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OartmbaNwirtfckaü vciri.i^kir o^mistcü-koir8kE ^Lrtlckastszcüun§ des dcutsckmGartenbaues Vevtsod« Karten d« u reit u ng tür den Ludetengau Oer Lr v erdsgSrtner und 61 u in e n d i n d e r in Wien FmN. Leitung kür den Kartendau im Iteiokanäkrstanä u. dlittetlung» blatt cier liauptvereinigung der deutsoden Kartenbau virtsokskt NkuptsekriktleLtunx: Nerlin-Ltisrlottendurz 4, 8ektt1ter8tr»üe 38/39. k'srnruk 914208 Verlag: 6Lrtneri8cke VerlL^8se8e1t8e^skt I)i-. t-anZ 1^6-, keilin 8XV 68, lioe1i8tr»üe 32, l"epDl-rik >76116. ?o8t8e!ieekkonto: kei-tin 6703. ^nrei8enprei8: 46 miu dneite ^ttliimeterreiis 17 ?k., 7'extanreiLea rom-prei« 50 ?k. 2ur 2eU »8t ^nrelxenpi-ei^kte !>Ir. 8 v. 1. ^ußU8t 1937 ^nLeißenannaliM68c1iIuü: Vien8tak knüll, änreißensnnuliniel l'n»nlck,irt (06er), 06er8tr. 21. k^ernr. 2721. ?08t8e1,eeklc.: Nerlin 62011. TrküNun^ort: k'rsnkkurt (O.). ^r8ekeint vüekentliek. Nern^^edükr, ^«8xade monrrU. N^k. 1.-, ^U8^ade 8 lnur kür >1itgNe6er 6e8 Neied8nSdr8tsn6e8) vierteljtNir!. N.U. 0.75 Lu/üßl. p08ide8teNk;ebükr. postveriagsort krsnitturt/ Oder - Ausgabe S verlln, Oonnerstsg, 9. Oktober 1941 58. dabogsng — Kummer 41 -4u8/üürunAscrnvv6iLUNLs 6sr Hcruptvsrsim'§un§f 2U7 ^oorckounA IVr. 34/41 vom 2. Oktober 1941 Bewirtschaftung Ser Äpselernte 1941 Nachstehend »eeölscntlichen wir im Wortlaut die »an ter Hauptocreinigung der deutschen (Äartenbauwlrtichast erlassene «nssithrungaanweisn», ,n der in dieser Nummer verösseutlichteu Anordnung über die Bewirt- schastung oon Aepscin. rchristleitung. I. Aepfel sind, soweit nicht in Abschnitt V der Anordnung Nr. 31/41 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtsckwft belr. Bewirischaftung von Aepfeln vom 2. Oktober 1941 ein anderes bestimmt ist, mit Wirkung vom 2. Oktober 1941 beschlagnahmt. Die noch nicht geernteten Npfel- mengen gelten mit ihrer Aberntung als beschlag nahmt. Bei der Einfuhr von Aepfeln aus dem Ausland tritt die Beschlagnahme mit dem Ueber- schreiten der Zollgrenze ein. 2. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß über Aepfel nur nach den Anordnungen und Wei sungen der Hauptvereinigung und auf deren Wei sung durch die Gartenbauwirtschaftsverbände durch Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen verfügt werden darf. Entgegenstehende Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen, z. B. Anbau- und Lieferungs verträge, sind unwirksam, falls nicht der zuständige Gartenbauwirtschaftsverband ihre Aufrechterhaltung und Erfüllung genehmigt. 3. Unbeschadet der Beschlagnahme dürfen di« Inhaber von Erzeugcrbetrieben aus ihren Vor räten ihren Eigenverbrauch und den ihrer Haus haltsangehörigen decken. 4. Die Bestandsmeldung gemäh Abschnitt II der Anordnung Nr. 34/41 hat folgende Angaben zu enthalten: s) Name und Anschrift des Meldenden, d) Art des Betriebes (genaue Bezeichnung, z. B- Erzeuger, der ausschließlich an BASten ab liefert, Erzeuger der ausschließlich auf Wochen märkten seine Ware absetzt, Einfuhrverteiler (Importeur), Einfuhrversandverteiler, Ver sandverteiler, Empfanggroßverteiler (Waggon- bezieher, Großverteiler), c) Menge der anmeldepflichtigen Aepfel einschließ lich der Menge für den Eigenverbrauch und etwa bereits vertraglich gebundener oder zur Verarbeitung bestimmter Aepfel (dabei sind die Mengen für den Eigenverbrauch, die etwa bereits vertraglich gebundenen Aepfel und die zur Verarbeitung bestimmten Aepfel gesondert aufzuführen), d) Anschrift der etwaigen Käufer, e) Anschrift des Lagers der Apfelmengen. Die Meldungen sind durch die Gartenbauwirt schaftsverbände der Hauptvereinigung aufgerechnet zuzuleiten. Die Meldungen sind nach folgenden Gesichtspunkten aufzuslellen: 1. Menge der gemeldeten Apfelmengen ins- gesamt, 2. äufgeteilt nach Meldungen von Erzeugern, Verteilern usw. (s. hierzu 4d). Die Meldungen sind bis zum 13. Oktober 1941 zu erstatten. 5. Die Verteilung von Aepfeln hat durch die Bezirksabgabestellen und den Handel gemäß Ab schnitt VI der Anordnung 34/41 schlüsselmüßig.an ihre bisherigen Kunden zn erfolgen. Die über gebietliche Lenkung und Verteilung von Aepfeln wird durch die Hauplvereinigung, die gebietliche Lenkung und Verteilung durch die Gartenbauwirt- schaftsvcrbände vorgenommen. Die Hauptvereini gung bestimmt durch Anweisung an die Wirt- jchaftsverbände die Mengen von Aepfeln, die je- weAs in einem bestimmten Zeitraum innerhalb eines jeden Wirtschaftsverbandsgebietes dem Ver brauch zngeführt werden dürfen. Etwaige größere Ankünfte von Aepfeln sind durch die Wirtschafts- Verbände mit Lagerbindung zu versehen. (Hier unter sind zu verstehen sowohl Zufuhren aus dem Auslande als auch aus anderen Verbandsgebicten und nicht vorhcrgesehener größerer Anfall aus dem eigenen Gebiet). Der Versand von beschlagnahmten Aepfeln aus dem Gebiet eines Gartenbnuwirtschastsverbandes in das Gebiet eines anderen Gartenbauwirtschafts verbandes ist verboten, soweit nicht die Haupt- Vereinigung andere Weisungen erteilt. 6. Der Versand von beschlagnahmten Aepfeln darf nur gegen die von der Hauptvcrcinigung ausgegebenen Freigabescheine erfolgen. Die Aepfel dürfen nur gegen vorherige oder gleichzeitige Her gabe von Freigabeicheinen der Hauptvereinigunq bezogen werden. Die Freigabescheine sind nicht übertragbar, sie geben keinen Rechtsanspruch aus Belieferung. 7. Die Belieferung der Wehrmacht erfolgt gleich falls gegen Freigabescheine. Wegen der Belieferung der Industrie mit Aepfeln behält es bei der Anordnung der Hauptvereinigung Nr. 29/41 vom 3. Inni 1941 (RNVbl. S. 209) betr. Versorgung der Industrie mit Obst sein Be wenden. 8. Tie Gartenbauwirtschaftsverbände erhalten die auf ihr« Gebiete entfallenden Anteile an Frei gabescheinen jeweils für einen bestimmten Zeit raum. Die Freigabescheine werden vom zuständi gen Gartenbauwirtschaftsverband nur solchen Empsangsgroßverteilern ausgehändigt, die sich schon bisher nachweislich mit der Verteilung von Aepfeln beschäftigt haben, über ordnungsmäßig« Lager räume und Kistenmaterial verfügen und die Gewähr für fachmännisch pflegliche Behandlung der Früchte bieten. Die Freigabescheine sind durch die Emp- fangsgroßverleiler an den Gartenbauwirtschafts- verbaiid, aus dem die Belieferung erfolgt, einzu- senden. Der Käufer kann mitteilen, welcher Ver sandverteiler mit der Lieferung beauftragt werden soll. Freigabescheine, die unmittelbar an die Ver- saudverteiler eingesandt werden, dürfen nicht be liefert werden. Nach erfolgter Lieferung ist der Freigabeschein durch den Versandverteiler unver züglich nusgefüllt au den für ihn zuständigen Gar tenbauwirtschaftsverband einzusenden. Die über Freigabescheine bezogenen Apfelmengen dürfen nur nach Weisung des für den Empfangsgroßverteiler zuständigen Gartenbauwirtschaftsverbandes in den Verkehr gebracht werden. 9. Ans dem Ausland eingeführte Apfelmengen werden ausschließlich durch die Hauptvereinigung verteilt. Die Weisungen an die Wirtschaftsver bände über den Verkauf und die gebietliche Ver teilung werden gesondert herausgegeben. 10. Jeder Versand von Frischobst aller Art (mit Ausnahme von Weintrauben und Südfrüchten) im Stückgut- oder Expreßgutverkehr unterliegt, wie sich aus Abschnitt IV der Anordnung 34/41 ergibt, innerhalb der Gebiet« der dort genannten Reichs bahndirektionen der Bescheinigung durch die zu ständigen Ortsbauernführer bzw. Gartenbauwirt schaftsverbände. Hierzu wird im einzelnen folgen des bestimmt: 3) Vom zuständigen Gartenbauwirtschaftsverband anerkannte Edclobstbetriebe und alle Erwerbs- obstbctriebe, die von den Ausnahmebestimmun gen des Abschnitts IV Gebrauch machen wollen, haben dies — unter Angabe der in ihrem Besitz befindlichen Apfelmengen (vgl. Abschnitt II der Anordnung), des Hundertsatzes des ge wünschten freien Verkaufs und der Anschrift des zuständigen Ortsbauernführers — dem zu ständigen Gartenbauwirtschaftsverband zu melden. b) Die Gartenbauwirtschaftsverbände übermitteln den Ortsbaucrnführern eine Liste dieser Edel obst- und Erwcrbsobstbetriebe mit Angabe der von den einzelnen Betrieben gemeldeten Ge samtapfelmenge sowie des für den freien Ver kauf gewünschten Hundertsatzes. Die Orts bauernführer geben den gewünschten Hundcrt- satz, ,im Höchstfälle jedoch sa) bei Edelobstbetrieben 100 v. H., bb) bei Erwerbsobstbetrieben 10 v. H. der gemeldeten Apfelmeuge zum Versand da durch frei, daß sie auf den Frachtbrief oder dieErpreßgntkarie entweder ihren Tienstftempel (ohne Namcnszufügung) setzen oder in Er mangelung eines Dicnststempels ihren Namen mit dem Zusatz „Ortsbauernführer" schreiben. Angesichts der Erfolge, die sich !m Rahmen der wirtschaftlichen Neuordnung Europas immer stärker bemerkbar anbahnen, versucht die pluto- kratisch-bolschewistische Front immer verzweifelter nach irgendwelchen lächerlichen Behauptungen und Unterstellungen zur Untergrabung der werdenden europäischen Gemeinschaft. Es ist für uns ohne weiteres verständlich, daß die Kriegshetzer von Moskau bis Washington dabei ausschließlich in die alten Phrasen zurückfallen, die schon einmal im liberalistischen Zeitalter zur wirtschaftlichen Ver sklavung von Millionen Werktätigen geführt haben Die Versklavung hat vor allem die europäische Landwirtschaft zu spüren bekommen, da die einzelnen europäischen Staaten das Bewußtsein von der Bedeutung eines bodenständigen Landvolkes verloren, sich in 'ernährungswirtschaftliche Abhän gigkeit vom Weltmarkt begaben und damit unter die Finanzknnte Englands gerieten. Heute ver sucht man in London und Neuyork die These zu verbreiten, daß ein gesundes internationales Wirt schaftsleben uur möglich sei, wenn die Markt ordnung mit all dem Drum und Dran, wie sie von Deutschland entwickelt sei, verschwinde. Diese Rattenfängermelhoden kennen wir, es ist die alle Parole „haltet den Dieb", oder „nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig". England und seine Trabanten allein tragen die Schuld am Zusammen bruch des alten Welthandels. Mau versuchte sich reiiizuwaschen, indem man Deutschland mit seinen Ordnungsbestrebungen als den Schuldigen hin- stellte. England wird also mit seinen Propaganda methoden nicht viel Erfolg haben, denn die euro päischen Völker haben die Vorteile des Markt ordnnngssystems, wie es von Deutschland im Laufe der letzten Jahre entwickelt wurde, zu eindeutig gespürt. Deutschlüd hat durch die Ordnung seines inneren Marktes die Vorausjetzung für eine ge- Jn der gleichen Weile bescheinigen die Orts bauernführer denjenigen Erzeugern von Aep feln, die diese nicht erwerbsmäßig anbauen (Schrebergärtner, Hausgartenbcsitzer usw.), auf Antrag ohne weitere Prüfung die Zulässigkeit des Versandes. c Bei allem übrigen Frischobst, d. h. Frischobst mit Ausnahme von Aepfeln, Weintrauben und Südfrüchten, erteilen die Ortsbauernführer den Erzeugern auf Antrag die Bescheinigung aus dem Frachtbrief oder der Expreßgutkarte. d) Verteiler, die Frischobst (mit Ausnahme von Weintrauben und Südfrüchten) versenden wollen, haben dem zuständigen Gnrtenbauwirt schaftsverband einen entsprechenden Antrag mit Begründung vorzulegen. Gibt der Garteu- bauwirtschastsverband dem Antrag statt, so versieht er den Frachtbrief oder die Expreß- gutkarte mit seinem Dienststempel (ohne Namenszufügung). e) Die Absender haben die Beförderungspapiere der für die Erteilung der Bescheinigung zu ständigen Stelle (Ortsbauernführer oder Gar- tenbauwirtschaftsvcrband) vollständig ausgcfüllt vorzulegcn. 11. Die in Abschnitt IV Abs. 2 und Abschnitt V Satz 2 der Anordnung ausgesprochene Versand- bcschränkung hat zur Folge, daß die Eisenbahnen in den Gebieten der angegebenen Reichsbahn direktionen Frischobst aller Art (mit Ausnahme von Weintrauben und Südfrüchten) im Stückgut- oder Erpreßgutverkehr nur aunehmen, wenn die Zulässigkeit des Versandes auf den Beförderungs papieren bescheinigt ist. 12. Aepfel sind nach Genehmigung durch die Hauptvcreiniguug von den Gärlenbauwirtschafts- »erbänden unverzüglich freizugeben, wenn auf Grund eines ordnungsmäßigen Gutachtens eines zugelassenen Sachverständigen über das Normale Hinausgehender Schwund und Verderb festgestellt wird. Geregelte Verwertung ver böhmisch-mährischen Äpfelernte Das Ministerium für Landwirtschaft in Prag hat die Verwertung der diesjährigen Apfelerme umfassend geregelt. Zu diesem Zweck wurde die gesamte Ernte 1941 beschlagnahmt und den Er zeugern der direkte Verkauf von Aepfeln an Ver- hraucher verboten. Der Versand von Aepfeln bedarf der Genehmigung oes Böhmisch-Mährischen Verbandes für Obst und Gemüse. Alle Apfcl- mengcn müssen den örtlichen Sammslstellen zu- gesührt werden. Gleichzeitig hat der Böhmisch- Mährische Verband für Obst und Gemüse scharfe Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernte von Dauerobst getroffen, die sich vor allem gegen den Schleichhandel mit Obst richten. Ter Obstverkehr wird streng überwacht. rechte, sinnvolle Ordnung der europäischen Wirt schaftsbeziehungen geschaffen. Der Schöpfer der er- nährungswirtschaftlichen Marktordnung Deutsch lands, Reichsernährungsminister und Reichsbauern führer R. Walther Darrö, hat den inneren Zusam menhang zwischen dem innerdeutschen Wirtschafts verkehr und europäischen zwischenstaatlichen Handel mit folgenden Feststellungen aufgezeigt: . . . „Eine Ordnung des inneren Marktes ermöglicht auch eine Ordnung der Einfuhr, und eine Ordnung der Ein fuhr bedingt auch eine Ordnung der Ausfuhr der gestalt, daß beide, sinnvoll aufeinander abgestimmt, miteinander verkoppelt werden können. Das schränkt natürlich gewisse Möglichkeiten des freizügigen Wettbewerbs ein, gewährleistet aber auch anderer seits die Aufrechterhaltung des einmal als not wendig anerkannten Bezuges an Nahrungsmitteln oder Rohstoffen, schaltet also die Möglichkeiten eines starken Rückschlages und einer persönlichen Minderversorgung aus. Die Verkoppelung, gleich zeitig mit der Ordnung, bedeutet also für die Ein fuhr eine Sicherheit des Bezuges, für die Ausfuhr eine Sicherung der Absatzmärkte." . . . Gegenüber diesen durch große Erfolge erhärteten Tatsachen werden die Plutokraten mit ihrer Propaganda für liberale Wirtschaftsmethoden natürlich Schiffbruch erleiden Wer heute noch liberalistischen Wirt schaftsphantasien nachjagt, der muß schon geistig völlig vertrottelt sein oder aber im Auftrage der internationalen jüdischen Plutokratie handeln. Die europäischen Völker aber und vor allem das Land voll dieser Länder bedanken sich bestens für die goldenen Kugeln britischer Haudelsmethoden. Ge meinschaftliche Arbeitszielc, gerechte Arbeitseutloh nung und damit verbunden eine laufende Steige rung der Lebenshaltung — das sind die deutschen siele beim Abschluß aller Handelsverträge gewesen, und in diesem Sinne haben sich heute die Völker Eu.opas gesunden. lodesurteil gegen 80 (Vstllionen Deutsche Zur gleicken Leit, da Sick die plutokratiscken Häuptlinge und willigsten Werkzeuge der inter nationalen jüdiscken Freimaurerei, poosevelt und Lkurckill, irgendwo in einer versteckten kuckt des Fstsntik traten und wieder einmal in pkra- sen von Flensckkeitsglücksideen geradezu über- lieken, gerade wäkrend dieser Leit ersckien in den klLF. eine Lckrilt mit dem ungekeuerlicken Titel „Deutsckland must sterben!" Verfasser die ses von einem gerader» krsnkkslt-dämoniscken Hall erküllten kuckes ist der jude Tkeodore bla- tkan Kaulmann. blun könnte uns Deutscken es an sick völlig gleickgllltig sein, was das krank- katte Hirn eines geistig und morslisck völlig ver kommenen juden ausbrütet. Kei der genannten 8ckrikt aber liegen die Dinge etwas anders: die ser jude Kautmann ist nickt irgendein kleiner jude, er ist vielmekr Präsident der Triedensge- sellsckakt der OLF. und gekört kerner rum eng sten Freundeskreis poosevelts. ja, der ball wiegt sogar nock weit sckwerer. Die OLF.-bletrpresse, die das obengenannte kuck begeistert begrüstt Kat, liest keinen /weite! darüber, dast der ameri- ksniscke Präsident poosevelt die wicktigsten Kragen des kuckes selbst angeregt, ja dast sogar einreine Fbscknitte selbst von ikm diktiert wor den sind. black dieser Teststellung über den sacklicken Inksk des kuckes tolgendes: der jude Kaulmann tordert nickt mekr und nickt weniger als die völlige Ausrottung des deutscken Volkes. Deutsck- lands krauen und lAänner sollen sterilisiert wer den, so dast kein blackwucks mekr keranwacksen Kan». Das deutscke Ltsatsterritorium soll völlig aulgeteilt und die nock lebende Oeneration des Volkes über die ganre Welt susgesiedelt und verteilt werden. Wörtlick sckreidt Kaulmann: „Der jetrige Krieg ist kein Krieg gegen Fdolk Hitler allein, kr wird suck nickt nur gegen dis blaris gelükrt. ks ist ein Krieg von Völkern gegen Völker. Kin Krieg gesitteter Völker, die nack dem Olanr des kickte» suksckauen, gegen unrivilisierbare karbaren, die die kinsternis lie ben. ks ist ein pingen rwiscken der deutscken blation und der (Aensckkeit. ks ist die Keiligs pklickt der keutigen Oeneration gegenüber den Angeborenen, die Lickerkeit dalür ru sckalken, dast die Oikträkne der deutscken Lcklsnge nie wieder töten können. Und da das Oilt dieser Täkne seine verderblicke Krakt nickt aus dem Körper, sondern aus der Kriegspsycke des Deut scken scköplt, so kann man nur dadurck das Wokl und die Lickerkeit sckütren, dast man diese Seele endgültig auslösckt und den lausigen Kör per, der sie denerbergt. endgültig aus dieser Welt tortsckallt ks bleibt keine andere Vkskl übrig: Deutsckland must sterben!" Kind an anderer Stelle keistt es: „Die Deutscken Kaden aul den Wunsck, menscklicke Wesen ru sein, verricktet. Die Deutscken sind nur Tiere und müssen als solcke bekandelt werden." Da köckste Vertreter unsecer plutokratiscken Oegner an der Lntstekung dieses lAackwerkes beteiligt sind, können wir Deutscke nur dankbar sein kür diese endgültige Fulklärung über die wakren Kriegsriele der jüdiscken plutokratie. Die ganre sckmutrige und gemeine bleuckelei und Doppelzüngigkeit der illdiscken plutokratie kommt kier wieder einmal rum Fusdruck Kleber eines aber werden »ick die Kriegsketrer in Kon don und Waskington allerdings selbst klar sein, dast es von dem Wunsck rur Vernicklung des deutscken Volkes bis rur Volltstreckung der Tat ein immerkin sekr weiter und nickt gerade unge- käkrlicker Weg ist. Da» deutscke Volk aber wird erkennen, wie notwendig e» war, auck die lu den in Deutsckland endlick ökkentlick als solcke ru kennreicknen- denn nock must dieser scklimmste und gekäkrlickste keind unsere» Vol kes unter uns leben. Fngesickt» der in Deutsck land nock umkerlaukenden Judensterne möge sick jeder Volksgenosse bewustt werden, dast die Lckrilt des juden Kaulmann von der judenpresse der ganren Welt begeistert geleiert worden ist. Dieser Vernicktungswille des judentums wird von uns rur Kenntnis genommen. Das judentum aber wird sckon nock erleben, dast die keben»- krslt des deutscken Volkes unüberwindbar ist. Der Oegner Kat »ick demaskiert. Der Lieg der deutscken Wallen wird dalür sorgen, dast die ge sunden, lebensläkigen, arbeit»- und sulbauwilli- gen Völker dieser krde von dieser Pest der älensckeit ein llli allemal belreit werden! Uevervmchjchnittltche Vvslerme tm harvangec Gebiet Das Hardanger Gebiet, die große Obitkammcr Norwegens, meldet eine sehr gute Obsternte. So wohl in mengenmäßiger als auch in gütemäßiger Beziehung liegt die diesjährige Obsternte über dem Durchschnitt, und Mar beträgt die Ernte etwa >20 v. H. eines Turchschuittsjahres. Tas Kühl, lager in Tjönne mit einem Fassungsvermögen von 20.00 Kisten ist bereits in Gebrauch genommen. Wenn das in Bau benndliche große Kühllagcr in Gravin mit 12 000 Kisten sertiggcstellt sein wird, wird auch die Vor» '^Wirtschaft über ausreichende Lagerräume verfügen. VoraussstrtunA Zur Ordnung suropäiscdsn Wütscdllltsbsri'skuoFsn Marktordnung — Zunvament Ser Semeinschast