst stellen el wheitsre Halogen Es gibt zwei Arten von AP-Gerätene idheitsscf ren auch für Sauerstoff-Lachgas-Gen norgänge sehe. Somit entsteht an der Ausatems« »können aller Anästhesie-Systeme keine „medbster, OP- nitücher. werden. Auch elektrostatische Aufladung! .ir eyr können zur Zündquelle werden. Be 118-32, - nische Umgebung". Verhindern der Zündung explosionsfähiger Atmosphäre und explosionsfähiger Gemische P 9 ifen. Das Aus den explosionsgefährdeten Ben ion Sitze • Geräte mit Anästhesiemittel-Prüturhier in der Klasse G (Kennzeichnung AP-G). S mbar aus dürfen in den Zonen G und M verwend mhale A werden (Zeichen auf grünem, 2 cm ta ste wird tem und mindestens 4 cm langem Band n9 gesun • Geräte mit Anästhesiemittelprütu der Deut der Klasse M (Kennzeichnung AP). Saufend tungsgegenstände müssen untereineHormen der, mit dem Fußboden und mit dem _ tentialausgleich ableitfähig verbun*. sein. Der Fußboden muß elektrostatis 0 VI leitfähig ausgeführt und mit dem Pot sone An tialausgleich verbunden sein. Die Abt Rgsduel widerstände dürfen nicht größer als 1 “renstra Ohm (100 M Ohm) sein, sollten jedo i-Bestimrr nicht unter 5x104 Ohm (50 kOhm) sind zur Verwendung in der Zone Maerausgeg gelassen, jedoch nicht in Zone G (Ze Lachgas chen auf grünem Punkt von 2 cm Dura j N,o) v messer). betsschäc In Bereichen, in denen die Zone Mai gen. IEC 60 • Kleidung ® .Sicher Der Oberflächenwiderstand der Kleide B Allgem sollte 109 Ohm nicht übersteigen. Ü 57 107/ den Betriebsbedingungen nach DIN 5 Prüfen vo Teil 4 (Lüftung in Krankenanstalten) ed Unisch ge len Kleidung und Wäsche aus Misch Bugsquell weben mit mindestens 30 Prozent An Straße 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Ad .. ladungen (z. B. ableitfähiger Fußbode t9s26 auch in solchen Räumen durchgeh ysryag werden, in denen sie nicht aus Grün* fonnien des Explosionsschutzes erforderlich sind ? dur we mit I Schutzmaßnahmen chutz-Ric tgsquell • Bauliche Schutzmaßnahmen J ! 06 140, 6 Alle berührbaren, leitfähigen Eindd Vor dem Auftreten der Zone M, d. h.wL der Anwendung brennbarer Mittel, mipsnonung sen sie jedoch aus diesen Bereichen efaan nai fernt werden. Während die Zone MbPronung Ittel 4: Ve a in ex ßexV)" (i gilt dies für elektrische Geräte. Elek stens 5c sehe Geräte dürfen in diesen Zonen npungen be verwendet werden, wenn sie die A meiden ästhesiemittel-Prüfung" bestanden 1 zvor Ges trostatische Entladungen im allgemein keine Gefahr dar. Es besteht jedochdeitinien Möglichkeit des Erschreckens; dadur Wahren können Fehlhandlungen ausgelöst w 17n9 (Ri den. Ferner können Meß- und Regel 21/20! räte gestört und automatische Therap "nerheitsr