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Hrankenberger Tageblatt Anzeiger Sonntag, Len 3. März 1S18 77. Jahrgang dem en, sowie mit roten und blauest ranstaltet 0,70 100 Gramm Grieb rankenderg, am 1. März 1918. b. Schlegel, 1e u. hell, ^nvlptcül»» igsw, sstor, (sack) ^ebm. l^iä- schau« ;u s M. >Kberg- ünertrag r Schüler herzlich schule. verstopft: L Schock 1,20 M. Frelland: i> Schock 0,50 M. ) Deutsch« Geschichte, l., 1. Buch. 3. Abschnitt. Topsballen: ö Stück 25 bis 35 Pfg. Der Vorstand. Otto Nendel, Vors. Perantwortllch-r Redakteur. Ernst Roßberg sen. in Frankr-cberg i. Sa. - Dr^ck und Verleg von C. S. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Bauer, geb, ) 3- 11 A , Sold, der tnlco, Prov. 6 M. alt. d. 83. Ins.- l. Pisa, ein dro Ascheri, , 6. Komp., ledig, P an di 5. Mär,, rauenverein. Sdorf, Ü1 I. ir in Oderl,, w. Wächtler In Nieder!., ids 8 Uhr Pfarrbaus, t: Helmut 17. F-dr. «»Weimar), holzdrechiler Fabrikarb. Beerdigt: it Poul B., verstopft: d Stück 10 bis 20 Pfg. MUcnlvcvcrbllildsspllrkllsjc Niederwiesa !Z'/e Prozent Die Reichsreisebrotmarken haben zur Erzielung einer Papierersparnts und zur Verhütung von Fälschungen neuerdings in ihrer Gestaltung eine Aenderung erfahren. Die Länge der neuen Marken ist die gleiche wie bei den alten Marken; im übrigen sind sie aber nur noch halb so grob, als die alten Marken. Je 10 Marken sind zu 1 Vogen vereinigt. Das zur Herstellung ver wendete Papier ist mit einem durchlaufenden Wasserzeichen, sowie mit roten und blauest Fasern versehen. Düse Anordnung . Nachdem durch das Gesetz vom 15. Fel gesetzes vom 24. Juli 1900 bestimmt worben ist, daß die obengenannten Teuerungszulagen, Famtlienbeihihen usw. dem steuerpflichtigen Einkommen der Beamten, Angestellten und Arbeiter zuzurechnen sind, werden die Arbeitgeber darauf hingewtesen, daß sie nach 8 36 Abs. 6 des Einkommensteuergesetze» dem Staat für die Steperbeträge haften, die ihm Infolge der Unter lassung der Angabe von Bezügen der bezeichneten Art in den Gehalts- und Lohnlisten, Ge halts» und Lohnkarten entgehen. Die Arbeitgeber, die »n den für die diesjährige Einkömmensteueroeranlagung aufgestellten Gehalts- und Loknlisten, Gehalts- und Lohnkarten die nöligen Angaben über die Teuerungs zulagen usw. nicht gemacht Haden, werden daher «ufgefordert, ihre Angaben ungesäumt nach- zuhslen oder zu ergänzen. Dresden, am 26.Februar 1918. Finanzministerium, i. Abteilung. AllgemeineOrtskrankentaffe Frankenberg i.Sa. Ausschuß-Sitzung Montag, de» II. März 1818, abends ^8 Uhr im Restaurant „Reich-Post". Tagesordnung: 1. Vorlage und Richtiglprechung der Jahresrechnung 1!)l7. 2. Satzungsänderung (Erhöhung der Grundsätze und der Beiträge). 3. Eoentl. Anträge; dieselben sind bis 7. Marz mütags an Kassenstelle einzureichen. 4. Allgemeines. Die gewählten Vertreter der Arbeitgeber und die Versicherten werden gebeten, vollzählig zu erscheinen. II. Nachtrag zur Bekanntmachung -es Kommunalverbandes der Königlicher» Mmtshauptmannschasr Flöha vom L2. Oktober ISIS über Matt wird unwillkürlich an Treitschkes Ausspruch') erinne.rl, dah dir gewerbsmäßige Tadelsucht, die seit mehr als einem Jahrhundert auf dem Berliner Boden heimisch sei, einen Krebsschaden des Staates bilde. Er beklagt in der „eigen tümlichen Unfähigkeit, die Dimensionen der Menschen und der Dinge recht zu sehen, das Groste und Echte von dem Kleinen und Vergänglichen zu unterscheiden, einen echtdeuischen Charalierzug, eine nationale Schwäche". Die Nüchternheit und Besserwisserei, mit der die jetzigen Ereignisse betrachtet werden, ist zum Teil geradezu erschreckend. Dir Parteipolitit und das Gezänk des Tages stehen derartig im Vordergründe, das; man glauben könnte, wir lebten im tiefsten Frieden. Und doch sollten, gerade weil unser Volk solchen Opsermut und eine so rühmenswerte Geduld im Ertragen von Entbehrungen durch einen langen Krieg bewiesen hat, alle, die eine führende Stel lung innehaben oder beanspruchen, sich bemühen, die Geister auszurntleln und immer wieder auf dir grasten vaterländischen Aufgaben Hinweisen. Nicht auf grostc, prunkende Worte kommt MM Zcbzvung Non Freiherr» von Freytag-Loringhaven, Chef des stell vertretenden Generalstabs der Armee. Wir stehen in einem entscheidenden Augenblick des Welt krieges, in einem der größte» der deutschen Geschichte. Im Westen blicken unsere Feinde mit Sorge den kommenden Din gen entgegen, England spürt ernstlich die Folgen des U-Boot- Krieges, im Osten bringen wir der Ukraine — selbst ohne un sere Bundesgenossen hierzu stark genug — unsere Hilfe gegen die Schreckensherrschaft der Bolschewik!, während wir gleich zeitig nn Norde» Nustlands vorrücke», uni unsere deutschen Stammesbrüder mitsamt den Letten und Esten gegen diese Feinde aller Kultur und Sitte zu schütze» Nicht Eroberungs gier oder Machthunger ist es, der uns hierzu treibt, mir folgen nur dem Gebot deutscher Ehre m d der Menschlichkeit. Diese Lage im Osten, die jetzt gebieterisch unser Eingreifen über die anfänglich gesteckten Ziele hinaus erheischt, sindei, uns bereit, ihr Rechnung zu trägen, auch nach bald vierjähri gem Kriege aus ungeheuren Fronten. Nachdem das deutsche des Linkommensleueigejetzes für die Zwecke der Einkommeosteueroeranlagung aufzuw llenden Ge- habs- und Lohnnachweisungen (Gehalts- und Lohnlisten, Gehalts- und Lohnkarten) von den Arbeitgebern, Dienst- und Anstellungsbehörden, Vorständen von juristischen Personen, Vereinen usw. auch die den Beamten, Angestellten und Arbeitern aus Anlast des Krieges gewährten Teuerungszulagen, Familienbeihits,n, Kinderzulagen oder unter sonstiger Bezeichnung zum Gehalt oder Lohn gewährten Zulagen und Beihilfen aller Art mit aufzunehmen sind. Diese Anordnung ist vieliach unbeachtet geblieben. Nachdem durch das Gesetz vom 15. Februar 1918 zur Abänderung des Einkommensteuer- Zur Ausgabe kommen: 1. Marken zu Süü Gramm Gebäck mit einem grauen Adler auf rotgrauem Untergrund als Wertpapterunterdruck; 2. Marken zu 4V und 1V Gramm Gebäck mit einem grauen Adler auf blaugrauem Untergrund als Wertpapieruntergrund. Der Reichsadler erstreckt sich über den ganzen Bogen. Auf eine Reisebrotmarke über 500 Gramm Gebäck dürfen 500 Gramm Schwarzbrot oder S o Gramm Weißbrot oder Zwieback oder «>00 Gramm Mehl, auf eine solche über 40 und 10 Gramm Gebäck 50 Gramm Schwarzbrot oder 37V« Gramm Weißbrot oder Zwieback oder 30 Gramm Mehl beansprucht und verabfolgt werden. 8 3. Die bisherigen Reisebrotmarken dür^n^neben den^neuen bis einschliestlich noch verwendet, müssen also bis zu diesem Tage noch angenommen werden, vom lS. MÄz 1918 ab besitzen nur noch die Reisebrotmarken neuen Musters Gültigkeit; die Annahme alter Reife- brotmarken nach diesem Tage ist strafbar. 8 4. Nach dem 15. März 1918 werden Reifebrotmärken alten Musters nicht gegen neue um getauscht, es sei denn, hast Verbraucher einen Lebensmittelkartenabmeldeschein vorlegen, inhalts- dessen sie über den 15. März hinaus mit Reisebrotmarken anstatt mit örtlichen Brotkarten zu ihrer Brotversorgung versehen sind. 8 5. Sämtliche Reisebrotmarken sind von den Bäckern und Händlern, sowie Gast- und Schank wirten, ebenso wie die Brotmarken de» Kommunalveibandes der Amtshauptmannschaft Flöha sofort bei der Annahme durch auffälliges Durchstreichen in Arenzform mit Tinte oder Tinten stift over Blaustift oder durch Ausdrücken de» Firmenstempels ungültig zu machen. Auf Nicht entwertete Marken wird Mehl oder Gebäck nicht zurückerstattet. 8 6. Die übrigen Bestimmungen der über Reichsreisebrotmarken unterm 12. Oktober 1916 und 7. April 1917 erlassenen Bekanntmachungen bleiben in Kraft. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der einschlagenden Bestimmungen der Reichs getreideordnung für die Ernte 19(7 nut den dort angedrohten Gefängnis- oder Geldstrafen bestraft. Flöha, den 28. Februar 1918. - Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. NährmitteiverteiLuntt betreffend. In den nächsten Tagen, sobald diese Waren in den einzelnen Gemeinden eingegangen sein werden, werden auf Feld Nr. 12 der grünen Nährmittelkart« des Kommunaloerbandev auf Feld Nr. 13 zur Verteilung gc.......... An Personen, die eine Hauptmahlzeit in Volks- oder Betriebsküchen einnehmen und deren Nährmittelkarten einen entsprechenden Ausdruck tragen, wird nur die Hälfte der obenbezeichneteu Menge abgegeben. G Flöha, den 1. März 1918. Der Kommuualverband. Salat Sellerie Kohlrabi Weißkraut, überwintert Weißkraut Rotkraut Wirsing Braun-, Grün- und Krauskohl Blumenkohl Rosenkohl Zwiebeln Porree Rote Rüben Kohlrüben Majoran Tomaten, je nach Größe und Stärke Gurken je nach Größe und Stärke Kürbis Schwert,sich gegen Franzosen, Engländer, Belgier, Russen, Serben, Rumänen, ja, bis nach Asien hinein furchtbar ge zeigt hat, schafft cs jetzt in den Randländer» Nustlands Ordnung. Wohl beginnen sich mehr und mehr die politische» und kriegerische» Forderungen des Ostens und Westens zu scheiden, darum aber bleiben für uns Mitteleuropäer die gra sten Zusammenhänge des Weltkrieges doch nach wie vor be stehe». Sollten wir da nicht Freude empfinden, das) nun auch Englands Ostsecpläne in solcher Weise von uns durchkreuzt werden, nicht dankbar sein, dast sich alles so gefügt hat? Niemand in unserem Heere, vom Höchsten bis zum Ge ringsten, niemand in der Heimat, der nicht das Ende des Krieges herbcisehnte, mag er über di: Kriegsziele im Ein zelnen denken wie er will, aber wenn je, so liefern die letzte» Ereignisse im Oste» den Beweis, dast die grasten Wcltfrage» Machtsragen sind und solche bleiben werde». Den Miß brauch der Macht richtet die Geschichte. Er liegt nicht bei uns, sondern M unser«« Feinden! Der Ausdruck der Stjmnmng in der Reichshauptstadt entspricht allgeckein leider nicht der Größe des Augenblicks. Gehalts- UNS Lohnuachweisungen für die Steueleinschätzung. Durch die in allen Amtsblättern abgedruckte Verordnung des Finanzministeriums vom 16. Oktober 19(7 über die Aufstellung der Gehalts- und Lohnlisten, Gehalts- und Lohnkarten Richtpreise für Gemüsepflanze» für das Lahr L918. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 4 November 1915 (FGBl S. 728) zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisrnüfunasstellen und die Ver- lorgungsregelung vom 25. September 19(7 (RGBl. S. 607) wird nach Anhörung de» Aus schusses für Gartenbau beim Landeskulturrut kür das Königreich Sachsen angeordnet, dast im Gebiete des Königreichs Sachsen beim Ve'kauf von Gemüsepflanzen folgende Richtpreise nicht überschritten werden dürfen: Pflanzen au« Pflancen aus Pflanze» aus dem Frühbeet dem Frühbeet unversioplt L Scbock 0,70 M. Die Bekanntmachung vom 8. Februar 19(8, betreffend Klelnhandelshöchstpreise, wird dahin berichtigt, daß der Preis für 1 Liter markenfreien Brennspiritus (ohne Flasche) nicht 1,50 Mark, sondern 2 Mark beträgt. Flöha, den 1. März 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Belieferung der Kartoffelkarten V kann nicht mehr stattfinden, da beschlagnahmt. , Kartoffelstecklinge 10 „ 15 „ Die Preise für Gemüsepflanzen dürfen diese Höhe nur bei gesunden und gut entwickelten Pflanzen in frischestem Zustande und nur im Kleinveuauf erreichen. 2m Großverkaus und beim Verkauf an Feldgemüsrzüchter sind die Pflanzen entsprechend billiger abzugeben, ebenso wenn es sich nicht um gesunde und gut entwickelte Pflanzen in frischestem Zustande handelt. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8 17 der im Eingang erwähnten Bekanntmachung vom 25. Sept, mit Eesängms bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft, soweit nicht nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Juli 19(5 gegen übermäßige Preis steigerung (RGBl. S. 467) m Verbindung mit der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 23. März 1916 (RGBl S. 183) über die Aenderung des Gesetzes betr. Höchstpreise und der Verord nung gegen übermäßige Preissteigerung eine höhere Strafe verwirkt ist. Dresden, den 23. Februar 19(8. Ministerium de» Innern. Geffügelfmter. Bei den Verteilungsstellen des Bezirke» wird zur Versütterung an Geflügel sogenannte» Hühnerbackfutter in Höhe von 1 Pfund für 1 Huhn gegen Vorlegung ortsbehördlicher Be- lchelniguU über die Hühnerzahl des Ansprecher» abgegeben. Das Fuiter kostet . 45 Pfennige Flöha, den 28. Februar 19(8. M Der Kommunaloerband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Verkauf von Marmelade Dienstag, den 5. ö. M., bei sänulichen Mateiialwarenbändlern gegen Marke Nr. 89 der Lebensmittelkarte je 150 Gramm zum Preise von 90 Pfg. da» Pfund. Stadtrat Fraurenvrrg, den 2. Marz (918.